Hallo alle,
ich habe fürchterlich Mist gebaut und fühle mich unfassbar schlecht deshalb.
Ich bin wegen eines vergangenen Bußgeldverfahrens wg. Geschwindigkeitsüberschreitung mit drohendem 1monatigem Fahrverbot vor Gericht gezogen. Der Prozess zog sich über 1 Jahr und am 21.02.23 erhielt ich den Bescheid, dass ich den Führerschein behalten darf und ich dafür eine erhöhte Geldstrafe erhalte. Am Mi, 15.03.23, erhielt ich die Kostenrechnung, welche ich noch am selben Abend beglichen habe.
Am nächsten Tag erhielt ich einen Brief mit Anhörungsbogen, dass ich geblitzt wurde, und zwar am 06.03.23, innerorts, 30 wg. Lärmschutz, und ich war mit 56 km/h unterwegs. Es war auf dem Nachhauseweg von der Arbeit. Mir ging es so schlecht an dem Tag, weil ich vorher noch ein Kündigungsgespräch hatte. Einen Augenblick unkonzentriert und dann so was! Wenn ich nur daran denke, wird mir wieder übel und ich fühle mich so mies für diese dumme Unachtsamkeit!!
Nach der vergangenen überhöhten Geschwindigkeitsüberschreitung von vor 1,3 Jahren hatte ich mir nichts mehr zu Schulden kommen lassen. Es bestand nie Gefahr für jemand anders. Ich erzählte, wie geläutert ich war und wie vorsichtig ich nun fuhr, was ja bis dato auch so war.
Ich weiß nicht, wie es nun weitergeht. Ich habe so eine Angst vor dem, was mir jetzt evtl. droht.
Ist die vergangene Sache evtl. mit Begleichung der Geldstrafe "erledigt" oder gilt die neue OWi direkt als Wiederholungstat und ich muss den Führerschein nun definitiv abgeben? Habe ich noch Schlimmeres zu befürchten?
Fahrverbot umgangen und wieder geblitzt...
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?



Die Regelbuße beträgt bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h innerorts mit einem PKW 180€ und einen Punkt. Hinzu kommen noch 28,50€ Gebühren und Auslagen.
Da Du aber eine einschlägige Voreintragung hast, ist damit zu rechnen, dass das Bußgeld wegen beharrlicher Pflichtverletzung erhöht wird. Eine Erhöhung um 50% halte ich für realistisch. Dann würde das Bußgeld also 270€ betragen.
Jetzt kommt aber das Problem hinzu, dass Du eine Voreintragung wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung mit mindestens (tatsächlich wohl mehr als) 26 km/h hast. Gemäß § 4 (2) BkatV ist hier ein Fahrverbot von einem Monat vorgesehen.
Wenn Du das erneut gegen eine höhere Geldbuße eintauschen möchtest, dann brauchst Du schon sehr gute Argumente um den Richter davon zu überzeugen, dass erneut von einem Fahrverbot abgesehen werden sollte.
Beharrliche Pflichtverletzung? Auch wenn der letzte Geschwindigkeits-Verstoß bereits 16 Monate her ist? Das war außerorts, ich dachte es wären 70 (ich war mit 77 km/h unterwegs). Der Blitzer stand fast unmittelbar schräg ggü. der 50-er Aufhebung (auf 100).
Aufgrund dieser Tatsache und da ich eine neue Arbeit hatte und das Arbeitsverhältnis nicht aufgrund des FS-Verlusts gefährden wollte, bin ich mit der höheren Geldstrafe davongekommen.
Und nun bin ich bald arbeitslos und bräuchte das Auto dringend bei der Jobsuche... Aber ich werde natürlich nicht dagegen vorgehen, da ich mir meiner Schuld vollkommen bewusst bin und alle Konsequenzen tragen werde.
Ich hätte nur gedacht, dass man evtl. den längeren Zeitraum zwischen den Verstößen berücksichtigt und die Strafe nicht ganz so hart ausfällt
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ZitatBeharrliche Pflichtverletzung? Auch wenn der letzte Geschwindigkeits-Verstoß bereits 16 Monate her ist? :
Eigentlich innerhalb von 12 Monaten...
Es ist eine Ermessensentscheidung der Bußgeldstelle. Aber die erste Geschwindigkeitsüberschrritung ist 2,5 Jahre ab Rechtskraft verwertbar. Da die Voreintragung zudem einschlägig ist (Beide Verstöße sind erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen), würde ich mit einer Erhöhung des Bußgeldes rechnen.ZitatBeharrliche Pflichtverletzung? :
Wegen dem Fahrverbot? Das Fahrverbot musst Du innerhalb von 4 Monaten ab Rechtskraft der Entscheidung antreten. Wenn der Bußgeldbescheid also z.B. Ende April rechtskräftig werden sollte, dann hast Du Zeit bis Ende August. Du könntest das Fahrverbot also z.B. in den Sommerurlaub legen. Wenn Dir die Zeit nicht reichen sollte, dann könntest Du die Rechtskraft durch einen Einspruch verzögern.ZitatUnd nun bin ich bald arbeitslos :
Nee, da verwechselst Du was. Die Erhöhung des Bußgeldes wegen beharrlicher Pflichtverletzung ist möglich, so lange der erste Verstoß im Fahreignungsregister eingetragen ist. Also 2,5 Jahre ab Rechtskraft der Entscheidung.ZitatEigentlich innerhalb von 12 Monaten... :
Das mit den 12 Monaten betrifft das Regelfahrverbot, wenn 2x mindestens 26 km/h zu schnell gefahren wurde. Aber auch diese Frist läuft erst ab Rechtskraft der Entscheidung.
Ein Rettungsanker könnte sich ergeben, wenn der zweite Verstoß vor Rechtskraft des ersten Verstoßes begangen wurde. Es gab allerdings auch schon gerichtliche Entscheidungen, wonach das Fahrverbot auch dann angeordnet werden kann, wenn dem Betroffenen bei Tatbegehung des zweiten Tempoverstoßes der Tatvorwurf des ersten Verstoßes bereits bekannt war.
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