Fahrspur oder Seitenstreifen?

27. Februar 2025 Thema abonnieren
 Von 
Despi
Status:
Student
(2028 Beiträge, 475x hilfreich)
Fahrspur oder Seitenstreifen?

Hallo ihr Lieben,

ich fühle mich im Verkehrsrecht eigentlich recht sicher, es gibt jedoch eine Strecke, bei der ich nicht sicher bin, wie man sich als Fahrzeugführender korrekt verhält.
Zur Situation:
- Es handelt sich um eine Bundesstraße außerhalb geschlossener Ortschaften
- Die im Bild zu sehende Situation erstreckt sich über mehrere Kilometer
- Fraglich für mich: wie ist der jeweils pro Fahrtrichtung rechte Teil der Straße zu werten?

Ich lasse zunächst mal bewusst weg, was ich glaube und freue mich auf eure Meinungen.
Hier das Foto: https://ibb.co/jZW5MZ56 (das Foto stammt von Google Maps)

-- Editiert von User am 27. Februar 2025 08:17

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



32 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8731 Beiträge, 1850x hilfreich)

Das ist ein Seitenstreifen. Und zwar einer für landwirtschaftliche Fahrzeuge / langsame Fahrzeuge.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2516 Beiträge, 393x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Das ist ein Seitenstreifen. Und zwar einer für landwirtschaftliche Fahrzeuge / langsame Fahrzeuge.

Und was bitte ist die Grundlage für diese Einschätzung?

Ich kenne Seitenstreifen und ich kenne Wege für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge.
Auf ersterem darf keiner fahren, auf zweiterem nur land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge.

Aber ein Seitenstreifen für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge ist mir unbekannt.

Zumal ein Seitenstreifen auch üblicherweise nicht mit einer gestrichelten Linie sondern mit einer durchgezogenen Linie von der Fahrbahn abgegrenzt wird.

Für eine normale Fahrspur scheint mir das aber (insbesondere im Vergleich zu den anderen Fahrspuren) zu schmal. Auch würde da die rechte Abgrenzung der Fahrspur (schmale durchgezogene Linie) fehlen.

Die Markierung entspricht einer Beschleunigungs-/Verzögerungsspur an Zu- und Ausfahrten, aber mit "mehrere Kilometer" ist die definitiv zu lang.

Tatsächlich bin ich mir absolut unsicher, was das für ein Konstrukt ist.
Insbesondere, ob ich rechts fahren muss (Rechtsfahrgebot!) oder es gar nicht darf (ist ja markiert wie eine Beschleunigungs-/Verzögerungsspur) und ob ich da halten/parken darf.

-- Editiert von User am 27. Februar 2025 12:00

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17729 Beiträge, 6002x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Das ist ein Seitenstreifen. Und zwar einer für landwirtschaftliche Fahrzeuge / langsame Fahrzeuge.
Mit dem ersten Satz gehe ich konform, mit dem 2. nicht. Ein Seitenstreifen ist für Notsituationen gedacht, ein Seitenstreifen ist keine Fahrbahn.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2285 Beiträge, 783x hilfreich)

Gibt's da zufällig irgendwo noch ein aufgemaltes Fahrradsymbol?
Wenn der Weg auch wahnsinnig breit für einen Radweg wäre ...

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Despi
Status:
Student
(2028 Beiträge, 475x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):
Für eine normale Fahrspur scheint mir das aber (insbesondere im Vergleich zu den anderen Fahrspuren) zu schmal.

So ist es. Deutlich schmaler, als eine reguläre Fahrspur. Ein LKW kann gerade so fahren, dass er die Linie nicht vollends überschreitet, aber auch nicht von der Straße abkommt.

Zitat (von Kalanndok):
Die Markierung entspricht einer Beschleunigungs-/Verzögerungsspur an Zu- und Ausfahrten, aber mit "mehrere Kilometer" ist die definitiv zu lang.

Der letzte Beschleunigungsstreifen vor dieser Stelle wird mit durchgezogener Linie auf die Hauptspur geführt ("normal"). Diese durchgezogene Linie wird dann für etwa 10 Meter weitergeführt und geht dann in das auf dem Foto zu sehende Muster über.


Zitat (von Kalanndok):
Tatsächlich bin ich mir absolut unsicher, was das für ein Konstrukt ist.
Insbesondere, ob ich rechts fahren muss (Rechtsfahrgebot!) oder es gar nicht darf (ist ja markiert wie eine Beschleunigungs-/Verzögerungsspur) und ob ich da halten/parken darf.

Genau so geht es mir auch.
Ein mal hinter mir fahrendes Polizeiauto störte sich nicht daran, dass ich die offensichtliche Spur nutzte und nicht rechts rüber gefahren bin (bei Ausnutzen der erlaubten Höchstgeschwindigkeit).



Zitat (von Garfield73):
Gibt's da zufällig irgendwo noch ein aufgemaltes Fahrradsymbol?
Wenn der Weg auch wahnsinnig breit für einen Radweg wäre ...

Nein.


Weitere Informationen:
- Es gibt keine per Schild angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzung (es gilt also eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h).
- Es gilt kein per Schild angeordnetes Überholverbot.
- Es gibt auf dem Abschnitt gleich zwei Parkplätze (im Sinne von Rastplatz) sowie mindestens eine einmündende nachrangige Straße. das auf dem Bild zu sehende Muster setzt sich dort jeweils fort - im Übergang von Bundesstraße zu Parkplatz und nachrangiger Straße sind zusätzliche gestrichelte Linien
- Im Alltag erlebe ich, dass LKW, landwirtschaftliche Fahrzeuge und langsame PKW bei rückwärtigem Verkehr häufig so weit wie möglich rechts fahren, also rechts von der rechten Linie bzw. mit den linken Rädern auf der Linie. Überholt wird dann wiederum "mit den linken Rädern" im Gegenverkehr - auch bei Gegenverkehr.

-- Editiert von User am 27. Februar 2025 13:29

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(11825 Beiträge, 4401x hilfreich)

Zitat (von Despi):
Ich lasse zunächst mal bewusst weg, was ich glaube

Hast Du mal einen Link zur entsprechenden Stelle bei Maps?

Ich habe eine Vermutung, die auf sowas ähnliches hinausläuft.
Zitat (von cirius32832):
Das ist ein Seitenstreifen. Und zwar einer für landwirtschaftliche Fahrzeuge / langsame Fahrzeuge.


In Gebieten mit viel Landwirtschaft, ist es grade zu Erntezeiten, nicht selten, dass "Seitenstreifen" zu "Bedarfsfahrbahnen" für diesen Verkehr werden.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17729 Beiträge, 6002x hilfreich)

Ich verstehe das Problem immer noch nicht. Ein ganz normaler Seitenstreifen. Ich sehe nichts was etwas anderes vermuten lässt.

Zitat (von Despi):
Ein mal hinter mir fahrendes Polizeiauto störte sich nicht daran, dass ich die offensichtliche Spur nutzte und nicht rechts rüber gefahren bin (bei Ausnutzen der erlaubten Höchstgeschwindigkeit).
Das war ja auch völlig korrekt. Wieso zweifelst du?

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Despi
Status:
Student
(2028 Beiträge, 475x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Wieso zweifelst du?

Also: Für mich ist das keinesfalls eine reguläre Fahrspur.
Ich vermute ebenfalls, dass es sich um einen Seitenstreifen handelt. Ich würde jedoch eine durchgezogene Linie erwarten. Die gestrichelte Linie interpretiere ich so, dass sie den Seitenstreifen zum Befahren freigibt.

Ich glaube, so wie auf dem Streckenabschnitt seitens der Verkehrsteilnehmer intuitiv verfahren wird, ist das auch gedacht (langsame Fahrzeuge möglichst weit rechts) - abgesehen von den Teils waghalsigen Überholmanövern.
Mir fehlt jedoch die Rechtsgrundlage dafür. Warum sollte das erlaubt sein und in welchen Fällen sollte das erlaubt sein? Wann muss ich u.U. vielleicht sogar rechts fahren?

Die Stelle - ab hier Richtung Osten bis zum Ende des zweiten Parkplatzes, kurz vor dem nächsten Ort: https://maps.app.goo.gl/rHcXpDUFgvHteq7j8

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(11825 Beiträge, 4401x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Ein ganz normaler Seitenstreifen. Ich sehe nichts was etwas anderes vermuten lässt.

Ich schon, und zwar die Ausführung der Fahrbahnmarkierung.

In Deutschland ist so gut wie alles genormt, darunter auch Fahrbahnmarkierungen, Breite, Länge, Abstand zwischen den Markierungen sind auf den Zentimeter vorgeschrieben.
Die Markierungsbreite geht noch als sogenannter Breitstrich durch, aber es gibt schlicht keine Norm, welche das vorhandene Verhältnis zwischen Strich : Lücke "erlauben" würde.

Gegen eine normale Fahrspur spricht auch das Ende dieser "Sonderspur" an der Abfahrt zur B3, dort geht die Markierung schlicht in eine durchgezogene Linie über, welche dann auch noch in der Leitplanke mündet, alles ohne jegliche Beschilderung.

Edit:
Wenn man sich das ganze ab Greene (ab dem Luhetal Viaduckt) ansieht, kommt der Gedanke auf, dass das ein Schutzstreifen für Radfahrer / Fußgänger sein könnte....
Verstehe nur nicht, dass da überhaupt nichts beschildert ist.

-- Editiert von User am 27. Februar 2025 15:45

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128192 Beiträge, 40943x hilfreich)

Dieser Streifen könnte als "Kriechspur" gedacht sein, aber ergibt keinen wirklichen Sinn, da viel zu schmal (erst recht für landwirtschaftliche Fahrzeuge).



Um den Sinn zu erfahren würde ich mal beim zuständigen Amt die verkehrsrechtliche Anordnung zu dieser Markierung einsehen wollen.



Zitat (von Despi):
Wann muss ich u.U. vielleicht sogar rechts fahren?

Wie immer, dann wenn DU zu langsam bist - also immer dann wenn Du das Nummernschild vom Hintermann in seinen 3er BMW / Audi, ... nicht mehr sehen kannst.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Despi
Status:
Student
(2028 Beiträge, 475x hilfreich)

Zitat:
Verstehe nur nicht, dass da überhaupt nichts beschildert ist.

Das ist genau der Punkt. Ein Seitenstreifen wäre üblicherweise anders ausgeführt und als solcher zu erkennen.
Ein Fahrstreifen jeglicher Art wäre breiter ausgeführt - und hätte üblicherweise einen Seitenstreifen bzw. eine abschließende Linie
Ein Schutzstreifen wäre mutmaßlich als solcher beschildert, wenigstens durch eine Bodenmarkierung.

Eine Schleichspur wäre sinnvoll, denn es gibt einige Kurven und Kuppen und im Grunde wären mehrere Überholverbote angebracht, wenn man nicht diese Streifen nutzen könnte.
Was bleibt, ist eine unklare Verkehrssituation. Da wiederum ist, streng genommen, das Überholen aber ebenfalls verboten, was den Sinn einer Schleichspur ad absurdum führen würde.

Das ist nicht meine Hausstrecke, ich bin dort nur gelegentlich und mich belastet das auch nicht. Es ist eher die Neugier, die mich umtreibt. Und ich stelle mir tatsächlich auch Haftungsfragen. Ich habe schon erlebt, dass vor einer Kurve von beiden Seiten aus überholt wurde - man begegnet sich quasi Spiegel an Spiegel und kommt da nur heile raus, wenn alle 4 Beteiligten mitspielen.

Zitat:
Wie immer, dann wenn DU zu langsam bist - also immer dann wenn Du das Nummernschild vom Hintermann in seinen 3er BMW / Audi, ... nicht mehr sehen kannst.

Das ist nicht mal weit hergeholt: Ich fahre weit überwiegend im Rahmen der bestehenden Geschwindigkeitsbegrenzungen und habe immer mal wieder jemanden an mir kleben, der Nötigung dem Überholen vorzieht.
Weil ich nicht die Polizei bin und mich entsprechend nicht zuständig fühle, Geschwindigkeitsverstöße zu „ahnden", ziehe ich im Zweifel tatsächlich rechts rüber, obwohl ich erlaubte Höchstgeschwindigkeit fahre.
Ich habe aber das Gefühl, dass ich das nicht müsste..

Wie auch immer, ich habe dank eurer Antworten das Gefühl, dass ich nicht irgendwas Offensichtliches übersehen habe.
Ich glaube, ich frage mal bei den Behörden an. Vielleicht erklären die das ja.

Ich danke für die bisherigen Einschätzungen und freue mich auf Weitere.

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2164 Beiträge, 456x hilfreich)

Zitat (von Despi):
- Im Alltag erlebe ich, dass LKW, landwirtschaftliche Fahrzeuge und langsame PKW bei rückwärtigem Verkehr häufig so weit wie möglich rechts fahren, also rechts von der rechten Linie bzw. mit den linken Rädern auf der Linie.

So ist es korrekt.
Zitat (von § 5 (6) Satz 2 StVO):
Wer ein langsameres Fahrzeug führt, muss die Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17729 Beiträge, 6002x hilfreich)

Zitat (von Despi):
Also: Für mich ist das keinesfalls eine reguläre Fahrspur.
Ganz genau, ich habe doch gar nichts anderes geschrieben. Ein Seitenstreifen gehört nicht zur Fahrbahn und ist somit auch keine Fahrspur. Ich glaube, du hast da etwas missverstanden.


Zitat (von Despi):
Was bleibt, ist eine unklare Verkehrssituation.
Wieso? Ich verstehe immer noch nicht was hier unklar sein soll.

Zitat (von Despi):
Da wiederum ist, streng genommen, das Überholen aber ebenfalls verboten
Wieso? Ich kann kein Überholverbot erkennen. Du meinst generell wegen der Breite der Fahrbahn ohne den Seitenstreifen?


Zitat (von de Bakel):
So ist es korrekt.
Nein, ein Seitenstreifen ist keine Fahrbahn. Bitte lies dir noch einmal den bereits von dir selbst zitierten Text durch. Langsame Fahrzeuge dürfen eben nicht durchgängig einen geeigneten Seitenstreifen nutzen.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Despi
Status:
Student
(2028 Beiträge, 475x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Ich glaube, du hast da etwas missverstanden.

Nö, vielmehr habe ich bestätigt, dass ich das so sehe, wie du :-)


Zitat (von -Laie-):
Wieso? Ich verstehe immer noch nicht was hier unklar sein soll.

Unklar ist nach wie vor, was das eigentlich wirklich ist. Ich denke, Seitenstreifen - aber warum ist dieser nicht ausgeführt, wie ein Seitenstreifen? Warum wird er dann regelmäßig befahren (mindestens polizeilich geduldet)?
Vieles spricht auch für Schleichspur - aber eine Schleichspur ist im Gesetz nicht definiert - wäre somit mit Fahrspur gleichzusetzen - dafür ist sie aber zu schmal.

Vor allem aber ist die Situation vor Ort unklar: manche Fahrzeuge fahren durchgehend auf der Hauptspur. Manche fahren mehr oder weniger durchgehend auf dem Streifen. Manche wechseln nur bei rückwärtigem Verkehr auf die rechte Spur. Manche eiern zwischen beiden hin und her.


Zitat (von -Laie-):
Wieso? Ich kann kein Überholverbot erkennen.

§5 (3) 1.:
Zitat:
(3) Das Überholen ist unzulässig:
1. bei unklarer Verkehrslage

Das meinte ich mit Überholverbot. Wenn vor einem die Fahrzeuge nicht wissen, wo sie eigentlich fahren sollen, ist die Verkehrslage nicht klar. Denke ich.

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49093 Beiträge, 17281x hilfreich)

Zitat (von Despi):
Vieles spricht auch für Schleichspur - aber eine Schleichspur ist im Gesetz nicht definiert - wäre somit mit Fahrspur gleichzusetzen - dafür ist sie aber zu schmal.

Die ist nicht direkt definiert. Vielmehr kann ein Seitenstreifen so eine Schleichspur sein (§ 5 Abs. 6 Satz 3 StVO). Außerdem sei der Hinweis auf das Ge- oder Verbot 1 c) zu Zeichen 295 (lfd. Nr. 68 der Anlage 2 zur StVO) gestattet. Eine Schleichspur ist daher sehr wohl in der StVO definiert.

Allerdings müsste es sich dann jeweils um eine durchgezogene Linie handeln. Eine unterbrochene Linie zur Abgrenzung eines Seitenstreifens sieht die StVO vicht vor. Ich gehe daher davon aus, dass es sich um eine vorschriftswidrige Markierung eines Seitenstreifens handelt.

Es handelt sich nämlich eigentlich um eine Leitlinie (Zeichen 340). Die ist aber nicht für die Abgrenzung eines Seitenstreifens vorgesehen, sondern nur für die Abgrenzung eines Schutzstreifens für den Radverkehr. So ein Schutzstreifen liegt hier aber mangels Fahrradsymbol nicht vor.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Despi
Status:
Student
(2028 Beiträge, 475x hilfreich)

Zitat (von hh):
Ich gehe daher davon aus, dass es sich um eine vorschriftswidrige Markierung eines Seitenstreifens handelt.

Es handelt sich nämlich eigentlich um eine Leitlinie (Zeichen 340). Die ist aber nicht für die Abgrenzung eines Seitenstreifens vorgesehen, sondern nur für die Abgrenzung eines Schutzstreifens für den Radverkehr. So ein Schutzstreifen liegt hier aber mangels Fahrradsymbol nicht vor.


Genau. Und eigentlich müsste das abgeschafft werden. Und wenn ich jetzt bei den Behörden doofe Fragen stelle, bin ich schlechtestensfalls derjenige, der ungewollt angestoßen hat, dass das abgeschafft wird.

-- Editiert von User am 28. Februar 2025 11:44

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17729 Beiträge, 6002x hilfreich)

Zitat (von Despi):
Manche wechseln nur bei rückwärtigem Verkehr auf die rechte Spur.
Genau so ist das, bei einem Seitenstreifen und langsamen Fahrzeugen, vorgesehen.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Despi
Status:
Student
(2028 Beiträge, 475x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Genau so ist das, bei einem Seitenstreifen und langsamen Fahrzeugen, vorgesehen.

Soweit klar.

Es ist allerdings eher so, dass sich auch der fließende Verkehr teilweise rechts einordnet.
Das sieht man ganz gut, wenn man die Strecke auf Google Maps im Streeview "abfährt".

Einer fährt rechts, der nächste links, der nächste auf beiden Spuren.
Das Handwerker-Fahrzeug mit Anhänger eiert gar hin und her.
Da ist weder von "die Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist." etzwas zu sehen, noch von Überholen überhaupt.

Am Ende fährt jeder irgendwie wie er gerade will.
Ich denke, das liegt daran, dass nicht klar ist, wie dort zu verfahren ist.


Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2516 Beiträge, 393x hilfreich)

Zitat (von Despi):
Und eigentlich müsste das abgeschafft werden.


Das ist denke ich das sinnvollste, was man mit diesem verkehrsrechtlich unklaren Konstrukt machen könnte.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Despi
Status:
Student
(2028 Beiträge, 475x hilfreich)

Ich kam nun dazu, eine Anfrage an die zuständige Behörde zu stellen und habe auch schon Rückmeldung erhalten:

Zitat:
bei den Fahrbahnmarkierungen in Form der gestrichelten Linien handelt es sich in dem von Ihnen genannten Bereich der B 64 um einen Mehrzweckstreifen. Dieser wird wie der Seitenstreifen durch eine Markierung, meist eine durchgezogene oder gestrichelte weiße Linie, von der Fahrbahn abgetrennt. In der Regel ist die Nutzung eines Mehrzweckstreifens in Ausnahmefällen zulässig. Die Nutzung der Mehrzweckstreifen ist dem langsamen Verkehr vorbehalten. Kraftfahrzeuge dürfen ihn nicht dauerhaft befahren, sondern in Ausnahmefällen (z. B. zum Ausweichen, falls keine Gefährdung anderer besteht). Diese Streifen dienen also an und für sich dazu, den Verkehrsfluss zu optimieren, in dem das Vorbeifahren an langsamen Fahrzeugen wie beispielsweise Traktoren oder anderen landwirtschaftlichen Fahrzeugen erleichtert wird.


- Wikipedia sagt, "Mehrzweckstreifen" sei die inoffizielle Bezeichnung für "breite Seitenstreifen".

Interessant finde ich, dass von "Vorbeifahren an langsamen Fahrzeugen" gesprochen wird.
"Vorbeifahren" im Sinne der StVO ist nur an stehenden Hindernissen/Fahrzeugen vorgesehen. Ich nehme an, dass "überholen" gemeint ist.

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128192 Beiträge, 40943x hilfreich)

Danke für das Update.

Also wie schon in #10 vermutet eine "Kriechspur".



Zitat (von Despi):
Interessant finde ich, dass von "Vorbeifahren an langsamen Fahrzeugen" gesprochen wird.

Kompetenz ist in der Regel keine Einstellungsvoraussetzung bei Behörden, nur Qualifikation.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(11825 Beiträge, 4401x hilfreich)

Zitat (von Despi):
bei den Fahrbahnmarkierungen in Form der gestrichelten Linien handelt es sich in dem von Ihnen genannten Bereich der B 64 um einen Mehrzweckstreifen.


Interessant, wie weit das Gewollte, das Umgesetzte und das rechtlich Zulässige dann auseinander klaffen, und es in der zuständigen Behörde niemanden interessiert.

Besonders interessant finde ich immer noch das Ende des "Mehrzweckstreifens" an der Abfahrt zur B3...
Markierung geht in durchgezogene Linie über, welche in der Leitplanke mündet, und immer noch alles ohne jegliche Beschilderung.

Wenn man es genau nimmt, hat man mit diesem Konstrukt wohl eher eine / mehrere Gefahrenstellen geschaffen, als irgendetwas zu entschärfen.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2516 Beiträge, 393x hilfreich)

Ok...also wenn ich mit meiner 50er-Vespa da unterwegs bin (ist das eigentich schon langsamer Verkehr? Was ist eigentlich langsamer Verkehr?), dann darf ich kurz auf diesen Mehrzweckstreifen um ein Auto vorbeizulassen und muss dann wieder auf die Straße um dann wieder auf den Mehrzweckstreifen zu fahren um das nächste Auto vorbeizulassen?

Ist da überhaupt (an allen Stellen des Mehrzweckstreifens) genug Platz um ein Moped, was auf dem Seitenstreifen fährt überholen zu dürfen?

Dann bleib ich doch lieber direkt da, bevor mich noch Autofahrer dazu nötigen da ordnungswidrig dauerhaft drauf zu fahren...

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(11825 Beiträge, 4401x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):
Ok...also wenn ich mit meiner 50er-Vespa da unterwegs bin (ist das eigentich schon langsamer Verkehr? Was ist eigentlich langsamer Verkehr?)


Das Einzige was ich dazu gefunden habe ist ->
Wer technisch- / bauartbedingt, ohne Berücksichtigung sonstiger Einflüsse, deutlich unter der erlaubten Höchstgeschwindigkeit bleibt, gilt als erlaubter Schleicher = langsamer Verkehr.
Im Gegensatz zum zu schnell fahren, gibt es für (zu)langsam keine wirkliche Definition, aber Deine Vespa würde wohl unter langsamen Verkehr fallen. ;)

Zitat (von Kalanndok):
Ist da überhaupt (an allen Stellen des Mehrzweckstreifens) genug Platz um ein Moped, was auf dem Seitenstreifen fährt überholen zu dürfen?

Bei einspurigen Fahrzeugen könnte es mit den 1,50m noch funktionieren.
Nur wie die 1m zu mehrspurigen Fahrzeugen eingehalten werde sollen, wenn die Spur bereits mit einem normalen PKW ausgereizt und mit normalen Nutzfahrzeugen beriets 1/2 Meter auf der normalen Fahrbahn gefahren werden muss...?
Von landwirtschaftlichen Fahrzeugen ganz zu schweigen...

Das ganze ist nett gedacht, miserabel umgesetzt und das dort (keine Ahnung ob es so ist, aber ich hoffe es doch mal) keine schlimmen Unfälle passieren, ist wohl dem moderaten Verkehrsaufkommen zu verdanken...


-- Editiert von User am 10. März 2025 15:14

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Despi
Status:
Student
(2028 Beiträge, 475x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Also wie schon in #10 vermutet eine "Kriechspur".

So ist es.

Zitat (von spatenklopper):
Wenn man es genau nimmt, hat man mit diesem Konstrukt wohl eher eine / mehrere Gefahrenstellen geschaffen, als irgendetwas zu entschärfen.

So ist es. Und dabei würden recht überschaubare Maßnahmen für eine Entschärfung sorgen.

Zitat (von Kalanndok):
ist das eigentich schon langsamer Verkehr? Was ist eigentlich langsamer Verkehr

Wäre die Linie bei gleichem Zweck durchgezogen, würde es sich um Zeichen 295 handeln - und dann würde gelten: "c) Grenzt sie einen befestigten Seitenstreifen ab, müssen außerorts landwirtschaftliche Zug- und Arbeitsmaschinen, Fuhrwerke und ähnlich langsame Fahrzeuge möglichst rechts von ihr fahren."
Da gehört das Moped wohl nicht zu.

In der Realität sind es hauptsächlich LKW, die rechts der Linie fahren.

Zitat (von Kalanndok):
dann darf ich kurz auf diesen Mehrzweckstreifen um ein Auto vorbeizulassen und muss dann wieder auf die Straße um dann wieder auf den Mehrzweckstreifen zu fahren um das nächste Auto vorbeizulassen?

§5 (6) StVO spricht von "mehreren Fahrzeugen das Überholen zu ermöglichen"

In der Realität fahren Fahrzeuge, die langsamer als erlaubte Höchstgeschwindigkeit fahren immer dann rechts, wenn ein Fahrzeug von hinten kommt.

Zitat (von Kalanndok):
Ist da überhaupt (an allen Stellen des Mehrzweckstreifens) genug Platz um ein Moped, was auf dem Seitenstreifen fährt überholen zu dürfen?

Auf irgendeiner seriöswirkenden Seite fand ich eine Zusammenfassung der Rechtssprechung, dergemäß "ausreichender Seitenabstand" beim Überholen von PKW zu PKW bei einem Meter liegt.

In der Realität erlebe ich, dass das knapp wird oder die Abstände unterschritten werden (wie gesagt, ich fahre dort nur gelegentlich). Da wird so überholt, dass man nicht frontal in das entgegenkommende Fahrzeug rauscht. Auf welcher Spur man dabei gerade ist, ist eher nebensächlich.


Ich vermute, dass die unterbrochene Linie (statt der durchgezogenen) wohl so gedacht ist, dass nicht nur Landmaschinen rechts der Linie fahren sollen, sondern man sich eher diese Definition gedacht hat:
Zitat (von spatenklopper):
Wer technisch- / bauartbedingt, ohne Berücksichtigung sonstiger Einflüsse, deutlich unter der erlaubten Höchstgeschwindigkeit bleibt, gilt als erlaubter Schleicher = langsamer Verkehr.
Im Gegensatz zum zu schnell fahren, gibt es für (zu)langsam keine wirkliche Definition, aber Deine Vespa würde wohl unter langsamen Verkehr fallen. ;)

Ich würde dem nämlich intuitiv zustimmen.

Es bleibt aber irgendwie Rätselraten, es bleibt bei 4 Fahrzeugen, die sich auf gleicher Höhe begegnen, es bleibt bei plötzlich endenden Seitenstreifen und bei hin und her eiernden Fahrzeugen und somit bei:

Zitat (von spatenklopper):
Das ganze ist nett gedacht, miserabel umgesetzt



Auf Wikipedia las ich, dass auf anderen Abschnitten der "breite Seitenstreifen" durch drei Spuren ersetzt wurde - und ferner, dass im benannten Abschnitt "der breite Seitenstreifen noch nicht durch die dreispurige Variante" ersetzt wurde. Vielleicht wird die Situation irgendwann geändert.
Insgesamt wäre mir nicht bekannt, dass es zu schweren Unfällen kommt. Vielleicht erhöht diese Variante ja sogar die Aufmerksamkeit.
Man weiß es nicht.

-- Editiert von User am 10. März 2025 16:29

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128192 Beiträge, 40943x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Bei einspurigen Fahrzeugen könnte es mit den 1,50m noch funktionieren.

Welche 1,50m?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(11825 Beiträge, 4401x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Welche 1,50m?

Das sind keine fixen Werte, sondern Werte, die sich aus verschiedenen Urteilen herauskristallisiert haben und als Richtlinie gelten.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2516 Beiträge, 393x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Das sind keine fixen Werte, sondern Werte, die sich aus verschiedenen Urteilen herauskristallisiert haben und als Richtlinie gelten.


Falsch.
Lies mal §5 StVO (4).
Außerorts sinds sogar 2 Meter zu Fahrradfahrern.
Wobei man dazusagen muss, dass Mopeds und Motorräder nicht zu den Fahrzeugen gehört, bei denen der 2m-Abstand vorgeschrieben ist. Dort gilt immer noch das nicht näher definierte "ausreichender Seitenabstand"

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(11825 Beiträge, 4401x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):
Falsch.
Lies mal §5 StVO (4).


Ist mir wohl bekannt, gemeint waren von mir auch Kraftfahrzeuge.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Despi
Status:
Student
(2028 Beiträge, 475x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):
Falsch.

Das ist falsch, denn:
Zitat (von Kalanndok):
Wobei man dazusagen muss, dass Mopeds und Motorräder nicht zu den Fahrzeugen gehört, bei denen der 2m-Abstand vorgeschrieben ist.




Richtig ist:
Zitat (von spatenklopper):
Das sind keine fixen Werte, sondern Werte, die sich aus verschiedenen Urteilen herauskristallisiert haben und als Richtlinie gelten.


Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 286.429 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
115.477 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
12