Hallo Zusammen,
ich weiß, die Anfrage ist eventueller totaler Irrsinn, aber ich hätte trotzdem gerne einen Rat.
Aufgrund einer Ordnungswidrigkeit (32 KmH ausserorts allerdings Wiederholungstäter innerhalb eines Jahres) wurde mein Bußgeld Urteil mit einem 2 monatigen Fahrverbot am 20.02.20 rechtskräftig.
An diesem Tag ging auch der Führerschein
ein.
Als Begründung gab die Richterin u.a an, dass mein Job als selbstständiger Videojournalist in der Sport-Branche nicht gefährdet sei, da ich nicht ausreichend darlegen konnte, diesen nicht mit den öffentlichen Verkerhsmitteln durchzuführen.
Nun bin ich aufgrund des Corona-Virus, wie so viele Freiberufler eh für die nächsten Wochen Auftragslos und sorge um meine Existenz. Führerschein hin, Führerschein her.
Mir wurde nun ein Auftrag angeboten, der die aktuelle logistische Situation stützen soll und somit sogar dem aktuellen Allgemeinwohl dienen würde. Diesen könnte ich prinzipiell sofort starten, allerdings ist natürlich ein Führerschein notwendig.
Meine Frage an die Runde, gibt es irgendwo eine Chance, dass man aufgrund der Sondersituation, in der sich die Welt befindet, das Fahrverbot aussetzt und das Fahrverbot zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufnimmt?
Neben der Tatsache, dass ich meine eigene Existenz natürlich stützen will, möchte ich natürlich auch einen kleinen Teil beisteuern, mit die Versorgung aufrecht zu halten.
Wenn Ja, an wen könnte ich mich wenden und in welcher Form? Direkt an das Amtsgericht oder an die Staatsanwaltschaft, wo mein Führerschein aufbewahrt wird?
Dankesehr.
Fahrverbot aussetzen aufgrund Corona
18. März 2020
Thema abonnieren
Frage vom 18. März 2020 | 16:44
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrverbot aussetzen aufgrund Corona
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 18. März 2020 | 17:27
Von
Status: Student (2124 Beiträge, 328x hilfreich)
ZitatMeine Frage an die Runde, gibt es irgendwo eine Chance, dass man aufgrund der Sondersituation, in der sich die Welt befindet, das Fahrverbot aussetzt und das Fahrverbot zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufnimmt? :
Nein.
Es sei denn, man glaubt fest an Wunder und will das dann partout als Chance betiteln. Dann wäre die Antwort "Ja"
Sehr ehrenwert! Da finden sich bestimmt durchaus Wege, ohne KFZ.ZitatNeben der Tatsache, dass ich meine eigene Existenz natürlich stützen will, möchte ich natürlich auch einen kleinen Teil beisteuern, mit die Versorgung aufrecht zu halten. :
Anders herum wird übrigens ein Schuh draus: Man hat am 20.02 seinen Führerschein abgegeben und war "zufrieden". Jetzt, wo ohnehin alle Sportveranstaltungen quasi ausfallen, ist Ihr Führerschein erst recht nicht mehr von Relevanz.
Ich kann nicht meinen Führerschein abgeben und übermorgen sagen: "aber ich würde jetzt gerne Busfahrer werden wollen, bitte einmal zurückgeben"
Imho haben sie jetzt sogar das Glück, dass sie überhaupt nicht arbeiten können, aber von ggf. stattfindenden Maßnahmenpaketen für Selbstständige profitieren können, sollte da entsprechendes auferlegt werden.
-- Editiert von NaibaF123 am 18.03.2020 17:29
#2
Antwort vom 18. März 2020 | 19:47
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:
Sehr ehrenwert! Da finden sich bestimmt durchaus Wege, ohne KFZ.
Anders herum wird übrigens ein Schuh draus: Man hat am 20.02 seinen Führerschein abgegeben und war "zufrieden". Jetzt, wo ohnehin alle Sportveranstaltungen quasi ausfallen, ist Ihr Führerschein erst recht nicht mehr von Relevanz.
Ich kann nicht meinen Führerschein abgeben und übermorgen sagen: "aber ich würde jetzt gerne Busfahrer werden wollen, bitte einmal zurückgeben"
Imho haben sie jetzt sogar das Glück, dass sie überhaupt nicht arbeiten können, aber von ggf. stattfindenden Maßnahmenpaketen für Selbstständige profitieren können, sollte da entsprechendes auferlegt werden.
-- Editiert von NaibaF123 am 18.03.2020 17:29
Ich hatte ja absichtlich auch hinzugefügt, dass es mir natürlich auch darum geht die eigene Situation zu entschärfen.
Die Frage war für mich halt, wie wichtig es grade ist noch an solchen Verboten festzuhalten in Krisensituationen.
Dass ich unter normalen Umständen, nicht mal eben den "Job" wechseln kann ist klar.
Danke für die Antwort.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Verkehrsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 18. März 2020 | 20:11
Von
Status: Junior-Partner (5538 Beiträge, 2497x hilfreich)
Es sind derzeit so viele Unbeschäftigte zu Hause, da kann man sich ja für die Zeit einen Fahrer anstellen.
#4
Antwort vom 19. März 2020 | 01:03
Von
Status: Unbeschreiblich (119491 Beiträge, 39733x hilfreich)
Zitatgibt es irgendwo eine Chance, :
ZitatMir wurde nun ein Auftrag angeboten, der die aktuelle logistische Situation stützen soll und somit sogar dem aktuellen Allgemeinwohl dienen würde. :
Und das bedeutet was genau?
Du bist ein Spezialist in dem Bereich den man sonst aus dem Ausland improtieren müsste - falls denn einer frei wäre?
Oder einfach nur "Fahrer" wie tausende andere auch?
In letzteren Falle liegen die Chancen bei 0,000000001%
#5
Antwort vom 19. März 2020 | 02:00
Von
Status: Praktikant (722 Beiträge, 126x hilfreich)
Zitat:Zitatgibt es irgendwo eine Chance, :
ZitatMir wurde nun ein Auftrag angeboten, der die aktuelle logistische Situation stützen soll und somit sogar dem aktuellen Allgemeinwohl dienen würde. :
Und das bedeutet was genau?
Du bist ein Spezialist in dem Bereich den man sonst aus dem Ausland improtieren müsste - falls denn einer frei wäre?
Oder einfach nur "Fahrer" wie tausende andere auch?
In letzteren Falle liegen die Chancen bei 0,000000001%
Im ersteren allerdings bei nahezu 100% :D
#6
Antwort vom 19. März 2020 | 11:05
Von
Status: Student (2124 Beiträge, 328x hilfreich)
ZitatIm ersteren allerdings bei nahezu 100% :D :
Und selbst da müsste dieser Job so unabdinglich sein, dass keine weitere Alternative überhaupt denkbar wäre.
Und selbst da würde ich mal behaupten: Bis die Bürokratie soweit ist, haben wir den 19. April und das Fahrverbot endet ohnehin an diesem Tag. Sind ja eh nur noch 4 Wochen.
Und jetzt?
Schon
266.758
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
8 Antworten
-
8 Antworten
-
6 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
7 Antworten
Top Verkehrsrecht Themen
-
26 Antworten