Fahrradunfall - nur ein Kratzer in der Stoßstange und das Nummernschild war ab?

9. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
Mil_a
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrradunfall - nur ein Kratzer in der Stoßstange und das Nummernschild war ab?

Hallo Zusammen,

ich hatte vor ein paar Wochen einen Fahrradunfall der mir ziemlich an die Nieren geht deswegen hoffe ich sehr, dass ich durch einen von euch Klarheit bekomme.

Unfallvorgang:
Ich bin mit dem Fahrrad von einem Parkplatz aus auf eine viel befahrene, zweispurige Hauptstraße gefahren. Ich musste von dem "Seitenstreifen" auf die linke Spur wechseln, da ich links abbiegen wollte. Habe mich natürlich vorher kurz umgesehen und auch ein heranfahrendes Auto gesehen, dass aber noch einige Meter entfernt war, da ich schon auf die rechte Fahrbahn gefahren war und es einer Straße innerorts war, habe ich gleich auch noch auf die rechte Spur gewechselt. Das Auto kam wohl um einiges schneller als 50km/h an und hat dann eine Vollbremsung hingelegt und mich von hinten erfasst.
Ich bin vom Fahrrad auf die Straße gestürzt, musste mit dem Krankenwagen ins Krankenhaus und es wurde ein Wirbelbruch festgestellt. Zwei Zeugen sagten wohl aus, dass ich ohne zu schauen die Straße überquert habe.. Dem ist nicht so aber wie soll ich das beweisen? Der Polizist hat sich am Unfallort auch erst die Meinungen der Zeugen und des Autofahrers angehört und als er zu mir in den Krankenwagen kam, mir gleich gesagt, dass er weiss wie es abgelaufen ist und ich Schuld habe.. Da ich keine Rechtschutzversicherung habe, habe ich keine Anzeige ersattet aufgrund der Zeugen. Und alle Kosten von der Klinik, Arbeitsausfall, Physio.. auf meine Versicherungen laufen lassen. Heute hatte ich allerdings einen Brief vom Rechtsanwalt des Autofahrers im Briefkasten, der von mir für ein Auto mit
Bj 1986, 700,-€ Schadensgeld will. Wobei laut Polizeibericht nur ein Kratzer in der Stossstange und das Nummernschild ab war.... Meine Haftpflicht will nun evtl. den Autofahrer verklagen, da die Schuld nicht feststeht. Ich habe geschaut bevor ich über die Straße gefahren bin, ich bin ja nicht Lebensmüde, das die Zeugen das nicht gesehen haben ist mir klar, denn die schauen ja erst wenn es Kracht.

Wie seht ihr das?

Wäre toll wenn ich schnellstmöglichst ein Feedback bekommen könnte.
VIELEN DANK BEREITS VORAB DAFÜR!!!

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6 Antworten
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#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

Entscheidend ist nicht ob Du geschaut hast, sondern ob Du dem Autofahrer seinen Vorrang genommen hast. Letzteres ist wohl ganz offensichtlich gegeben.

Den Autofahrer könnte eine Mitschuld treffen wenn er tatsächlich zu schnell gewesen sein sollte und der Unfall für ihn bei korrekter Fahrweise vermeidbar gewesen wäre. Dies zu beweisen dürfte schwierig bis unmöglich sein.

Woran willst Du erkannt haben, dass das Auto deutlich schneller als 50 km/h gefahren ist? Warum wechselst Du den Fahrstreifen obwohl Du ein Auto mit einer, Deiner Meinung nach, deutlich zu hohen Geschwindigkeit wahrgenommen hast?

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

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#2
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Letztlich kann Ihnen die Begründetheit der Forderung egal sein, da Sie haftpflichtversichert sind.

Entweder zahlt Ihre Haftpflicht die Forderung oder sie lehnt sie ab und übernimmt die Kosten eines eventuellen Rechtstreits.

Es wird dann aber nicht Ihre Haftpflicht den Autofahrer verklagen, sondern der Autofahrer verklagt Sie und Ihre Haftpflicht trägt die Kosten.

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#3
 Von 
Mil_a
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

@ Freudenfeuer: Vielen Dank für deine Meinung.

Als ich geschaut habe und das Auto heranfahren sehen, war er noch einige hundert Meter entfernt und die Zeit für einen einfachen Spurwechsel hätte bei einem Fahrtempo von 50km/h auf jeden Fall noch ausgereicht. Da sie spürbar nicht mehr ausgereicht hat, gehe ich davon aus, dass er schneller gefahren ist.
(Ich fahre selbst Auto)

Für mich ist es kein Problem meinen Schaden selbst zu tragen.. Nur sehe ich nicht ein, den Schaden vom Autofahrer zu bezahlen der sicherlich schneller gefahren ist, zu bezahlen. Wenn der Autofahrer einfach seinen "Schaden" bezahlt hätte und ich meinen, wäre das okay und erledigt gewesen, aber nicht wenn er jetzt ankommt und von mir seine uralte Karre bezahlt haben will. Haben die Menschen denn gar kein Gewissen mehr? Ich hätte drauf gehen können..

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#4
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

quote:
Habe mich natürlich vorher kurz umgesehen und auch ein heranfahrendes Auto gesehen, dass aber noch einige Meter entfernt war,


quote:
Als ich geschaut habe und das Auto heranfahren sehen, war er noch einige hundert Meter entfernt


Da ist irgendwas nicht stimmig!

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-- Editiert am 10.09.2009 13:02

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#5
 Von 
Mil_a
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

@ Unsterblich

Ich weiss nicht wie viele Meter es genau waren. Ich werde am We noch mal zur Unfallstelle gehen und die Distanz anschauen um es in Metern zu konkretisieren.


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#6
 Von 
gabimaus
Status:
Praktikant
(903 Beiträge, 705x hilfreich)

Man bezahlt immer den Schaden den man anderen im Straßenverkehr zugefügt hat.
Wenn die Schuldfrage eindeutig ist, dann bezahlst du eben den Schaden zu 100% deines Unfallgegners. Es kommt dabei nicht auf wenn und wäre nicht so schnell an.
Beweisen muss man es,... leider! Lach und freu dich das du lebend aus dieser Sache raus gekommen bist.


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