Falsch abgebogen - Wer hat wie viel Schuld?

9. August 2015 Thema abonnieren
 Von 
gauloises123
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Falsch abgebogen - Wer hat wie viel Schuld?

Hallooooo liebe Leute,

Danke schon mal für Eure Mühen!

Ich war gestern auf dem Weg nach Hause auf einer Einbahnstraße welche doppelspurig ist. Ich fuhr auf der linken, der Gegner auf der rechten Spur. Der Gegner wollte sodann links abbiegen, hatte sich aber vor der Kreuzung weder links eingefädelt noch stand er mittig auf der Fahrbahn. Dass er abbiegen wollte, sah ich erst kurz vor der Kreuzung. Er bog nach Stillstand seines Fahrzeuges ab und ich bremste, wich aus soweit ich konnte aber dann krachten wir ineinander.

Habe natürlich sofort die Unfallstelle abgesichert, den Gegner aufgefordert die Polizei zu rufen, damit ich die Daten eines Zeugen aufschreiben konnte.

Herzlichen Dank nochmal für Euren Rat.

-- Editier von gauloises123 am 09.08.2015 14:27

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lauch
Status:
Beginner
(110 Beiträge, 103x hilfreich)

Ist denn die Straße nur breit genug, dass zwei Fahrzeuge nebeneinander fahren können oder hat diese wirklich zwei Spuren?
Angenommen sie hat zwei Spuren, eine Spur ist dann eine reine Linksabbiegerspur und die andere geradeaus/rechts?

Auch wird nicht ganz klar wo du dich befunden hast, neben oder hinter dem anderen Fahrzeug?

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#2
 Von 
gauloises123
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

hey Lauch :)

Die Straße ist tatsächlich breit genug, welche auch die typischen Streifen aufweist auf einer doppelspurigen.

Die rechte Spur ist eine reine geradeaus Spur, also man kann da auch nicht nach rechts abbiegen und laut Gesetz auch nicht nach links.

Die linke Spur ist ebenso eine geradeaus Spur mit der Möglichkeit links abzubiegen.

Ich habe zunächst die Spur gewechselt weil mein Vordermann(schwarzer Kombi) langsamer wurde. Das war schon kurz vor der Kreuzung. Als ich den Gegner in blau aber sah, dass er links abbiegen wollte, war es schon zu spät.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124174 Beiträge, 40332x hilfreich)

War an der Stelle wo er abbog eine durchgezogenen Linie?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
gauloises123
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
War an der Stelle wo er abbog eine durchgezogenen Linie?


Nein. Ebenfalls eine gestrichelte.

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#5
 Von 
guest-12320.09.2023 13:44:17
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 615x hilfreich)

"Gegner"? Du weißt, dass das kein Krieg ist? ;)

Hat der andere geblinkt?

Wenn du Glück hast, wird es bei dir nicht als Überholen sondern als Nebeneinander fahren gewertet. Dann könntest du mit 0 % Schuld rauskommen. Vermutlich wird es aber auf eine Teilschuld hinauslaufen.

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#6
 Von 
gauloises123
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von teador):
"Gegner"? Du weißt, dass das kein Krieg ist?
Hat der andere geblinkt?
Wenn du Glück hast, wird es bei dir nicht als Überholen sondern als Nebeneinander fahren gewertet.


Geblinkt hat er, aber er stand so weit rechts dass ich sein Blinker erst gesehen habe, als er sich bewegte.

Worin liegt versicherungsrechtlich der Unterschied zwischen "Überholen" und "Nebeneinander fahren"?

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#7
 Von 
guest-12320.09.2023 13:44:17
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 615x hilfreich)

Zitat:
Geblinkt hat er, aber er stand so weit rechts dass ich sein Blinker erst gesehen habe, als er sich bewegte.

Wie meinst du das? Hast du ihn nicht sehen können?

Zitat:
Worin liegt versicherungsrechtlich der Unterschied zwischen "Überholen" und "Nebeneinander fahren"?

Überholen ist ein besonders risikobehafteter Vorgang im Straßenverkehr und führt meist automatisch zu einer Teilschuld.

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#8
 Von 
ohmeingott
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 44x hilfreich)

ist die strasse wie in dem fall sehr breit oder hat sogar in 2 fahrbahnen unterteilt muss man sich beim links abbiegen auch auf der linken seite befinden. so einfach ist hier des rätsels lösung.
gab es fotos vom stand der fahrzeuge? denn wenn er rechts oder eher mittig stand träger er die alleinschuld da er beim spurwechsel den linken verkehr nicht beachtet hat bzw einfach auf der rechten seite nach links abbiegen wollte.

mein rat in der sachen. sofort einen anwalt für verkehrsrecht einschalten und den alles regeln lassen.

-- Editiert von ohmeingott am 09.08.2015 22:45

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124174 Beiträge, 40332x hilfreich)

Zitat:
denn wenn er rechts oder eher mittig stand träger er die alleinschuld

Nö, das das schlicht falsch ist, wurde ja schon weiter oben erläutet ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
gauloises123
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Und wie viel Schuld trage ich?
Ich schätze max. 30%

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124174 Beiträge, 40332x hilfreich)

Zitat:
Und wie viel Schuld trage ich?
Ich schätze max. 30%

Irgendwas zwischen 0-100%
Wenn genauere Schätzung gewünscht, offene Rückfragen beantworten ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#12
 Von 
Toll!
Status:
Lehrling
(1138 Beiträge, 1371x hilfreich)

Zitat:
Nö, das das schlicht falsch ist, wurde ja schon weiter oben erläutet ...

Was ist denn falsch an der Antwort?

Ich biete mal zwei Urteile zum Thema an:

OLG FRankfurt/Main vom 13.01.1977 (1 U 123/76 )
Kollision in einer Einbahnstraße zwischen einem nach links abbiegenden PKW (100% Haftung), der sich nicht nach links eingeordnet hat, und einem rückwärtig überholenden Kfz, das die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 7 bis 13 km/h überschreitet.

LG Bielefeld vom 10.05.1967 (2 S 62/67 )
Kollision in einer Einbahnstraße zwischen einem nach links abbiegenden PKW (25% Haftung), der 15 m vor dem Unfall den Blinker betätigt, und einem rückwärtig überholenden Kfz (75% Haftung)

Nach der Schilderung (zwei Spuren mit gestrichelter Linie) tendiere ich eher zum Ergebnis des OLG. Der Unfallgegner wollte aus der rechten Spur nach links abbiegen und hat sich somit nicht nach links eingeordnet. Unabhängig von meiner Meinung geben die beiden Entscheidungen die mögliche Bandbreite an.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124174 Beiträge, 40332x hilfreich)

Zitat:
Was ist denn falsch an der Antwort?

Die pauschale Zuweisung der Alleinschuld alleine durch den Standort.



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
ohmeingott
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 44x hilfreich)

nicht nur da du jetzt der strassenverkehrsordung und den urteilen widersprichst, nein auch noch dem rechtsanwalt. wie lange müssen wir deine kuriose rechtsauffassung hier noch sehen? war er nicht auf der linken fahrbahn ist er alleinschuldiger. basta.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124174 Beiträge, 40332x hilfreich)

Zitat:
wie lange müssen wir deine kuriose rechtsauffassung hier noch sehen?

Wenn es Dir nicht passt was ich schreibe, mach einfach die Augen zu.
:)



Zitat:
war er nicht auf der linken fahrbahn ist er alleinschuldiger. basta.

Es wird immer der einzelfall anhand aller konkreten Umstände beurteilt. Und deshalb ist so eine pauschale Aussage schlicht falsch.
Da hilft auch kein "basta".



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#16
 Von 
gauloises123
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Liebe Damen und Herren,

ihr habt mir einen ersten Überblick gegeben und das genügt mir soweit.

Heute habe ich einen Termin beim Rechtsanwalt (Fachanwalt f. Verkehrsrecht). Ich werde Euch darüber berichten, wenn es wichtige Neuigkeiten gibt.

Dann wissen wir auch, ob dieses "basta" richtig war oder falsch :)

Bis dahin genießt das Wetter.
Servus aus Bayern.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Toll!
Status:
Lehrling
(1138 Beiträge, 1371x hilfreich)

Zitat:
Die pauschale Zuweisung der Alleinschuld alleine durch den Standort.

Die zentrale Aussage war aber doch: Spurwechsel von der rechten in die linke Spur.
Genau so würde ich auch ansetzen.
Das Urteil des LG Bielefeld mag einen Fall betreffen, bei dem es keine zwei Spuren gab.

0x Hilfreiche Antwort


#19
 Von 
ohmeingott
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 44x hilfreich)

genau so ist es. die 2 spuren sind ausschlaggebend für die alleinschuld. denn wer rechts fährt auf einer 2 spurigen einbahnstrasse und links abbiegt hat sich nunmal gegen jede regel in der einbahnstrasse verhalten.
ein überholvergehen kommt hier garnicht in frage.

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