Fahrzeug Betriebserlaubnis erloschen, Bußgeld für Fahrer und Halter..

17. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb513415-88
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrzeug Betriebserlaubnis erloschen, Bußgeld für Fahrer und Halter..

Guten Tag,

es geht um folgenden Sachverhalt:

Ich war für ein Praktikum für ein halbes Jahr in Stuttgart (eigentlicher Wohnsitz Rhein-Main-Gebiet). Das Fahrzeug was ich dort nutzte, ist auf meine Mutter zugelassen, ich habe das Fahrzeug aber von meinem Geld gekauft und auch im Kaufvertrag steht mein Name.

Sie nutzt das Fahrzeug gar nicht, sie besitzt ein eigenes Fahrzeug. Bei dem ist sie auch Versicherungsnehmerin, Halterin und Eigentümerin. Bei dem in Stuttgart genutzten Fahrzeug ist sie Versicherungsnehmerin und das Geld wird auch bei ihr abgebucht. KFZ-Steuer, Tankkosten und Wartung aber von meinem Konto und den Nutzen aus dem Fahrzeug ziehe ich, vor allem in diesen sechs Monaten die ich in Stuttgart war.

Jetzt zu meiner eigentlichen Frage:

Laut meines Verständnisses bin nach der StVO der eigentliche Halter? Im Schein steht jedoch meine Mutter.
In Stuttgart kam es wie es kommen musste ich wurde angehalten und kontrolliert, bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass meine Fahrer-, Beifahrerscheibe und Heckscheinwerfer foltert waren. Darauf folgte ein Anhörungsbogen den ich ausfüllte und mich als Fahrer angab.

Eine Woche später traf ein Bußgeldbescheid auf meinen Namen ein und einen Tag darauf einer auf den Namen meiner Mutter.
Im Bußgeldbescheid meiner Mutter wird ihr vorgeworfen, die Inbetriebnahme als Halterin angeordnet zu haben und in meinem wird die Inbetriebnahme vorgeworfen.

Das ich meinen Bußgeldbescheid zahlen muss ist mir klar und auch einleuchtend. Meine Mutter hat mit dem Fahrzeug aber nicht wirklich was zu tun. Sie kann das Auto ja nicht wirklich kontrollieren und feststellen ob ich in Stuttgart irgendwelche Veränderungen an dem Fahrzeug vorgenommen habe. Darüberhinaus ist sie ja nicht mal wirklich die Halterin...

Meine Frage ist nun wie erfolgsvorsprechend ist diese Argumentation bzw. was kommt auf einen zu wenn man den Halter nicht umgetragen hat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von fb513415-88):
KFZ-Steuer, Tankkosten und Wartung aber von meinem Konto
Wer steht in der Zul.Besch.T1 (ehemals Fahrzeugschein)?

Zitat (von fb513415-88):

Meine Frage ist nun wie erfolgsvorsprechend ist diese Argumentation bzw. was kommt auf einen zu wenn man den Halter nicht umgetragen hat?
Zwischen 0 und 0,5% (wenn oben genannte Frage mit "Mutter" beantwortet wird) würde ich aus dem Stehgreif schätzen. Halter ist der, auf dessen Namen das Fahrzeug beim Straßenverkehrsamt angemeldet ist. Alles andere interessiert herzlich wenig.

Zitat (von fb513415-88):
Meine Mutter hat mit dem Fahrzeug aber nicht wirklich was zu tun.
Lebensrisiko.

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#2
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5539 Beiträge, 2497x hilfreich)

Zitat (von Guruhu):
Wer steht in der Zul.Besch.T1 (ehemals Fahrzeugschein)?


Wenn du auf die KFZ-Steuer anspielst: die kann man problemlos auch von einem anderen Konto als dem des Halters abbuchen lassen.

Zitat (von fb513415-88):
Das Fahrzeug was ich dort nutzte, ist auf meine Mutter zugelassen, ich habe das Fahrzeug aber von meinem Geld gekauft und auch im Kaufvertrag steht mein Name.


Damit bist du Eigentümer und Besitzer des Fahrzeuges, deine Mutter ist Halterin.

Zitat (von fb513415-88):
Darüberhinaus ist sie ja nicht mal wirklich die Halterin...


Doch, natürlich.

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#3
 Von 
fb513415-88
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bezog mich darauf:

Laut einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln aus dem Jahr 1993 wird der Fahrzeughalter folgendermaßen definiert: „Halter ist, wer das Fahrzeug für eigene Rechnung in Gebrauch hat und wer diejenige Verfügungsgewalt darüber besitzt, die ein solcher Gebrauch voraussetzt." (OLG Köln, Beschluss vom 8. Oktober 1993 - Ss 414/93 (Z) - NZV 1994, 203 )

nach dieser Definition bin dass doch ich? Im Schein steht zwar meine Mutter, laut dieser Definition bin wohl eher ich es, vor allem in den angesprochenen sechs Monaten.

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#4
 Von 
guest-12314.12.2022 20:47:12
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 66x hilfreich)

Deine Mutter bekommt als eingetragene in der Zulassungbescheinigung T1 ) auch Post , das ist normal.
Die Konstellation können andere nicht wissen.

Du bist Halter, Fahrer und Eigentümer, nach deiner Beschreibung.
Die Mutter lediglich im Schein (Zulassungsstelle und somit macht sie das automatisch zur Halterin ) und in der Versicherung.

Leider wird es wahrscheinlich sehr mühsam, dies alles nachzuweisen, Wagen steht dort und wird nur von mir gefahren reicht nicht als Angabe.

Auch wenn es hart klingt, ich würde das Bußgeld beiderseits bezahlen und dann das Fahrzeug ummelden ( nur den Halter ), die Versicherung kann ja trotzdem auf sie laufen, nur mit dem Hinweis das sie der Fahrer sind, was dann aber wahrscheinlich teurer wird.

Sie werden nicht nachweisen können, das ihre Mutter nicht ab und zu nach Stuttgart kommen kann um "Ihr Auto", dessen Halterin sie ist zu fahren und ihnen "es nur überlassen" hat..
Derjenige der ein Auto kauft ist Eigentümer, nicht zwingend Halter, also bringt ihnen das auch nichts.

Ihre Mutter und sie werden beide auf jeden Fall Punkte bekommen, wenn die Polizei Ahnung haben.

1. Fahrer und Beifahrerscheibe foliert je nach der Auslegung 10-25 Euro
2. Rückleuchten foliert, im schlimmsten Fall 90-135 Euro wegen erloschener Betriebserlaubnis und Gebühren und Auslagen, plus 1 Punkt. Wenn du Glück hast sind es nur 50 Euro.



-- Editiert von essey am 18.04.2019 09:23

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#5
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3583 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von fb513415-88):
Halter ist, wer das Fahrzeug für eigene Rechnung in Gebrauch hat und wer diejenige Verfügungsgewalt darüber besitzt
Genau so ist es. Deine Mutter hat also durchaus die Möglichkeit erfolgreich Einspruch einzulegen.

Das Problem ist dann, dass sich für Dich der Tarif ändern wird, weil Du dann nicht nur als Fahrer, sondern als Fahrer und Halter zur Verantwortung gezogen werden wirst.

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#6
 Von 
fb513415-88
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hoffe das geht jetzt nicht zu sehr in die "Märchenwelt", aber gehen wir davon aus wir kriegen es bewiesen, dass ich der Halter bin.

Würde auf meine Mutter irgendwas zu kommen bezüglich der Meldepflicht? Der sie dann ja offensichtlich nicht nachgekommen ist.

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#7
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3583 Beiträge, 971x hilfreich)

Nö.

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#8
 Von 
fb513415-88
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Und mit Tarif für mich ändern bist du dir da sicher? Mir wurde ein Bußgeld in Höhe von 170€ geschrieben meiner Mutter eins kn Höhe von 215€ inkl. Auslagen Gebühren etc.

Es steht also nicht unter Strafe wenn man der Meldepflicht nicht nach kommt?

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3583 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von fb513415-88):
Und mit Tarif für mich ändern bist du dir da sicher?
Jetzt nicht mehr. Habe gerade noch einmal nachgeschaut. Da sollte sich nichts ändern.

Zitat (von fb513415-88):
Mir wurde ein Bußgeld in Höhe von 170€
Was steht denn da unter "TBNR" oder "BkatV"?

Zitat (von fb513415-88):
Es steht also nicht unter Strafe wenn man der Meldepflicht nicht nach kommt?
Doch. Aber ich gehe mal davon aus, dass sowohl Deine Mutter als auch das Fahrzeug ordnungsgemäß gemeldet sind. Deine Mutter beim Einwohnermeldeamt und das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle.

Dass Deine Mutter Dir das Fahrzeug zur dauerhaften Nutzung überlassen hat, hat ja nichts damit zu tun, dass es auf ihren Namen angemeldet ist.

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#10
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)

Die Frage ist wohl:
Könnte es ein Bußgeld dafür geben, dass das Fahrzeug nicht nach Stuttgart umgemeldet würde, obwohl Stuttgart für 6 Monate der Standort des Fahrzeugs war?

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3583 Beiträge, 971x hilfreich)

Nein, diese Frage stellt sich schon lange nicht mehr. Ist schon viele Jahre her, dass sich die diesbezügliche Rechtslage geändert hat.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
fb513415-88
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich werde es an die örtliche Bußgeldstelle so weiterleiten und dann berichten was zurück kommt...vielen dank.

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