Fahrverbot?

25. Januar 2021 Thema abonnieren
 Von 
LikeMeat
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrverbot?

Guten Tag,

ich wurde 2019 2x mit über 26 km/h zu schnell geblitzt und habe auch meinen Führerschein für 1 Monat abgeben müssen.
Leider wurde ich dieses Jahr wohl mit über 30 km/h (außerorts) zu schnell geblitzt.
Mit was muss ich rechnen?

Danke für Ihre Hilfe

Beste Grüße

LikeMeat

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Travis B.
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 10x hilfreich)

Nein. Kein Fahrverbot.
120.-Euro + 28,50 Porto und Verpackung + 1 Flenspunkt
Sollten es doch "nur" 30km/h zuviel gewesen sein, wäre das Bussgeld 80.-Euro.
Tachos gehen in diesem Geschwindigkeitbereich idR. mind. 5km/h vor und über 100km/h werden noch 3% der gemessenen Geschwindigkeit abgezogen(Toleranzabzug).
Sollte jedoch innerhalb eines Jahres die Geschwindigkeit nochmals um mehr als 25km/h (nach Toleranzabzug) überschritten werden, ist das Fahrverbot gebucht.

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#2
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3585 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von Travis B.):
Nein. Kein Fahrverbot.
Ach, Du weißt, wann die letzte Entscheidung Rechtskraft erlangte, und ob sich der gegenwärtige Verstoß innerhalb oder ausserhalb geschlossener Ortschaft ereignete?

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#3
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2112 Beiträge, 734x hilfreich)

Zitat (von Demonio):
Ach, Du weißt, wann die letzte Entscheidung Rechtskraft erlangte, und ob sich der gegenwärtige Verstoß innerhalb oder ausserhalb geschlossener Ortschaft ereignete?

Zumindest beim zweiten Punkt weiß er es. :grins:
Zitat (von LikeMeat):
(außerorts)

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3585 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von Garfield73):
Zumindest beim zweiten Punkt weiß er es. :grins:
Stimmt. :augenroll:

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Travis B.
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 10x hilfreich)

Zitat (von Demonio):
Ach, Du weißt, wann die letzte Entscheidung Rechtskraft erlangte, ...
Nein. Aber da der TE von 2 Verstössen in 2019 schrieb, bin ich davon ausgegangen, daß zwischen dem aktuellen Verstoss und den vorherigen mind. 1 Jahr liegt.
Theoretisch wäre natürlich denkbar, daß der vorletzte Dez.2019 war. Dazu ~ 3 Wochen, bis der BGB eintrudelt + 14 Tage Rechtsmittelfrist. Dann könnte zwischen Rechtskraft des 2019er Verstosses und dem aktuellen tatsächlich weniger als ein Jahr liegen.
Aber das hätte uns der TE doch sicher mitgeteilt? Schliesslich scheint er sich der Problematik (2x26km/h-Regel) durchaus bewusst zu sein.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3585 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von Travis B.):
Aber das hätte uns der TE doch sicher mitgeteilt? Schliesslich scheint er sich der Problematik (2x26km/h-Regel) durchaus bewusst zu sein.
Möglich, aber nicht sicher. Nicht Jedem ist bekannt, wann das Datum der Tat, und wann das Datum der rechtskräftigen Entscheidung maßgeblich ist. Ist ja manchmal auch nicht ganz einfach.

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#7
 Von 
LikeMeat
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Moin,

Erstmal vielen Dank für die Beiträge bzw. Antworten.

Das Fahrverbot habe ich am 15. Dez. 2019 angetreten. Somit sollte das mit der Frist von einem Jahr passen.

Beste Grüße und gesund bleiben

LikeMeat

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3585 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von LikeMeat):
Somit sollte das mit der Frist von einem Jahr passen.
Ja, dann passt das.

Zitat (von LikeMeat):
gesund bleiben
Danke, Du auch.

0x Hilfreiche Antwort

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