Fahrradfahrer umgenietet, was nun?

4. Juni 2005 Thema abonnieren
 Von 
OlafS
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 4x hilfreich)
Fahrradfahrer umgenietet, was nun?

Hallo an alle hier,

nachdem ich jahrelang unfallfrei fuhr, ist mir jetzt ne ziemlich blöde Sache passiert.

Habe bei der Einfahrt auf einen Parkplatz einen kleinen Ramming mit einem auf dem dazwischenliegenden Radweg entgegenkommenden Radfahrer gehabt. Der hat zwar samt Zweirad einen dreifachen Rittberger über meine Motorhaube gemacht, aber zum Glück ist ihm nichts passiert.

Naja, als Autofahrer liegt die Schuld wohl bei mir. Wie gehts jetzt weiter?

Die herbeigerufenen Polizei meinte, ich bekomme nun automatisch eine Anzeige wg. fahrlässiger Körperverletzung obwohl der Unfallgegner noch am Unfallort gesagt hat, dass er auf eine solche Anzeige verzichtet.

Ich geh also davon aus, dass in den nächsten Tagen so ein Anhörungsbogen von der Staatsanwaltschaft im Briefkasten liegt. Was muss ich da alles beantworten? Bekannte haben mir erzählt, dass dort auch nach Einkommen und beruflicher Stellung gefragt wird. Das muss ich doch wohl nicht beantworten, oder? Muss ich überhaupt Stellung nehmen? Reichen nicht Angaben zur Person und wenn dann das Verfahren nicht eingestellt wird, ab zum Rechtsanwalt?

Was ist der eleganteste Weg?

Würde mich über jede Antwort freuen.

Viele Grüße an alle hier
Olaf

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47588 Beiträge, 16824x hilfreich)

Natürlich steht es Dir frei, die Aussage zu verweigern.

Die Frage ist nur, ob das sinnvoll ist. Schließlich könnte in Deinem Fall auch das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt werden. Die Aussagebereitschaft wäre dafür sicher hilfreich.

Die Angaben zum Einkommen werden für die Strafzumessung benötigt. Ohne Angaben wird so etwas geschätzt, was auch in die falsche Richtung gehen kann.

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#2
 Von 
rumor_84
Status:
Schüler
(190 Beiträge, 33x hilfreich)

Wenn dem Radfahrer wirklich nichts passiert ist, liegt auch keine fahrlässige KV vor. So einfach ist das.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fischsuppe
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 4x hilfreich)

Ein Radfahrer darf eigentlich auch nicht entgegen der Fahrtrichtung auf dem Radweg fahren. Auf einem Radweg mit beidseitigem Radverkehr wäre dies natürlich erlaut.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
OlafS
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,

wenn auch verspätet: vielen Dank für eure Antworten.

Falls es interessiert hier eine kleine Rückmeldung wie es weiter gelaufen ist:

Habe einen Anhörungsbogen bekommen und bin damit dann doch lieber zum Rechtsanwalt. Das Verfahren gegen mich wurde eingestellt und -man glaubt es kaum- auch die Haftpflichtversicherung des Radfahrers hat meinen Schaden komplett übernommen.

Gruß
Olaf

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