Fahrverbot umgangen und wieder geblitzt...

19. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
Gast487
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrverbot umgangen und wieder geblitzt...

Hallo alle,
ich habe fürchterlich Mist gebaut und fühle mich unfassbar schlecht deshalb.
Ich bin wegen eines vergangenen Bußgeldverfahrens wg. Geschwindigkeitsüberschreitung mit drohendem 1monatigem Fahrverbot vor Gericht gezogen. Der Prozess zog sich über 1 Jahr und am 21.02.23 erhielt ich den Bescheid, dass ich den Führerschein behalten darf und ich dafür eine erhöhte Geldstrafe erhalte. Am Mi, 15.03.23, erhielt ich die Kostenrechnung, welche ich noch am selben Abend beglichen habe.
Am nächsten Tag erhielt ich einen Brief mit Anhörungsbogen, dass ich geblitzt wurde, und zwar am 06.03.23, innerorts, 30 wg. Lärmschutz, und ich war mit 56 km/h unterwegs. Es war auf dem Nachhauseweg von der Arbeit. Mir ging es so schlecht an dem Tag, weil ich vorher noch ein Kündigungsgespräch hatte. Einen Augenblick unkonzentriert und dann so was! Wenn ich nur daran denke, wird mir wieder übel und ich fühle mich so mies für diese dumme Unachtsamkeit!!
Nach der vergangenen überhöhten Geschwindigkeitsüberschreitung von vor 1,3 Jahren hatte ich mir nichts mehr zu Schulden kommen lassen. Es bestand nie Gefahr für jemand anders. Ich erzählte, wie geläutert ich war und wie vorsichtig ich nun fuhr, was ja bis dato auch so war.
Ich weiß nicht, wie es nun weitergeht. Ich habe so eine Angst vor dem, was mir jetzt evtl. droht.
Ist die vergangene Sache evtl. mit Begleichung der Geldstrafe "erledigt" oder gilt die neue OWi direkt als Wiederholungstat und ich muss den Führerschein nun definitiv abgeben? Habe ich noch Schlimmeres zu befürchten?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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12 Antworten
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#1
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3589 Beiträge, 971x hilfreich)

Die Regelbuße beträgt bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h innerorts mit einem PKW 180€ und einen Punkt. Hinzu kommen noch 28,50€ Gebühren und Auslagen.

Da Du aber eine einschlägige Voreintragung hast, ist damit zu rechnen, dass das Bußgeld wegen beharrlicher Pflichtverletzung erhöht wird. Eine Erhöhung um 50% halte ich für realistisch. Dann würde das Bußgeld also 270€ betragen.

Jetzt kommt aber das Problem hinzu, dass Du eine Voreintragung wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung mit mindestens (tatsächlich wohl mehr als) 26 km/h hast. Gemäß § 4 (2) BkatV ist hier ein Fahrverbot von einem Monat vorgesehen.

Wenn Du das erneut gegen eine höhere Geldbuße eintauschen möchtest, dann brauchst Du schon sehr gute Argumente um den Richter davon zu überzeugen, dass erneut von einem Fahrverbot abgesehen werden sollte.

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#2
 Von 
Gast487
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Beharrliche Pflichtverletzung? Auch wenn der letzte Geschwindigkeits-Verstoß bereits 16 Monate her ist? Das war außerorts, ich dachte es wären 70 (ich war mit 77 km/h unterwegs). Der Blitzer stand fast unmittelbar schräg ggü. der 50-er Aufhebung (auf 100).
Aufgrund dieser Tatsache und da ich eine neue Arbeit hatte und das Arbeitsverhältnis nicht aufgrund des FS-Verlusts gefährden wollte, bin ich mit der höheren Geldstrafe davongekommen.
Und nun bin ich bald arbeitslos und bräuchte das Auto dringend bei der Jobsuche... Aber ich werde natürlich nicht dagegen vorgehen, da ich mir meiner Schuld vollkommen bewusst bin und alle Konsequenzen tragen werde.
Ich hätte nur gedacht, dass man evtl. den längeren Zeitraum zwischen den Verstößen berücksichtigt und die Strafe nicht ganz so hart ausfällt :(

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#3
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1062 Beiträge, 119x hilfreich)

Zitat (von Gast487):
Beharrliche Pflichtverletzung? Auch wenn der letzte Geschwindigkeits-Verstoß bereits 16 Monate her ist?


Eigentlich innerhalb von 12 Monaten...

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#4
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3589 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von Gast487):
Beharrliche Pflichtverletzung?
Es ist eine Ermessensentscheidung der Bußgeldstelle. Aber die erste Geschwindigkeitsüberschrritung ist 2,5 Jahre ab Rechtskraft verwertbar. Da die Voreintragung zudem einschlägig ist (Beide Verstöße sind erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen), würde ich mit einer Erhöhung des Bußgeldes rechnen.

Zitat (von Gast487):
Und nun bin ich bald arbeitslos
Wegen dem Fahrverbot? Das Fahrverbot musst Du innerhalb von 4 Monaten ab Rechtskraft der Entscheidung antreten. Wenn der Bußgeldbescheid also z.B. Ende April rechtskräftig werden sollte, dann hast Du Zeit bis Ende August. Du könntest das Fahrverbot also z.B. in den Sommerurlaub legen. Wenn Dir die Zeit nicht reichen sollte, dann könntest Du die Rechtskraft durch einen Einspruch verzögern.

Zitat (von Nana71):
Eigentlich innerhalb von 12 Monaten...
Nee, da verwechselst Du was. Die Erhöhung des Bußgeldes wegen beharrlicher Pflichtverletzung ist möglich, so lange der erste Verstoß im Fahreignungsregister eingetragen ist. Also 2,5 Jahre ab Rechtskraft der Entscheidung.

Das mit den 12 Monaten betrifft das Regelfahrverbot, wenn 2x mindestens 26 km/h zu schnell gefahren wurde. Aber auch diese Frist läuft erst ab Rechtskraft der Entscheidung.

Ein Rettungsanker könnte sich ergeben, wenn der zweite Verstoß vor Rechtskraft des ersten Verstoßes begangen wurde. Es gab allerdings auch schon gerichtliche Entscheidungen, wonach das Fahrverbot auch dann angeordnet werden kann, wenn dem Betroffenen bei Tatbegehung des zweiten Tempoverstoßes der Tatvorwurf des ersten Verstoßes bereits bekannt war.

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#5
 Von 
Gast487
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Demonio):
Wegen dem Fahrverbot?


Nein. Hauptsächlich wegen gesundheitlicher Gründe. Ich hatte am besagten Tattag eben das Kündigungsgespräch. Das hat mich so aufgewühlt, Gedankenkreisen ohne Ende und dann die dumme Unachtsamkeit.

Ab wann zählt die vergangene Geschwindigkeitsüberschreitung (Dez. 2021) als rechtskräftig? Jetzt nachdem ich zuletzt Post von der Staatsanwaltschaft mit der hohen Geldstrafe erhalten habe? Oder nach Gerichtstermin in Januar 2023? Oder doch schon früher?
Ich würde am liebsten im Anhörungsbogen kurz Stellung dazu nehmen. Aber das macht vermutlich auch keinen Sinn, oder? Erneut gerichtlich vorgehen werde ich nicht, da es hier nichts zu entschuldigen gibt.

-- Editiert von User am 22. März 2023 13:56

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#6
 Von 
Gast487
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe nun auf etlichen Seiten gelesen, dass man den Verstoß nicht zugeben sollte, auch wenn man den Verstoß begangen hat. Man solle den Part einfach nicht ausfüllen & man solle sich nie selbst belasten.
Ich finde das alles ziemlich verwirrend und weiß nicht, wie ich mich verhalten soll.
Ich war drauf und dran eine kurze Stellungnahme mitzuliefern (dass ich nach dem letzten Geschwindigkeitsverstoß bis zuletzt immer umsichtig gefahren bin und dass ich am besagten Tag ein sehr schwieriges Gespräch hatte, aber niemanden gefährden wollte & Reue zeigen).

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#7
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von Gast487):
Nein. Hauptsächlich wegen gesundheitlicher Gründe. Ich hatte am besagten Tattag eben das Kündigungsgespräch. Das hat mich so aufgewühlt, Gedankenkreisen ohne Ende und dann die dumme Unachtsamkeit.

Eher schlechte Argumentation, sollte man nicht machen.

Damit zeigt man nämlich letztlich, daß man ein Kraftfahrzeug führt, obwohl man aufgrund des augenblicklichen Gesundheits/Gemütszustandes dazu nicht in der Lage ist.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 510x hilfreich)

Zitat (von Gast487):
Hauptsächlich wegen gesundheitlicher Gründe. Ich hatte am besagten Tattag eben das Kündigungsgespräch. Das hat mich so aufgewühlt, Gedankenkreisen ohne Ende und dann die dumme Unachtsamkeit.


Das würde ich ggü. offiziellen Stellen nicht angeben. Ich würde es so interpretieren, dass du zu diesme Zeitpunkt schlicht und einfach nicht in der Lage warst ein Fahrzeig zu führen. (hätte statt Geschwindigkeitsübertretung auch ein Unfall mit Personenschaden sein können, wenn du so unaufmerksam warst)

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#9
 Von 
Gast487
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Eine Gefährdung bestand definitiv zu keiner Zeit.
Ich habe so große Sorge vor dem, was mir jetzt blüht, obwohl seit dem letzten Verstoß so viel Zeit vergangen ist & es mir eigentlich eine Lehre war.. :( Diese Ungewissheit ist kaum auszuhalten.
Danke für eure Antworten!

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5546 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von Gast487):
Eine Gefährdung bestand definitiv zu keiner Zeit.


Doch, hast du sogar selber geschrieben:

Zitat (von Gast487):
Ich hatte am besagten Tattag eben das Kündigungsgespräch. Das hat mich so aufgewühlt, Gedankenkreisen ohne Ende und dann die dumme Unachtsamkeit.


Die dumme Unachtsamkeit hätte auch ein Kind sein können, welches du überfahren hättest. Du warst objektiv nicht fahrtauglich. Natürlich siehst du das selbst anders (ansonsten hättest du dich hoffentlich nicht ans Steuer gesetzt), aber deine Aussage wird dir genau so ausgelegt. Und genau deswegen soll man sich nicht zum Tathergang äußern.

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#11
 Von 
Gast487
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ihr habt vollkommen recht. Ich habe mich nicht zum Tathergang geäußert.

Ich sehe es vollkommen ein! Mein Verhalten war absolut nicht richtig. Ich wünschte, ich könnte die Zeit zurückdrehen und es ungeschehen machen. Ich zerfleische mich selbst seit Tagen dafür und finde kaum Schlaf.

Innerorts bei (vorher noch) üblichen 50 kann aber auch plötzlich ein Kind über die Straße laufen.
Ich weiß, dass an besagter Stelle und drumherum weder Kindergarten noch Schule sind, selbst Wohnsiedlungen sind dort keine mehr. Ich war vorhin noch mal dort. Paar Meter weiter steht das 50-er Schild und danach das Ortsausgangsschild. V.a. Dingen, wäre ich "nur" max. 25 km/h drüber, dann drohe vermutlich kein Fahrverbot... Es ist unendlich ärgerlich...

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3589 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Doch, hast du sogar selber geschrieben:
Späßle gemacht, oder? Eine Gefährdung gab es laut Sachverhaltsschilderung jedenfalls nicht.

Zitat (von hiphappy):
Die dumme Unachtsamkeit hätte auch ein Kind sein können, welches du überfahren hättest.
Hätte, hätte Fahradkette. Noch dicker konntest Du wohl nicht auftragen. Jeder ist mal unaufmerksam. Das passiert nunmal. Ein Kind war nicht involviert. Was soll der Käse also nun?

Zitat (von Gast487):
Ich habe nun auf etlichen Seiten gelesen, dass man den Verstoß nicht zugeben sollte, auch wenn man den Verstoß begangen hat. Man solle den Part einfach nicht ausfüllen & man solle sich nie selbst belasten.
Es ist eigentlich ziemlch egal, was Du da machst. Der Verstoß wurde messtechnich, und mutmalich auch gerichtsfest erfasst und dokumentiert. Ob Du ihn nun zugibst, bestreitest oder keine Angaben zur Sache machst ist für das Verfahren unerheblich. Der Bußgeldbescheid wird so oder so kommen.

Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen geht man grundsätzlich zunächst einmal von einer fahrlässigen Tatbegehung aus. Es sei denn, dass sich Tatsachen ergeben, die auf eine vorsätzliche Tathandlung schließen lassen. Viele Betroffene reden sich manchmal um Kopf und Kragen, womit sich durch deren EInlassung der Verdacht einer vorsätzlichen Tathandlung ergibt. Das ist der Grund, warum allgemein davon abgeraten wird Angaben zur Sache zu machen.

Deine Schilderung zum Tathergang lässt einen solchen Schluss nicht zu. Daher wäre es für Dich nicht schädlich den Sachverhalt gegenüber der Behörde so zu schildern, wie Du es hier gemacht hast. Nutzen würde es Dir allerdings auch nicht.

Es geht hier um eine Verkehrsordnungswidrigkeit, die strang nach dem Bußgeldkatalog geahndet werden wird. Empathie von Seiten der Behörde darf man da nicht erwarten.

Meine persönliche Meinung: Bußgeldbescheid abwarten, und dann überlegen, ob Du ihn akzeptieren oder dagegen vorgehen möchtest. Wenn es soweit ist, dann darfst Du gerne hier in diesem Thread wieder posten. Dann können wir gerne die weitere Vorgehensweise gemeinsam überdenken. Im Momenrt aber gehen die Dinge ihren Lauf, ohne das Du da echten Einfluss nehem kannst oder könntest.

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