Fahrverbot in der Verlängerten Probezeit

21. April 2023 Thema abonnieren
 Von 
go632270-92
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrverbot in der Verlängerten Probezeit

Hallo,
ich wurde vor knapp zwei Jahren außerorts bei erlaubten 70 mit 97 km/h geblitzt und habe dadurch einen Punkt sowie die Probezeitverlängerung auf 4 Jahre bekommen. In 2 Monaten ist sie dann um. Nun wurde ich kürzlich auf der Autobahn mit 53 km/h zu viel geblitzt (habe mich ausrollen lassen nach unbegrenzt).
Soweit ich weiß, ist es so dass man in der Verlängerten Probezeit einen A-Verstoß begehen "darf", bevor man den Führerschein permanent abgeben muss.

Da die 53 km/h ja ein Verstoß mit zwei Punkten sind, Frage ich mich, ob dies trotzdem "nur" ein A-Verstoß ist und ich somit die nächsten zwei Monate einfach besonders aufpassen muss und dann Raus aus der Probezeit bin, oder ob hier Aufgrund der schwere des Verstoßes (zwei Punkte) noch weitere Konsequenzen auf mich zukommen könnten und ich mir lieber einen Anwalt suchen sollte, bevor ich den Verstoß zugebe.






2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13596 Beiträge, 4835x hilfreich)

Zitat (von go632270-92):
Frage ich mich, ob dies trotzdem "nur" ein A-Verstoß ist und ich somit die nächsten zwei Monate einfach besonders aufpassen muss und dann Raus aus der Probezeit bin

So ist es.

Zitat (von go632270-92):
noch weitere Konsequenzen auf mich zukommen

508,50 € Bußgeld, die 2 Punkte, eine Verwarnung, die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung (freiwillig) und natürlich ein einmonatiges Fahrverbot.

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#2
 Von 
Demonio
Status:
Master
(4371 Beiträge, 1253x hilfreich)

Ich würde hier mal noch mit einer Erhöhung (Verdoppelung) des Bußgelds wegen Vorsatz rechnen.

Auf die Restprobezeit hat das aber keinen Einfluss.

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