Guten Tag,
ich wurde 2019 2x mit über 26 km/h zu schnell geblitzt und habe auch meinen Führerschein für 1 Monat abgeben müssen.
Leider wurde ich dieses Jahr wohl mit über 30 km/h (außerorts) zu schnell geblitzt.
Mit was muss ich rechnen?
Danke für Ihre Hilfe
Beste Grüße
LikeMeat
Fahrverbot?
25. Januar 2021
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Frage vom 25. Januar 2021 | 14:32
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrverbot?
#1
Antwort vom 25. Januar 2021 | 15:34
Von
Status: Beginner (72 Beiträge, 10x hilfreich)
Nein. Kein Fahrverbot.
120.-Euro + 28,50 Porto und Verpackung + 1 Flenspunkt
Sollten es doch "nur" 30km/h zuviel gewesen sein, wäre das Bussgeld 80.-Euro.
Tachos gehen in diesem Geschwindigkeitbereich idR. mind. 5km/h vor und über 100km/h werden noch 3% der gemessenen Geschwindigkeit abgezogen(Toleranzabzug).
Sollte jedoch innerhalb eines Jahres die Geschwindigkeit nochmals um mehr als 25km/h (nach Toleranzabzug) überschritten werden, ist das Fahrverbot gebucht.
#2
Antwort vom 25. Januar 2021 | 21:29
Von
Status: Master (4371 Beiträge, 1253x hilfreich)
Ach, Du weißt, wann die letzte Entscheidung Rechtskraft erlangte, und ob sich der gegenwärtige Verstoß innerhalb oder ausserhalb geschlossener Ortschaft ereignete?Zitat :Nein. Kein Fahrverbot.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 26. Januar 2021 | 06:45
Von
Status: Student (2453 Beiträge, 854x hilfreich)
Zitat :Ach, Du weißt, wann die letzte Entscheidung Rechtskraft erlangte, und ob sich der gegenwärtige Verstoß innerhalb oder ausserhalb geschlossener Ortschaft ereignete?
Zumindest beim zweiten Punkt weiß er es.
Zitat :(außerorts)
#4
Antwort vom 26. Januar 2021 | 09:19
Von
Status: Master (4371 Beiträge, 1253x hilfreich)
Stimmt.Zitat :Zumindest beim zweiten Punkt weiß er es.![]()
#5
Antwort vom 26. Januar 2021 | 13:20
Von
Status: Beginner (72 Beiträge, 10x hilfreich)
Nein. Aber da der TE von 2 Verstössen in 2019 schrieb, bin ich davon ausgegangen, daß zwischen dem aktuellen Verstoss und den vorherigen mind. 1 Jahr liegt.Zitat :Ach, Du weißt, wann die letzte Entscheidung Rechtskraft erlangte, ...
Theoretisch wäre natürlich denkbar, daß der vorletzte Dez.2019 war. Dazu ~ 3 Wochen, bis der BGB eintrudelt + 14 Tage Rechtsmittelfrist. Dann könnte zwischen Rechtskraft des 2019er Verstosses und dem aktuellen tatsächlich weniger als ein Jahr liegen.
Aber das hätte uns der TE doch sicher mitgeteilt? Schliesslich scheint er sich der Problematik (2x26km/h-Regel) durchaus bewusst zu sein.
#6
Antwort vom 26. Januar 2021 | 13:31
Von
Status: Master (4371 Beiträge, 1253x hilfreich)
Möglich, aber nicht sicher. Nicht Jedem ist bekannt, wann das Datum der Tat, und wann das Datum der rechtskräftigen Entscheidung maßgeblich ist. Ist ja manchmal auch nicht ganz einfach.Zitat :Aber das hätte uns der TE doch sicher mitgeteilt? Schliesslich scheint er sich der Problematik (2x26km/h-Regel) durchaus bewusst zu sein.
#7
Antwort vom 26. Januar 2021 | 13:37
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Moin,
Erstmal vielen Dank für die Beiträge bzw. Antworten.
Das Fahrverbot habe ich am 15. Dez. 2019 angetreten. Somit sollte das mit der Frist von einem Jahr passen.
Beste Grüße und gesund bleiben
LikeMeat
#8
Antwort vom 26. Januar 2021 | 13:59
Von
Status: Master (4371 Beiträge, 1253x hilfreich)
Ja, dann passt das.Zitat :Somit sollte das mit der Frist von einem Jahr passen.
Danke, Du auch.Zitat :gesund bleiben
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