Falsch Parken - eingeschränktes Halteverbot

4. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
Wildcat89
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Falsch Parken - eingeschränktes Halteverbot

Hallo war mit meinem Freund am Samstag bei einer Freundin, nur allerdings war an dem Wochenende ausgerechnet ein Stadtfest gewesen und natürlich war die komplette Innenstadt dicht und halb abgesperrt. Wir haben dann bei unserer Freundin doch ein Parkplatz gefunden allerdings war da eingeschränktes Haltverbot in beide Richtungen gewesen, nur Parken für die Bewohner dieser Straße, welche eine Sackgasse war. Wo wir geparkt haben waren gekennzeichnete Parkplätze und ich hab mit meinem Smart auf so einem geparkt, wo auch noch ein Baum vor ist und praktisch ein großes Auto nicht hineingepasst hätte. Am nächsten Morgen, wir waren über Nacht bei meiner Freundin gewesen, hatte ich ein Verwarnungszettel an meinen Scheibenwischern hängen, wonwegen Falsch Parken und die würden Sich halt von der Stadt bei mir schriftlich melden. Nur dieser Zettel sah auch irgendwie stark ramponiert aus, ich würde sagen z.b so zerknittert teils als ob er wochenlang irgendwo lag. Komischerweise hatte ein anderer Freund von mir auch genau in dieser Sackgasse geparkt nur auf der anderen Seite wo keine Parkplätze waren sondern Seitenstreifen und er hat kein Verwanungswisch hängen gehabt.
Und die anderen Autos die dort standen hatten auch keinen, wobei ich bei denen auch keinen Bewohnerausweis im Wagen liegen gesehen habe..Das kommt mir seltsam vor...Will mich einfach nur einer ärgern, oder muss ich jetzt wirklich Bußgeld bezahlen wenn die mich jetzt mal anschreiben sollten? Weil ich hab meine Freundin gefragt und sie meinte zu mir das jedes Jahr fremde Leute dort parken und bisher die Sackgasse auch für andere freigegeben war. Wenn ich ein Knöllchen bekommen sollte mit wieviel Euro muss ich denn etwa rechnen? Und hat das irgendwelche Konsequenzen für mich? Weil ich befinde mich momentan noch in der Probezeit, und ich musste vor ein paar monaten 10 euro bußgeld zahlen weil mein freund mit meinem auto 7 km zu schnell gefahren ist. Wäre sehr lieb wenn mir einer weiterhelfen könnte..

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16831x hilfreich)

Ich habe leider meine Glaskugel heute nicht dabei.

Wenn der Zettel echt war, dann kommt es nur zu einem Verwarnungsgeld ohne Probezeitmaßnahmen.

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#2
 Von 
gtr1000
Status:
Schüler
(254 Beiträge, 25x hilfreich)

Kann gut sein, daß es ein altes Knöllchen von jemandem ist, der Sie ärgern will. Abwarten, ob etwas kommt.

Auszug aus der StVo § 12
"Sie parkten ...
unzulässig im eingeschränkten Haltverbot.
auf einem Sonderparkplatz für Bewohner (Zeichen 314 bzw. 315 mit Zusatzschild für Bewohner mit besonderen Parkausweis). Ein Parkausweis lag nicht gut lesbar aus.
im eingeschränkten Haltverbot (Zeichen 286 oder 290 mit Zusatzschild "Bewohner mit Parkausweis frei". Ein besonderer Parkausweis lag nicht gut lesbar aus.
auf dem Gehweg (Zeichen 315), obwohl dies durch Zusatzschild für Sie verboten war.
auf einem Gehweg, der durch Parkflächenmarkierung bzw. durch Zeichen 315 für Fahrzeuge bis zu 2,8 t zum Gehwegparken freigegeben war, obwohl Ihr Fahrzeug mehr als 2,8 t zulässiges Gesamtgewicht hat.
auf einem Gehweg entgegen der durch Zeichen 315 vorgeschriebenen Aufstellungsart.
auf einem Gehweg, auf dem das Parken durch Zeichen 315 zugelassen war, über die auf dem Zusatzschild angegebene Zeit hinaus.
beim zulässigen Gehwegparken (Zeichen 315) nicht auf dem rechten Gehweg.
Tabellen Halten und Parken
Tatbestand
-Parken: 15€
- mit Behinderung: 25€
- länger als 1 Stunde :25€
- länger als 1 Stunde mit Behinderung:35€
....."




-----------------
" GTR 1000"

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#3
 Von 
G-H-L
Status:
Schüler
(151 Beiträge, 31x hilfreich)

Hatte auch schon mal den Fall wegen Falschparkens einen Strafzettel zu bekommen. Ich hatte ja tatsächlich falsch geparkt. Nur, auf dem Strafzettel war ein ganz anderes Kennzeichen aufgeführt. Es stimmte nicht mit meinem Kennzeichen überein.
Hab den Strafzettel weggeworfen und nie mehr was davon gehört.

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#4
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2115 Beiträge, 736x hilfreich)

Du schreibst jetzt hundertmal:
"Ich soll keine 15 Jahre alten Themen ausgraben" :zoff:

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

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