Fahrradunfall - Wie verhält es sich hier mit der Verjährung?

14. Februar 2012 Thema abonnieren
 Von 
Anne789
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrradunfall - Wie verhält es sich hier mit der Verjährung?

Hallo liebe Forumianer ;-)

ich hatte im September 2010 einen Unfall - bin leider sehr unglücklich beim Mountainbiken mit einer anderen Radfahrerin zusammengestoßen (leicht fahrlässig). Ich dachte zu diesem Zeitpunkt, dass ich noch über meine Eltern haftpflichversichert wäre - das war aber leider nicht der Fall. Habe mich schon damit abgefunden alle Behandlungskosten tragen zu müssen. Heute kam nochmal eine größere Rechnung.

Ich bin über den Deutschen Alpenverein versichert und habe heute mitbekommen, dass dazu wohl automatisch eine Sporthaftpflichversicherung gehört die auch bei Mountainbike-Unfällen greift. Das wusste ich leider vorher nicht.

Habe ich noch eine Chance, dass vielleicht wenigstens ein Teil des Schadens von der Versicherung bezahlt wird?
Wie verhält es sich hier mit der Verjährung? Gelten hier die drei Jahre Verjährungsfrist?

In den Regelungen der Sporthaftpflichtversicherung der folgende Passus aufgenommen: "Vermeiden Sie es, die Haftung für einen Schaden anzuerkennen. Dies kann
zum Verlust Ihrer Versicherungsansprüche führen." Was bedeutet das? Ich habe schon eine Rechnung bezahlt, ist es jetzt zu spät?

Das ist alles sehr sehr unglücklich gelaufen. Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.

Viele liebe Grüße

Anne

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4 Antworten
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#1
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

"Kann" heißt ja nicht automatisch, dass dies auch der Fall ist. Es sind die konkreten Umstände entscheidend.

Vielleicht waren sie ja gar nicht am Unfall schuld und glauben dies nur? Oder die andere Fahrradfahrerin trifft eine Mithaftung?

Wenn sie allerdings schon anerkannt haben schneiden sie der Versicherung diese Einwände ab.

Wenn der Fall haftungsrechtlich eindeutig ist eine Schuldeinräumung wesentlich unproblematischer (und in der vorbehaltlosen Zahlung kann eine solche tatsächlich gesehen werden).

Melden sie den Schaden unter Schilderung des Sachverhalts der Versicherung und bitten um Regulierung.

Und dann warten sie die Entscheidung ab. Auf keinen Fall sollten Sie die jetzige Rechnung zahlen. Weisen Sie den Geschädigten bzw. Rechnungssteller auf die Einschaltung des Versicherers hin und bitten um etwas Geduld.

Wenn die Versicherung ablehnen sollte, kann man dann ja die Begründung prüfen.



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#2
 Von 
Anne789
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Schuld wurde wegen Fahrlässigkeit schon mir zugeschrieben. Es gab eine Gerichtsverhandlung. Ist in diesem Fall die Schuldeinräumung dann unproblematisch?

Vielen Dank schon mal!

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#3
 Von 
Anne789
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ist es eigentlich schädlich wenn ich der Versicherung mitteile, dass ich schon einen Teil der Rechnungen bezahlt habe?

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#4
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

So etwas wesentliches wie eine gerichtliche Verurteilung sollte schon erwähnt werden.

Dann hast Du ja auch regelmäßig den Schaden nicht anerkannt (oder handelt es sich um ein Anewrkenntnisurteil)?.

Wurdest Du anwaltlich vertreten?

Die Versicherung will ja in erster Linie nicht zahlen, wenn sie dies bei ordnungsgemäßer Verteidigung hätte vermeiden können.

Wenn die Verurteilung auf einem streitigen Urteil beruht und ein erfolgreiches Rechtsmittel aussichtlos erschien, dann sehe ich keine Nachteile durch die Zahlung (ohne Gewähr).

Ich denke mit Erstattungen bereits bezahlter Summen tut sich die Versicherung schwer. Wie das abschließend rechtlich aussieht kann ich nicht beurteilen.

Auf jeden Fall solltest Du mit offenen Karten spielen.

Wenn es gut läuft zahlt die Versicherung alles. Wenn es Mittel läuft nur die jetzt erhobenen Forderungen und wenn es schlecht läuft gar nichts.

In den letzten zwei Fällen kann man sich dann ja mit den Begründungen aueinandersetzen (z.B. Fristen versäumt, Obliegenheiten verletzt etc.).



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