Fahrradunfall - Fühle mich ungerecht behandelt

19. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
TitusJonas
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrradunfall - Fühle mich ungerecht behandelt

Die Situation

Ich fahre über den Kreisverkehr in eine Straße im Industriegebiet ein, da staut es sich weil ein orangenes Müllauto gerade einparkt und die Lücke so klein ist, dass Autos nicht durchpassen. Ich fahre dran vorbei, weil die Lücke für Fahrradfahrer groß genug ist und fahre die Straße runter (leicht bergab). Während ich fahre werde ich ständig von Autos überholt, weil ich nur mäßig trete und mich eher rollen lasse (heißer Tag und ich will nicht verschwitzt auf der Arbeit ankommen). Plötzlich muss ein Auto, das mich gerade noch überholt hat eine Vollbremsung durchführen, weil von der linken Seite ein Transporter aus einer Firmenausfahrt einfach so raus auf die Straße fährt und nach links abbiegt. Ich mache auch eine Vollbremsung, kann aber nichtmehr rechtzeitig bremsen und ich fliege vorne über meinen Lenker auf das Heck des Autos vor mir. Der Transporterfahrer bekommt davon gar nichts mit und fährt erstmal weiter, kommt aber später wieder zurück, weil Zeugen aus der Firma ihn anrufen.

Der Fahrer vor mir steigt aus und sagt er hat das Kennzeichen, des Autos vor mir aufgeschrieben und ich soll den Notruf wählen. Also rufe ich die 110 an und sage, dass ein Unfall passiert ist.

Als der Polizist kommt fragt er zunächst nach dem Verlauf des Unfalls und fragt mich ob ich einen Krankenwagen brauche. Der Polizist beschuldigt mich dann, dass ich den Sicherheitsabstand nicht eingehalten habe was wohl eine Ordnungswidrigkeit ist die 35€ kostet.
Der Transporterfahrer der ganz eindeutig die Vorfahrt missachtet hat und so die Vollbremsung provoziert hat wird meines Wissens nicht von dem Polizisten beschuldigt.

Meine Fragen
Die ganze Geschichte würde mich wohl 35€ + 250€ Haftpflichtbeteiligung + Verdienstausfall für die Tage die ich durch meine Kopfverletzung nicht arbeiten konnte.
Das ist zwar sehr ärgerlich aber wäre noch okay.

Was mich jetzt allerdings richtig stört ist das Verhalten des Polizisten:
- Wie soll ich jemanden zu nah auffahren, wenn er schneller fährt als ich? Da ist 50 erlaubt und im Industriegebiet fahren die Leute meistens schneller, wie soll ich den Abstand zu meinem Vordermann verkürzen, wenn ich langsamer fahre? Auf dem Fahrrad fährt man doch maximal 25-30 km/h und da ist man schon sehr schnell.
- Warum hat der Polizist dem Transporterfahrer nichts vorgeworfen, ihn schon fast ignoriert als er gemerkt hat, dass der PKW und der Transporter nicht kollidiert sind? Der Transporter hat ja wohl auch zumindest eine Ordnungswidrigkeit begangen. Der Polizist hat sogar noch davon gesprochen, dass der PKW Fahrer den nötigen Sicherheitsabstand eingehalten hat, wie kann man denn zu einem Transporter, der aus einer Ausfahrt kommt den Sicherheitsabstand einhalten?

Ich habe ein bisschen das Gefühl, dass der Polizist einfach nur das einfachste Opfer gesucht hat und mich beschuldigt hat, so dass die Sache für ihn erledigt war.
Ich konnte mich auch nicht richtig wehren, weil ich durch den Unfall noch ziemlich verdattert und geschockt war, der Arzt hat bei mir später auch noch eine Kopfprellung festgestellt.

Was sind meine Optionen in dem Fall? Wurde ich wirklich ungerecht behandelt oder schätze ich die Situation etwa falsch ein?

-- Editiert von TitusJonas am 19.08.2018 16:49

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29 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7124 Beiträge, 1491x hilfreich)

Zitat:
Ich mache auch eine Vollbremsung, kann aber nichtmehr rechtzeitig bremsen und ich fliege vorne über meinen Lenker auf das Heck des Autos vor mir.


Zitat:
Wie soll ich jemanden zu nah auffahren, wenn er schneller fährt als ich?


- Der Wagen vor Ihnen hat anscheinend schon gestanden. Sonst könnten Sie nicht auf diesen geflogen sein und wären auf dem Asphalt gelandet

Zitat:
Auf dem Fahrrad fährt man doch maximal 25-30 km/h und da ist man schon sehr schnell.


Wenn der PKW stark bremst ist er schnell vo9n 50km auf 25-30km runtergebremst

Zitat:
Der Polizist hat sogar noch davon gesprochen, dass der PKW Fahrer den nötigen Sicherheitsabstand eingehalten hat, wie kann man denn zu einem Transporter, der aus einer Ausfahrt kommt den Sicherheitsabstand einhalten?


- Genug Sicherheitsabstand um eben NICHT mit dem Wagen zu kollidieren. Eben den Abstand den Sie NICHT auf den PKW eingehalten haben.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat (von TitusJonas):
Was sind meine Optionen in dem Fall?

Abwarten was kommt.
Polizisten geben eine Meinung ab, Entscheidungen treffen Gerichte



Zitat (von TitusJonas):
schätze ich die Situation etwa falsch ein?

Verkürzte Fassung:
Kein Aufprall: Sicherheitsabstand war ausreichend
Aufprall: Sicherheitsabstand war nicht ausreichend



Zitat (von TitusJonas):
wie soll ich den Abstand zu meinem Vordermann verkürzen, wenn ich langsamer fahre?

Das Konzept nennt sich "bremsen".


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Ich bin über die bisherigen Antworten ein wenig verwundert.

Der TS wurde von dem PKW, auf dessen Heck er landete, unmittelbar vor dem Unfall überholt. Der PKW scherte vor dem TS wieder ein und musste sofort wegen des Transporters eine Vollbremsung hinlegen. Wie also der Radfahrer in dieser Situation für mehr Sicherheitsabstand hätte sorgen sollen, versteh ich nicht. Soweit ich weiß, muss der Überholte nicht langsamer werden. Auch ein Radfahrer nicht.
Wenn überhaupt ist hier auch der PKW- Fahrer schuld. Immerhin scheint er keinen großen Abstand zum Radfahrer gehalten zu haben beim Wiedereinscheren.

-- Editiert von Yogi1 am 19.08.2018 20:31

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)
Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Davon las ich in der Schilderung nichts ...


Zitat (von TitusJonas):
Plötzlich muss ein Auto, das mich gerade noch überholt hat eine Vollbremsung durchführen, weil von der linken Seite ein Transporter aus einer Firmenausfahrt einfach so raus auf die Straße fährt und nach links abbiegt.


Ich hatte es auch wie yogi verstanden. Zumal das verhalten auch der zu beobachtenden praxis entspricht.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
TitusJonas
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, erstmal vielen Dank für die ganzen Antworten.

Der Überholvorgang des PKW-Fahrers hat frühestens 90 Meter vor der Unfallstelle angefangen, das weiß ich so genau, da dort die Straße nach einer Einbuchtung für Parkplätze wieder etwas breiter wird und ich dort immer etwas nach rechts fahre, weil die Autos einen sonst immer sehr knapp überholen.

Bei 50km/h wäre das ungefähr 6-7 Sekunden vor dem Unfall. Vermutlich hätte ich schon noch Zeit gehabt um zu bremsen und den Abstand somit zu vergößern.
Bei dieser Straße ist es aber so, dass ich auf den 700m bestimmt von 5-10 Autos überholt werde, wenn ich da jedes Mal bremsen muss komm ich nie an und mir fährt vielleicht noch ein Auto hinten rein. Aber gut, was rechtlich gilt und was praktisch umsetzbar ist sind natürlich auch immer zwei Paar Schuhe.

Hier eine Skizze vom Ganzen

Grün: Meine Strecke
Rot: Transporter
Grau: PKW
Blau: geparkte Autos

Die Frage ist natürlich auch ob es sich lohnt, das ganze zu verfolgen oder ob es sinnvoller ist einfach die Strafe und Haftpflicht zu zahlen, im Zweifelsfall komme ich vor Gericht vermutlich auf Kosten die ich mir niemals leisten könnte?


Noch zu meiner anderen Frage: Ist es normal, dass der Transporterfahrer in so einem Fall überhaupt nicht belangt wird? Das macht mich etwas wütend, weil wenn ich 5 Meter weiter vorne gefahren wäre, wäre ich jetzt vermutlich im Krankenhaus oder schlimmer, weil der aus seiner Ausfahrt raus rast ohne zu gucken ob da was kommt.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47472 Beiträge, 16805x hilfreich)

Der Polizist gibt erst einmal nur seine Privatmeinung wider. Das ist zwar ein Indiz bezüglich der Schuld aber keine Entscheidung.

Bezüglich des Bußgeldes steht es Dir frei, Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einzulegen.

Aber selbst wenn ein Bußgeld verhängt wird heißt das nicht, dass Du auch die Alleinschuld am Unfall trägst. Im Hinblick auf den Schadenersatz haftet der Transporterfahrer sowieso mindestens aus Betriebsgefahr.

Zitat:
Die Frage ist natürlich auch ob es sich lohnt, das ganze zu verfolgen oder ob es sinnvoller ist einfach die Strafe und Haftpflicht zu zahlen


Um welche Schadenshöhe geht es denn?

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Uwe Mettmann
Status:
Praktikant
(562 Beiträge, 226x hilfreich)

@TitusJonas

Wie schon weiter oben erwähnt, ist entscheidend, wie dicht der PKW nach dem Überholen vor dir eingeschert ist. War es sehr dicht, dann war er und nicht du für den zu geringen Sicherheitsabstand verantwortlich. War es nicht sehr dicht, dass trägst du die Verantwortung für die Einhaltung des Sicherheitsabstandes und bist auch hauptverantwortlich, wenn du auf das Fahrzeug vor dir auffährst.


Gruß

Uwe

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13699 Beiträge, 4354x hilfreich)

Hallo,

für mich ist das ein klassischer 50:50-Fall (hier natürlich 33:33:33).

Alle drei haben zum Unfall beigetragen.
Der TS durch zu geringen Sicherheitsabstand und/oder mangelnde Aufmerksamkeit und Reaktion.
Der PKW durch zu geringen Sicherheitsabstand (beim Einscheren), und Betriebsgefahr (insbesondere weil ja er es war der den Radfahrer überholt hat, da hätte er eine Gefährdung ausschließen müssen).
Der Lieferwagen durch die Vorfahrtsverletzung, und auch wieder Betriebsgefahr.

Fazit: Mit einem Bußgeld können wahrscheinlich alle drei belegt werden.

@TitusJonas: Wie hoch ist denn dein Schaden? Vor allem*, ist das Rad unbeschädigt?
Zum Verdienstausfall: Bist du Selbstständig?

*nicht das deine Gesundheit weniger wert wäre, aber zwischen den Zeilen lese ich, dass es nicht die Welt ist, daher bleiben dann natürlich die materiellen Schäden

Zur Haftung: Wie hoch ist denn der Schaden an dem PKW? Ich tippe aber darauf, dass dein Anteil daran immer über 250 Euro liegen wird, und damit erübrigt sich alles weitere, lass das die Versicherungen regeln..

Zu einer Bestrafung des Lieferwagenfahrers: Du kannst doch gar nicht beurteilen wie knapp es war. Vielleicht hat er ja gar nicht die Vorfahrt genommen, sondern der PKW nur zu spät reagiert (dann wird aus leichtem Abbremsen schnell mal eine Vollbremsung).

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Ich sehe hier keinen zu geringen Sicherheitsabstand den der TS zu vertreten hätte.
Rechnen wir mal:
Fahrrad 30km/h, PKW 50km/h, macht eine Differenz von 20km/h.
Nehmen wir also mal diese 3 Sekunden als Anhaltspunkt. In 3 Sekunden hätte sich der PKW um mehr als 16Meter vom Fahrradfahrer entfernt. Der Mindestabstand beträgt, Pi mal Daumen, der halben Tachoanzeige in Metern. Bei 30km/h also 15 Meter. Rechnerisch wäre der TS also safe.
Wo ist das Problem hier? Der Transporter hat einen Unfall verursacht und ist meiner Meinung nach zum großen Teil Schuld. Ich sehe hier rein gar nichts was man dem Fahrradfahrer vorwerfen könnte. Autos haben eine sehr viel bessere Bremse als ein Fahrrad. Der TS konnte meiner Meinung nach den Unfall gar nicht verhindern. Dem Autofahrer könnte man evtl. vorwerfen, dass er überholt hat ohne den gesamten Verkehr richtig sehen zu können. Das würde meiner Meinung nach also auf eine Schuldverteilung von ca. 20% Auto zu 80%Transporter hinauslaufen.

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#11
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13699 Beiträge, 4354x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Rechnerisch wäre der TS also safe.
Ja, toll gerechnet. Nur spricht der Unfall dagegen.
Es ist auch egal, ob es wirklich der zu geringe Abstand war oder nur nicht aufgepasst, er ist aufgefahren und damit sicher nicht schuldlos ("Wer Auffährt ist Schuld" stimmt eben in den meisten Fällen doch).

Zitat:
Der Transporter hat einen Unfall verursacht und ist meiner Meinung nach zum großen Teil Schuld.
Aha. Und bei einem Auffahrunfall in einem Stau ist auch der Stauverursacher schuld? Selbst wenn sich der Unfall eine Stunde später und 5 km weiter zurück ereignete?

Zitat:
Autos haben eine sehr viel bessere Bremse als ein Fahrrad. Der TS konnte meiner Meinung nach den Unfall gar nicht verhindern.
Erstens sind es nicht die Bremsen, sondern das Gewicht (beim Fahrrad blockiert mindestens das Hinterrad sehr schnell, und ABS kenne ich allenfalls bei Motorrädern).
Radfahrer müssen diesen Nachteil aber mit einem noch höheren Abstand ausgleichen.
Grundsätzlich darf man nur so schnell und so nah auffahren, dass man zur Not rechtzeitig anhalten kann.

Ich bleibe bei einem Drittel für jeden.

Stefan

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#12
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
er ist aufgefahren und damit sicher nicht schuldlos
Diese Meinung teile ich hier nicht. Ich finde es witzig wie man hier versucht eine Schuld zu konstruieren weil der Radfahrer gar keinen Einfluss auf den Mindestabstand hatte. Er hätte auch nicht bremsen müssen als er überholt wurde. Das wäre, nach dem zitierten Urteil, erst nach mehr als 3 s der Fall. Wo soll hier also eine Mitschuld liegen???


Zitat (von reckoner):
Aha. Und bei einem Auffahrunfall in einem Stau ist auch der Stauverursacher schuld? Selbst wenn sich der Unfall eine Stunde später und 5 km weiter zurück ereignete?
Warum vergleichst du jetzt Äpfel mit Birnen???? Hier hat der Transporterfahrer eine Vollbremsung provoziert weil er die Vorfahrt missachtet hat.

Zitat (von reckoner):
Erstens sind es nicht die Bremsen, sondern das Gewicht (beim Fahrrad blockiert mindestens das Hinterrad sehr schnell, und ABS kenne ich allenfalls bei Motorrädern).
Nein, es sind die Bremsen! Zeig mir mal das Fahrrad bei dem du die !Vorderradbremsen! zum blockieren bringst. Noch nicht einmal bei Scheibenbremsen habe ich das je bei einem Fahrrad geschafft. Du bist kein Fahrradfahrer, ansonsten hättest du diesen Satz so nicht geschrieben.

Zitat (von reckoner):
Radfahrer müssen diesen Nachteil aber mit einem noch höheren Abstand ausgleichen.
Grundsätzlich darf man nur so schnell und so nah auffahren, dass man zur Not rechtzeitig anhalten kann.
Das war hier gar nicht möglich, hier sind wir bei einem Überholvorgang durch einen PKW.

Ich halte den Radler immer noch für schuldlos.

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#13
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13699 Beiträge, 4354x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Ich finde es witzig wie man hier versucht eine Schuld zu konstruieren weil der Radfahrer gar keinen Einfluss auf den Mindestabstand hatte.
Und ich finde es sehr spekulativ wenn man annimmt, dass der PKW direkt(!) nach dem viel zu knappen einscheren voll gebremst hat. Der Radfahrer kann aber gerne versuchen das glaubhaft zu machen.

Zitat:
Warum vergleichst du jetzt Äpfel mit Birnen???? Hier hat der Transporterfahrer eine Vollbremsung provoziert weil er die Vorfahrt missachtet hat.
Ich vergleich nicht Äpfel mit Birnen, vielmehr habe ich die Aussage nur etwa weiter geführt.
Der PKW kam rechtzeitig zum stehen, was hat der Transporter mit den dahinter fahrenden zu tun? Und den Sicherheitsabstand gibt es genau dafür, dass man immer noch rechtzeitig zum stehen kommen kann.

Zitat:
Zeig mir mal das Fahrrad bei dem du die !Vorderradbremsen! zum blockieren bringst.
Ich hab' ja auch ausdrücklich über das Hinterrad geschrieben.
Vorne ist es aber auch nicht die Bremse sondern wieder das fehlende Gewicht (was den Fahrer über den Lenker fliegen lässt). Aber egal, war eh' nur eine Randbemerkung.

Zitat:
Das war hier gar nicht möglich, hier sind wir bei einem Überholvorgang durch einen PKW.
Möglich wäre das natürlich trotzdem, aber du hast recht das es nicht die Pflicht des Radfahrers ist den Abstand zu gewährleisten, das muss der Überholende tun indem er erst später einschert.
Aber wenn du dich darauf versteifst dann verstehe ich deine 20% für den PKW nicht. Wenn er den Radfahrer regelrecht ausgebremst hätte dann läge er imho bei 80% und der Transporter bei nur 20%.

Stefan

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#14
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Und ich finde es sehr spekulativ wenn man annimmt, dass der PKW direkt(!) nach dem viel zu knappen einscheren voll gebremst hat.
Du hast dir anscheinend nicht die Skizze angesehen die er gezeichnet und verlinkt hat.

Zitat (von reckoner):
Der PKW kam rechtzeitig zum stehen, was hat der Transporter mit den dahinter fahrenden zu tun?
Durch eine erzwungene Vollbremsung! Der Transporter Fahrer hat diese erzwungen und da zu diesem Zeitpunkt, durch das Überholmanöver, kein Sicherheitsabstand eingehalten werden konnte ist der Transporter Fahrer, durch die Missachtung der Vorfahrt, schuldhaft ursächlich für den Unfall.

Zitat (von reckoner):
Aber wenn du dich darauf versteifst dann verstehe ich deine 20% für den PKW nicht.
Der PKW Fahrer wollte den Radfahrer doch gar nicht ausbremsen. Er wurde durch die erzwungene Vollbremsung dazu genötigt. Daher sehe ich nicht mehr als nur die standardmäßige Mitschuld eines Verkehrsteilnehmers.

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#15
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Ich verstehe es noch nicht. Das Auto schert vor Dir ein und muss eine Vollbremsung aufgrund des Transporters vollziehen. Mal angenommen, das Auto wäre mit 50 km/h unterwegs gewesen, dann wäre der Bremsweg (Faustformel Gefahrenbremsung) 12,5 m lang. Du bist mit dem Fahrrad angenommen 25 km/h schnell ... wieso hast Du es dann nicht geschafft, rechtzeitig zum Stehen zu kommen? Deine Reaktionszeit ist zwar dieselbe wie beim Autofahrer, aber der Bremsweg per Fahrrad ist kürzer (zudem Du zusätzlich nur mit der halben Geschwindigkeit gefahren bist).

-- Editiert von guyfromhamburg am 23.08.2018 15:51

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#16
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13699 Beiträge, 4354x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Du hast dir anscheinend nicht die Skizze angesehen die er gezeichnet und verlinkt hat.
Die Skizze ist - zwangsläufig - statisch. Wann und wo genau sich die Wege kreuzten kann man da nicht ablesen. Zudem ist es nur eine Skizze, eine Zeichnung eines Unfallgutachters sähe ganz anders aus.

Zitat:
Der Transporter Fahrer hat diese erzwungen und da zu diesem Zeitpunkt, durch das Überholmanöver, kein Sicherheitsabstand eingehalten werden konnte
Natürlich konnte der eingehalten werden, und zwar in dem der Überholende erst später einschert.
Nur wenn er um auszuweichen weiter nach rechts gefahren ist folge ich ein wenig deiner Argumentation. Trotzdem bliebe aber eine nicht unbedeutende Schuld bei ihm (ähnlich wie wenn jemand in eine Menschenmenge ausweicht - er wusste ja das da ein Radfahrer war).

Zitat:
aber der Bremsweg per Fahrrad ist kürzer
Sehe ich nicht so (und hatte ich weiter oben auch schon angesprochen).
Ansonsten aber richtig, ich kann es auch nicht nachvollziehen, wie ein grob doppelt so schnelles Auto einen Radfahrer ausbremsen kann. Imho passt das nur wenn die Vollbremsung noch während des Überholvorgangs oder direkt nach dem zu knappen Einscheren erfolgte. Und genau dann sehe ich auch den PKW in der Verantwortung.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von guyfromhamburg):
aber der Bremsweg per Fahrrad ist kürzer
Überleg mal..... wenn du mit dem Auto eine Vollbremsung hinlegst, dann hängst du ganz schön in den Gurten. Diese Verzögerung wirst du niemals mit einem normalen Fahrrad hinbekommen. Der Bremsweg eines Fahrrades ist !deutlich! länger als der eines PKW.

Zitat (von reckoner):
Die Skizze ist - zwangsläufig - statisch.
Ja, aber mit Zeitangabe! Aus dieser kannst du erkennen wie es abgelaufen sein muss.

Signatur:

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#18
 Von 
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Status:
Schüler
(470 Beiträge, 419x hilfreich)

"Was sind meine Optionen in dem Fall?"

Zurückkommend auf die Ursprungsfrage:

Es komplett vergessen oder klagen. :fight:

Und ich denke, die Klage würden Sie verlieren.


MfG

RA Thomas Bohle

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Der Bremsweg eines Fahrrades ist !deutlich! länger als der eines PKW.


Nicht unbedingt.

Laut Bremswegtabelle von Advcoat:

- Fahrrad: durchschnittliche Bremsverzögerung 4,5 m/sec
- PKW auf trockenem Asphalt: durchschnittliche Bremsverzögerung 8 m/sec

Damit Bremsweg bei
- Fahrrad mit 25 km/h: 4,7 m
- PKW mit 50 km/h: 10,8 m

Reaktionszeit außen vorgelassen, da bei beiden identisch.

Oder verrechne ich mich dabei?


-- Editiert von guyfromhamburg am 24.08.2018 10:33

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Uwe Mettmann
Status:
Praktikant
(562 Beiträge, 226x hilfreich)

Zitat (von guyfromhamburg):
Damit Bremsweg bei
- Fahrrad mit 25 km/h: 4,7 m
- PKW mit 50 km/h: 10,8 m

Reaktionszeit außen vorgelassen, da bei beiden identisch.

Oder verrechne ich mich dabei?

Ja, weil du die Reaktionszeit nur beim Fahrrad rechnen darfst. Der sieht, dass der PKW vor ihm eine Vollbremsung macht und fängt erst dann an zu reagieren.

Damit ergibt sich ein Anhalteweg von 4,7 m Bremsweg + 11,6 m Reaktionsweg (entsprechend halber Tacho), also in Summe 16,3 m, die man den 10,6 m des PKWs gegenüberstellen muss. Wenn also der PKW in einem Abstand von 5,5 m vor dem Fahrrad eingeschert ist, trägt der PKW-Fahrer die Hauptverantwortung für Auffahrunfall und war der Abstand großer, der Fahrradfahrer. So zumindest sieht es mit deinen berechneten Werten aus.


Gruß

Uwe

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
TitusJonas
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

Vielen Dank für die ganzen Antworten.

Ich war bei der Rechtsberatung und der Anwalt meinte, dass ich wohl beweisen müsste, dass das Auto mich zu knapp überholt hat, weil der erste Beweis (Auffahrunfall) bereits gegen mich vorliegt.

Dafür bräuchte ich Zeugen, aber da wohl niemand auf ein Auto achtet, das ein Fahrrad überholt (zu alltäglich), kann ich das eigentlich vergessen.
Zumal ich ja auch nicht die genaue Stelle weiß, wo ich überholt wurde sondern nur die frühestmögliche Stelle (weil eben zu alltäglich) .

Ansonsten gilt wohl zumindest Betriebsgefahr für das Auto, wodurch es für den Autofahrer wohl unabhängig von allem ohnehin teurer wird als für mich.
Und mit etwas Abstand bin ich froh nicht ernsthaft verletzt worden zu sein, weil man da als Radler immer den kürzeren zieht (egal ob im Unrecht oder Recht), die meiner Meinung nach ungerechtfertigten 300€ lassen sich da dann schon verschmerzen.
Den Rest soll ich einfach die Versicherung regeln lassen.

Vielen Dank für eure Meinungen.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

@Uwe: Für den Fall hier hast Du absolut recht.

Bzgl. der Aussage von @-Laie: Fahrräder haben einen kürzeren Bremsweg als PKW!

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6264 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von TitusJonas):
Ich fahre dran vorbei, weil die Lücke für Fahrradfahrer groß genug ist und fahre die Straße runter (leicht bergab).

An sich nicht zulässig, spielt hier aber keine Rolle.
Zitat:

Plötzlich muss ein Auto, das mich gerade noch überholt hat eine Vollbremsung durchführen, weil von der linken Seite ein Transporter aus einer Firmenausfahrt einfach so raus auf die Straße fährt und nach links abbiegt. Ich mache auch eine Vollbremsung, kann aber nichtmehr rechtzeitig bremsen und ich fliege vorne über meinen Lenker auf das Heck des Autos vor mir. Der Transporterfahrer bekommt davon gar nichts mit und fährt erstmal weiter, kommt aber später wieder zurück, weil Zeugen aus der Firma ihn anrufen.

Der Fahrer vor mir steigt aus und sagt er hat das Kennzeichen, des Autos vor mir aufgeschrieben und ich soll den Notruf wählen. Also rufe ich die 110 an und sage, dass ein Unfall passiert ist.

Als der Polizist kommt fragt er zunächst nach dem Verlauf des Unfalls und fragt mich ob ich einen Krankenwagen brauche. Der Polizist beschuldigt mich dann, dass ich den Sicherheitsabstand nicht eingehalten habe was wohl eine Ordnungswidrigkeit ist die 35€ kostet.
Der Transporterfahrer der ganz eindeutig die Vorfahrt missachtet hat und so die Vollbremsung provoziert hat wird meines Wissens nicht von dem Polizisten beschuldigt.

Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun, sowohl als Autofahrer als auch als Radfahrer muss man innerorts immer soviel Abstand zum Vorausfahrenden einhalten, daß man jederzeit rechtzeitig anhalten kann.

Zitat:
Was mich jetzt allerdings richtig stört ist das Verhalten des Polizisten:
- Wie soll ich jemanden zu nah auffahren, wenn er schneller fährt als ich?

Wie wohl? Indem der Vordermann plötzlich langsamer wird, und man selber nicht rechtzeitig reagiert.
Sie SIND ja aufgefahren, d.h. entweder haben Sie gepennt und einfach nicht rechtzeitig gesehen, daß der Vorausfahrende eine Vollbremsung macht, oder Sie haben zwar nicht gepennt, konnten aber nicht mehr rechtzeitig anhalten, weil Sie zu dicht aufgefahren waren.
Eine andere Möglichkeit gibt es technisch nicht.
Zitat:

- Warum hat der Polizist dem Transporterfahrer nichts vorgeworfen, ihn schon fast ignoriert als er gemerkt hat, dass der PKW und der Transporter nicht kollidiert sind? Der Transporter hat ja wohl auch zumindest eine Ordnungswidrigkeit begangen.

Ja. Aber durch die ist nichts passiert, der PKW konnte rechtzeitig bremsen. Hätte es zwischen PKW und Transporter gekracht, dann wäre der Transporter-Fahrer schuld am Unfall. Weil er dem PKW die Vorfahrt genommen hat.
IHR Unfal ist aber ursächlich nicht durch den Vorfahrtverstoß des Transporter-Fahrers passiert, sondern durch den zu geringen Abstand oder die mangelnde Aufmerksamkeit, weshalb Sie dann auf den PKW aufgefahren sind.

Es hätte auch ein dem PKW vorausfahrendes Auto eine Vollbremsung machen können. Der PKW fährt nicht auf, weil der Fahrer aufpasst und korrekten Abstand hält. Das nächste folgende Auto fährt auf - dann ist dessen Fahrer schuld, weil... siehe oben. Für den von hinten kommenden Radfahrer gilt genau dasselbe.
Zitat:

Der Polizist hat sogar noch davon gesprochen, dass der PKW Fahrer den nötigen Sicherheitsabstand eingehalten hat, wie kann man denn zu einem Transporter, der aus einer Ausfahrt kommt den Sicherheitsabstand einhalten?

Die Aussage ist komisch, aber vielleicht hat der Polizist gemeint: der PKW fuhr nur so schnell, daß er noch bremsen konnte.
Das war ja offenkundig so.
Zitat:
Was sind meine Optionen in dem Fall?

Null.
Zitat:
Wurde ich wirklich ungerecht behandelt

Nein.
[qutoe]oder schätze ich die Situation etwa falsch ein?
Ja.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6264 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von Yogi1):
Ich bin über die bisherigen Antworten ein wenig verwundert.

Der TS wurde von dem PKW, auf dessen Heck er landete, unmittelbar vor dem Unfall überholt. Der PKW scherte vor dem TS wieder ein und musste sofort wegen des Transporters eine Vollbremsung hinlegen. Wie also der Radfahrer in dieser Situation für mehr Sicherheitsabstand hätte sorgen sollen, versteh ich nicht.

Wenn der PKW den Radfahrer überholt, muss er schneller fahren als der Radfahrer. Der Abstand vergrößert sich also stetig.
Wenn der PKW nun bremst, muss der Radfahrer auch bremsen, um dafür zu sorgen, daß der Abstand ausreichend groß bleibt.
Zitat:

Soweit ich weiß, muss der Überholte nicht langsamer werden.

Doch. Das muss er, und zwar immer dann, wenn er sieht, daß das Überholmanöver sonst nicht sicher beendet werden kann. Wobei das hier keine Rolle spielt, hier geht es um die nötigen Sicherheitsabstände.
[quote9
Auch ein Radfahrer nicht.
Doch. Auch der.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6264 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Zitat (von guyfromhamburg):
aber der Bremsweg per Fahrrad ist kürzer
Überleg mal..... wenn du mit dem Auto eine Vollbremsung hinlegst, dann hängst du ganz schön in den Gurten. Diese Verzögerung wirst du niemals mit einem normalen Fahrrad hinbekommen. Der Bremsweg eines Fahrrades ist !deutlich! länger als der eines PKW.

Und deshalb muss ein Radfahrer auch einen größeren Sicherheitsabstand zum Vorausfahrenden einhalten...

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#26
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Und deshalb muss ein Radfahrer auch einen größeren Sicherheitsabstand zum Vorausfahrenden einhalten...



Darum geht es hier doch garnicht. Der vom Radfahrer durchaus eingehaltene Sicherheitsabstand wurde doch durch das Einscheren nach dem Überholvorgang durch den Autofahrer drastisch verkürzt.
Das ist doch ein durchaus typisches Verhalten, wobei es in der Praxis eigentlich nie zu Problemen führt, weil der Überholende deutlich schneller ist.

Einfach mal das eigene Verhalten und das Verhalten der anderen Verkehrsteilnehmer beobachten.

Autofahrer untereinander sind da noch viel schlimmer, sehr oft zu beobachten an Einfahrten aus dem Beschleunigungsstreifen. Da quetschen sich noch einige selbst in Lücken von 10 Metern hinein, bei Tempo größer 80.

Berry

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#27
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10635 Beiträge, 4200x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
sehr oft zu beobachten an Einfahrten aus dem Beschleunigungsstreifen.


Viel besser zu beobachten, an Ausfahrten bei denen es sich gerne zurück staut.

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#28
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von guyfromhamburg):
Laut Bremswegtabelle von Advcoat:
- Fahrrad: durchschnittliche Bremsverzögerung 4,5 m/sec
- PKW auf trockenem Asphalt: durchschnittliche Bremsverzögerung 8 m/sec

Zitat (von guyfromhamburg):
@-Laie: Fahrräder haben einen kürzeren Bremsweg als PKW!


Dir ist schon klar, dass du dir selbst widersprichst???? Wenn die Verzögerung kleiner ist, dann ist der Bremsweg größer!!!

Signatur:

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#29
 Von 
Tiger123
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 574x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):

Dir ist schon klar, dass du dir selbst widersprichst???? Wenn die Verzögerung kleiner ist, dann ist der Bremsweg größer!!!


Tut er nicht, du hast nur falsch zitiert.
Zu dem Ergebnis kam er ja unter der Vorraussetzung einer unterschiedlichen Geschwindigkeit (PKW 50 km/h zu Fahrrad 25 km/h).

-- Editiert von Tiger123 am 27.08.2018 13:56

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