Fahrverbot in Deutschland - fahren im Ausland

28. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
pretty Mofokka
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrverbot in Deutschland - fahren im Ausland

Kann ich bei einem einmonatigen Fahrverbot in Deutschland mit meinem internationalen Führerschein im Ausland fahren?



-- Editiert von pretty Mofokka am 28.04.2018 19:09

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Nein

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von pretty Mofokka):
Kann ich bei einem einmonatigen Fahrverbot in Deutschland mit meinem internationalen Führerschein im Ausland fahren?

Können kann man es.
Relevanter wäre die Frage, ob man es darf.
Und da kommt es dann darauf an, wie die Gesetzgebung diesbezüglich im jeweiligen Land ist.

Oft darf man nicht mal mit einer gültigen Fahrerlaubnis im Ausland fahren.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Zitat:
Und da kommt es dann darauf an, wie die Gesetzgebung diesbezüglich im jeweiligen Land ist.


Nein, darauf kommt es nicht an, da ein internationaler Führerschein alleine nicht zum Fahren berechtigt. Er ist nur zusammen mit dem nationalen Führerschein gültig.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von hh):
Nein, darauf kommt es nicht an,

Natürlich kommt es darauf an, welche Gesetze in dem Land gelten im dem ich mich aufhalte. Wie kommt man auf die aberwitzige Idee das die nicht gelten sollten nur weil da ein Deutscher aufkreutzt?
Aber man kann ja gerne mal versuchen im Falle des Falles den dortigen Gerichten anderes zu erklären ...


In den USA kann ich je nach Bundesland einfach den Schein bekommen in dem ich meine Deutschen Schein vorzeige, eine Gebühr zahle und eine kleine praktische Fahrprüfung mache.

In Indonesien kann man sich seine Scheine und Erlaubnise sonstwohin stecken weil die dort gar nicht gelten.

Es soll sogar Staaten geben die so was wie Fahrerlaubnis und Führerschein gar nicht kennen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
In den USA kann ich je nach Bundesland einfach den Schein bekommen in dem ich meine Deutschen Schein vorzeige, eine Gebühr zahle und eine kleine praktische Fahrprüfung mache.


Weißt Du überhaupt was ein internationaler Führerschein ist? Wenn ja, was willst Du mit diesem Hinweis sagen?

Es geht doch nicht darum, ob der Fragesteller mit einer ausländischen Fahrerlaubnis trotz Fahrverbot in Deutschland irgendwo fahren darf. Vielmehr geht es darum, ob der Fragesteller mit einem in Deutschland ausgestellten internationalen Führerschein trotz Fahrverbot im Ausland fahren darf. Die Antwort lautet ganz klar: Nein.

Zitat:
Wie kommt man auf die aberwitzige Idee das die nicht gelten sollten nur weil da ein Deutscher aufkreutzt?


Und wie man auf die Idee kommt, dass ein internationaler Führerschein, der nach Genfer Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 08.11.1968 nur zusammen mit der nationalen Fahrerlaubnis gilt, irgendwo in der Welt zum Fahren eines Kraftfahrzeuges berechtigen könnte obwohl er bei einem Fahrverbot in Deutschland nach genau diesem Abkommen ungültig ist, erschließt sich mir nicht.

Zitat:
In Indonesien kann man sich seine Scheine und Erlaubnise sonstwohin stecken weil die dort gar nicht gelten.

Es soll sogar Staaten geben die so was wie Fahrerlaubnis und Führerschein gar nicht kennen.


Ja richtig, aber was hat das mit der Fragestellung zu tun?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von hh):
Ja richtig, aber was hat das mit der Fragestellung zu tun?

Deine Behauptung war, das es nicht darauf ankommt, wie die Gesetzgebung diesbezüglich im jeweiligen Land ist.

Und bin ich nun mal der Meinung das es sehr wohl darauf an kommt (auch wenn in vielen Ländern ein Fahrverbot gelten mag).


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Zitat:
Deine Behauptung war, das es nicht darauf ankommt, wie die Gesetzgebung diesbezüglich im jeweiligen Land ist.


Wenn man die Möglichkeit in Betracht zieht, dass es Staaten gibt, in denen man mit einem ungültigen internationalen Führerschein fahren darf, dann war meine Behauptung jedenfalls ungenau. Dass der internationale Führerschein nur in Verbindung mit dem nationalen Führerschein gültig ist, ergibt sich aus dem genannten internationalen Abkommen. Schließlich wird im internationalen Führerschein auf die Nummer des nationalen Führerscheins verwiesen. Außerdem muss man sich auch dann einen neuen internationalen Führerschein ausstellen lassen, wenn man einen neuen nationalen Führerschein erhalten hat.

Die Möglichkeit, dass man in irgendeinem Staat mit einer ungültigen Fahrerlaubnis fahren darf habe ich tatsächlich ausgeschlossen, obwohl ich zugeben muss, dass ich nicht das Führerscheinrecht aller Staaten kenne.

Zitat:
Und bin ich nun mal der Meinung das es sehr wohl darauf an kommt (auch wenn in vielen Ländern ein Fahrverbot gelten mag).


Du kannst meine Auffassung natürlich gerne widerlegen, indem Du mir beispielhaft einen Staat nennst, in dem man mit einem ungültigen Führerschein fahren darf.

1x Hilfreiche Antwort


#9
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17007 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von hh):
Nein
Es kommt einzig und alleine auf die Gesetze des entsprechenden Landes an. Wenn die das erlauben, dann ja, wenn die das nicht erlauben, dann nein. Es spielt dabei überhaupt keine Rolle was die deutschen Gesetze dazu sagen. Klar ist der IF nur mit gültigem nationalen F gültig. Zumindest in D. Wenn andere Staaten den IF auch ohne gültigen NF akzeptieren, dann ist das so. Innerhalb der EU kann man aber sagen, dass der IF ohne gültigen NF nicht akzeptiert wird.

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#10
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Wie viele schon gesagt haben, kommt es drauf.

Zuerst ist schon mal "Internationaler Führerschein" missverständlich und nicht eindeutig.
Dabei kann es sich um einen internationalen Führerrschein nach dem:
- Pariser Abkommen vom 24. April 1926 über Kraftfahrze***erkehr,
- Genfer Abkommen vom 19. September 1949 über den Strassenverkehr
- Wiener Übereinkommen vom 8. November 1968
handeln. Nicht jedes Land annerkennt jeder dieser Varianten. Gewisse Länder gar gar keine.

In jedem Fall jedoch ist so eine internationaler Führerschein nur dann gültig, wenn auch der dazugehörige nationale Führerschein vorgewiesen werden kann.

Ein "Internationaler Führerschein" könnte aber auch eine Fühererschein von einem nicht EU-Staat bezeichnen (analog EU-Führerschein).

Dann spricht der TS von "fahren". Nirgendwo wird erwähnt, dass es sich dabei um ein Kraftfahrzeug handeln soll. Es gibt auch Fahrzeuge, die man ohne gültiger Fahrerlaubniss oder Führerschein lenken darf. Teilweise auch Motorfahrzeuge.

Weiter spricht der TS von einem Fahrverbot. Was in der Regel zwar bedeutet, dass der Führerschein in Gewahrsam genommen wird, aber trotzdem noch die Möglichkeit besteht, dass der Führerschein noch im Besitz des TS ist.

In Deutschen Verkehrsrecht findet sich bezüglich Annerkennung von ausländischen Fahrerlaubnissen von ausländischen Besuchern in § 29 Absatz 3 Ziffer 5 FeV folgendes: "Die Berechtigung nach Absatz 1 gilt nicht für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse [...] solange sie im Inland, in dem Staat, der die Fahrerlaubnis erteilt hatte oder in dem Staat, in dem sie ihren ordentlichen Wohnsitz haben, einem Fahrverbot unterliegen oder der Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung beschlagnahmt, sichergestellt oder in Verwahrung genommen worden ist."

Ähnliches findet sich jedoch nicht in allen Ländern dieser Erde. Teils genügt dort ein gültiger Führerschein oder gar nur einen nicht abgelaufenen Führerschein.

Zu guter Letzt und der Vollständigkeit halber, ein "Internationaler Führerschein" könnte aber auch irgend ein "Führerschein"-Kärtchen aus dem Internet sein. Mindestens bei diesem ist die Sache klar: Es berechtig nicht zum Führen von Fahrzeugen im Ausland, ausser das Führen des entsprechenden Fahrzeuges benötigt im Ausland keinen Führerschein UND man darf das Fahrzeug auch dann führen wenn man im Heimatstaat nicht mit einem Fahrverbot belegt ist.

Wie gesagt es kommt drauf an.

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