Fahrzeughalter = Zeuge ?

20. März 2014 Thema abonnieren
 Von 
tonitone
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrzeughalter = Zeuge ?

Guten Abend,

Ich habe da eine Frage...ich wurde mit Alkohol und Drogen im Blut "angehalten". Ich hab nur im Auto gesessen aber das ist jetzt nicht das Thema. Ne Beleidigung lag auch vor und ich habe jetzt die entsprechenden verfahren am Hals.

Fahren unter Alkoholeinfluss, Fahren unter Drogemeinfluss und so weiter und so fort.

Was mich interessiert ist ein Detail...Mein Auto ist auf meine Mutter angemeldet da damit die Versicherung weniger kostet. Ein Freund meinte dass sie damit Automatisch als Zeugin zur Verhandlung geladen wird.

Kann dass jemand bestätigen das dass generell so ist? Wenn dem so ist muss sie dann erscheinen oder kann sie irgendwie absagen wenn sie nicht will ?



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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

es ist sehr wahrscheilich, dass sie da auch zu vorgeladen wird, wahrscheinlich wird sie schon eine Anhörung bei der Polizei bekommen.

Bei ihrer Anhörung wird es darum gehen, ob sie gewusst hat, dass du unter dem besagten EInfluss standest. Bei der Ganzen Sache geht es aber weniger u dich, sondern um sie, denn wenn sie was gewusst hat und dies mitteilt, dann siehts nicht gut aus für sie.
Sie kann jedoch in doppelter Weise die Aussage verweigern, zum einen müsste sie sich selber nicht belasten, wenn sie davon wusste, zum anderen darf sie die Aussage verweigern, da du ihr Sohn bist!

quote:
Wenn dem so ist muss sie dann erscheinen oder kann sie irgendwie absagen wenn sie nicht will ?
Bei polizeilicher Vorladung muss keiner hin, sollte es jedoch eine Richterliche sein, MUSS sie dahin, egal ob sie will oder nicht! Auch wenn sie dann nur sagt, sie verweigert die Aussage.

Das sie von der Ganzen Geschichte was mitbekommt wird jedoch so sicher wie das Amen in der Kirche sein...

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#2
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

Sorry, aber das ist Quatsch. Sie ist keine Zeugin und wird als solche daher auch nicht geladen.

Auch hat sie sich nicht strafbar gemacht. Dazu müsste sie schon zur berauschten Fahrt angestiftet haben, was aber wohl kaum der Fall gewesen ist.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

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#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16472 Beiträge, 9287x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>Sorry, aber das ist Quatsch. Sie ist keine Zeugin und wird als solche daher auch nicht geladen. <hr size=1 noshade>

Zumindest in meiner Region kann ich das aus der Praxis nicht bestätigen.

Bei einer Straftat in Zusammenhang mit einem Auto, die nicht vom Halter selbst begangen wurde, wird zumindest in meiner Region tatsächlich der Halter als Zeuge vorgeladen. Auch wenn er absolut nichts zu Sache beitragen kann.
Weiß der Geier warum das so ist.



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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

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#4
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

quote:
Weiß der Geier warum das so ist.


Vermutlich wird man den Halter fragen, ob er dem Beschuldigten öfter das Kfz überläßt und ob er von dem Alkohol/Drogenproblem des Beschuldigten weiß.

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#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

quote:
Bei der Ganzen Sache geht es aber weniger u dich, sondern um sie, denn wenn sie was gewusst hat und dies mitteilt, dann siehts nicht gut aus für sie.
Aber dann wäre es keine Zeugenvernehmung mehr.

quote:
und ob er von dem Alkohol/Drogenproblem des Beschuldigten weiß.
In welcher Weise hat das auch nur den geringsten Einfluss auf den Ausgang des Verfahrens?
Das Gericht ist nicht dazu da, Ermittlungen zu einem anderen Verfahren zu führen. Die Frage wäre daher imho unzulässig.
Und natürlich gibt es das - hier doppelte - Aussageverweigerungsrecht, wurde ja schon gesagt.

Stefan

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#6
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

quote:
Bei einer Straftat in Zusammenhang mit einem Auto, die nicht vom Halter selbst begangen wurde, wird zumindest in meiner Region tatsächlich der Halter als Zeuge vorgeladen.
Und das weißt Du woher? Selbst erlebt, oder am Stammtisch gehört? Wenn selbst erlebt, müsste Dir ja bekannt sein, welche Fragen dem Fahrzeughalter als Zeugen gestellt werden. Dann wäre aber auch einigermaßen klar warum der Fahrzeughalter als Zeuge geladen werden sollte.

Allerdings spricht
quote:
Weiß der Geier warum das so ist.
eher für ein Stammtischerlebnis.

quote:
Vermutlich wird man den Halter fragen, ob er dem Beschuldigten öfter das Kfz überläßt und ob er von dem Alkohol/Drogenproblem des Beschuldigten weiß.
Und was sollten einem Gericht derartige Erkenntnisse bringen? :???:


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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

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#7
 Von 
tonitone
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten:

Meine Mutter hat keine Polizeiliche Vorladung bekommen. Nur ich selber. Heisst das sie muss nicht vor Gericht?

Wenn sie doch vor Gericht geladen wird hat sie dann das Recht nicht hinzugehen? Sie kann eh nichts zur Sache beitragen da das Auto mir gehört, und nur auf sie versichert ist, sie hat mir den Schlüssel nie gegeben.

Nur mal fürs Protokoll meine Mutter weiss von der Sache. Sie ist aber sensibel und psychisch labil und will sich die Scham vor Gericht einfach nicht geben wenn da die ganzen Sachverhalte ausgebreitet werden, und ich will das auch nicht. Meine Mutter war noch nie vor Gericht, hat keine Ahnung von Illegalen Drogen das wäre ne Verstörende erfahrung die sie nicht einzuordnen wüsste. Sie will genausowenig da hin wie ich will das sie dahin will.

sie würde auch von sich aus absagen. Meint ihr das ist möglich. Kann man vorab schriftlich die Aussage verweigern ?


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#8
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16472 Beiträge, 9287x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>Und das weißt Du woher? Selbst erlebt, oder am Stammtisch gehört? Wenn selbst erlebt, müsste Dir ja bekannt sein, welche Fragen dem Fahrzeughalter als Zeugen gestellt werden. Dann wäre aber auch einigermaßen klar warum der Fahrzeughalter als Zeuge geladen werden sollte. <hr size=1 noshade>

Ja, selbst erlebt.
Halterin wurde zur Gerichtsverhandlung geladen.
Fragen wurden kein gestellt, denn aus der unmittelbar vorausgehenden Aussage anderer Zeugen und dem Geständnis des Angeklagten ging überdeutlich hervor, dass die Halterin mit der Tat nichts zu tun hatte (außer dass es ihr Auto war und der Täter der Lebensgefährte der Tochter).
Auf die Zeugin wurde dann verzichtet (ist also vergebens angereist und hat vergebens gewartet).
Die Tatsache, dass die Halterin mit der Tat nichts aber auch gar nichts zu tun hatte und das aus den Ermittlungsakten auch klar erkennbar war, hatte das Gericht nicht davon abgehalten, sie als Zeugin zu laden.
Ich habe es auch nicht verstanden, warum.

Aber es ist ja z.B. auch so, dass Zeugen trotzdem geladen werden, obwohl sie schon im Vorfeld ankündigen, dass sie vom Aussageverweigerungsrecht gebrauch machen werden.



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#9
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

quote:
Ja, selbst erlebt.
Halterin wurde zur Gerichtsverhandlung geladen.
Nun, das mg dann ein Einzelfall gewesen sein, bei dem das Gericht die Notwendigkeit gesehen, oder zumindest nicht ausgeschlossen, hat, den Fahrzeughalter zu laden. Es werden aber mit Sicherheit nicht generell die Fahrzeughalter als Zeugen geladen. Der (sinnlose) Aufwand wäre viel zu groß.

quote:
Aber es ist ja z.B. auch so, dass Zeugen trotzdem geladen werden, obwohl sie schon im Vorfeld ankündigen, dass sie vom Aussageverweigerungsrecht gebrauch machen werden.
Das ist auch gut und richtig so, weil ein Zeuge im Laufe der HV seine Meinung ändern und doch noch aussagen kann.
So müssen ja auch die Zeugen vor Gericht gehört werden, die bereits bei der Vorermittlung bei Polizei und / oder Staatsanwaltschaft ausgesagt haben Schließlich können sich während der HV neue Erkenntnisse ergeben.

Andernfalls könnte man ja auch auf die HV verzichten und nach Aktenlage entscheiden, was im Strafbefehlsverfahren ja auch gemacht wird.


quote:
Sie will genausowenig da hin wie ich will das sie dahin will.
Tja, das Leben ist nun mal kein Wunschkonzert. Die Ursache für die Misere hast Du selbst gesetzt. Nun ist ja im Moment noch gar nicht ganz klar ob es überhaupt zu einer Gerichtsverhandlung kommen wird. Anklage wurde ja bislang noch nicht erhoben. So ist für uns im Forum noch gar nicht klar, ob im vorliegenden Fall überhaupt Verkehrsstraftaten oder Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr vorgeworfen werden.

Wenn, was wohl zu vermuten ist, die Beleidigungen gegen die Polizisten gerichtet waren, ist eine Einstellung des Verfahrens zwar möglich, aber eher unwahrscheinlich. Dennoch muss es nicht zwingend zu einer Gerichtsverhandlung kommen. Wenn Du mindestens 21 Jahre alt sein solltest, wäre ein beschleunigtes Strafbefehlsverfahren denkbar. Solltest Du das 21. Lebensjahr jedoch noch nicht vollendet haben, ist eine Gerichtsverhandlung doch vergleichsweise wahrscheinlich, da in diesem Fall noch Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen könnte.

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#10
 Von 
tonitone
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Das leben ist kein Wunschkonzert, werd ich dem Richter sagen wenn sie mich fragt wo meine Mutter ist. Kleiner Scherz...

Ich denke schon dass es zu einer Gerichts Verhandlung kommen wird. Die Sache ist schon schlimm gewesen. Also wenn meine Mutter als Zeugin geladen ist kann sie nicht absagen?

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#11
 Von 
tonitone
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Was würde denn passieren wenn sie fernbleibt, es kommt doch öfter vor das in Gerichtsverhandlungen irgendjemand fehlt, hätte das irgendwelche Konsequenzen?

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#12
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Dan kann es gut sein, dass die Netten Leute der Polizei vorbeikommen und sie sie zur besagten Gerichtsverhandlung bringen werden, dass geht bei denen ganz fix. natürlich dann auch auf ihre Kosten...

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