Hallooooo liebe Leute,
Danke schon mal für Eure Mühen!
Ich war gestern auf dem Weg nach Hause auf einer Einbahnstraße welche doppelspurig ist. Ich fuhr auf der linken, der Gegner auf der rechten Spur. Der Gegner wollte sodann links abbiegen, hatte sich aber vor der Kreuzung weder links eingefädelt noch stand er mittig auf der Fahrbahn. Dass er abbiegen wollte, sah ich erst kurz vor der Kreuzung. Er bog nach Stillstand seines Fahrzeuges ab und ich bremste, wich aus soweit ich konnte aber dann krachten wir ineinander.
Habe natürlich sofort die Unfallstelle abgesichert, den Gegner aufgefordert die Polizei zu rufen, damit ich die Daten eines Zeugen aufschreiben konnte.
Herzlichen Dank nochmal für Euren Rat.
-- Editier von gauloises123 am 09.08.2015 14:27
Falsch abgebogen - Wer hat wie viel Schuld?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Ist denn die Straße nur breit genug, dass zwei Fahrzeuge nebeneinander fahren können oder hat diese wirklich zwei Spuren?
Angenommen sie hat zwei Spuren, eine Spur ist dann eine reine Linksabbiegerspur und die andere geradeaus/rechts?
Auch wird nicht ganz klar wo du dich befunden hast, neben oder hinter dem anderen Fahrzeug?
hey Lauch
Die Straße ist tatsächlich breit genug, welche auch die typischen Streifen aufweist auf einer doppelspurigen.
Die rechte Spur ist eine reine geradeaus Spur, also man kann da auch nicht nach rechts abbiegen und laut Gesetz auch nicht nach links.
Die linke Spur ist ebenso eine geradeaus Spur mit der Möglichkeit links abzubiegen.
Ich habe zunächst die Spur gewechselt weil mein Vordermann(schwarzer Kombi) langsamer wurde. Das war schon kurz vor der Kreuzung. Als ich den Gegner in blau aber sah, dass er links abbiegen wollte, war es schon zu spät.
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War an der Stelle wo er abbog eine durchgezogenen Linie?
ZitatWar an der Stelle wo er abbog eine durchgezogenen Linie? :
Nein. Ebenfalls eine gestrichelte.
"Gegner"? Du weißt, dass das kein Krieg ist?
Hat der andere geblinkt?
Wenn du Glück hast, wird es bei dir nicht als Überholen sondern als Nebeneinander fahren gewertet. Dann könntest du mit 0 % Schuld rauskommen. Vermutlich wird es aber auf eine Teilschuld hinauslaufen.
Zitat"Gegner"? Du weißt, dass das kein Krieg ist? :
Hat der andere geblinkt?
Wenn du Glück hast, wird es bei dir nicht als Überholen sondern als Nebeneinander fahren gewertet.
Geblinkt hat er, aber er stand so weit rechts dass ich sein Blinker erst gesehen habe, als er sich bewegte.
Worin liegt versicherungsrechtlich der Unterschied zwischen "Überholen" und "Nebeneinander fahren"?
Zitat:Geblinkt hat er, aber er stand so weit rechts dass ich sein Blinker erst gesehen habe, als er sich bewegte.
Wie meinst du das? Hast du ihn nicht sehen können?
Zitat:Worin liegt versicherungsrechtlich der Unterschied zwischen "Überholen" und "Nebeneinander fahren"?
Überholen ist ein besonders risikobehafteter Vorgang im Straßenverkehr und führt meist automatisch zu einer Teilschuld.
ist die strasse wie in dem fall sehr breit oder hat sogar in 2 fahrbahnen unterteilt muss man sich beim links abbiegen auch auf der linken seite befinden. so einfach ist hier des rätsels lösung.
gab es fotos vom stand der fahrzeuge? denn wenn er rechts oder eher mittig stand träger er die alleinschuld da er beim spurwechsel den linken verkehr nicht beachtet hat bzw einfach auf der rechten seite nach links abbiegen wollte.
mein rat in der sachen. sofort einen anwalt für verkehrsrecht einschalten und den alles regeln lassen.
-- Editiert von ohmeingott am 09.08.2015 22:45
Zitat:denn wenn er rechts oder eher mittig stand träger er die alleinschuld
Nö, das das schlicht falsch ist, wurde ja schon weiter oben erläutet ...
Und wie viel Schuld trage ich?
Ich schätze max. 30%
Zitat:Und wie viel Schuld trage ich?
Ich schätze max. 30%
Irgendwas zwischen 0-100%
Wenn genauere Schätzung gewünscht, offene Rückfragen beantworten ...
Zitat:Nö, das das schlicht falsch ist, wurde ja schon weiter oben erläutet ...
Was ist denn falsch an der Antwort?
Ich biete mal zwei Urteile zum Thema an:
OLG FRankfurt/Main vom 13.01.1977 (1 U 123/76 )
Kollision in einer Einbahnstraße zwischen einem nach links abbiegenden PKW (100% Haftung), der sich nicht nach links eingeordnet hat, und einem rückwärtig überholenden Kfz, das die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 7 bis 13 km/h überschreitet.
LG Bielefeld vom 10.05.1967 (2 S 62/67 )
Kollision in einer Einbahnstraße zwischen einem nach links abbiegenden PKW (25% Haftung), der 15 m vor dem Unfall den Blinker betätigt, und einem rückwärtig überholenden Kfz (75% Haftung)
Nach der Schilderung (zwei Spuren mit gestrichelter Linie) tendiere ich eher zum Ergebnis des OLG. Der Unfallgegner wollte aus der rechten Spur nach links abbiegen und hat sich somit nicht nach links eingeordnet. Unabhängig von meiner Meinung geben die beiden Entscheidungen die mögliche Bandbreite an.
Zitat:Was ist denn falsch an der Antwort?
Die pauschale Zuweisung der Alleinschuld alleine durch den Standort.
nicht nur da du jetzt der strassenverkehrsordung und den urteilen widersprichst, nein auch noch dem rechtsanwalt. wie lange müssen wir deine kuriose rechtsauffassung hier noch sehen? war er nicht auf der linken fahrbahn ist er alleinschuldiger. basta.
Zitat:wie lange müssen wir deine kuriose rechtsauffassung hier noch sehen?
Wenn es Dir nicht passt was ich schreibe, mach einfach die Augen zu.
Zitat:war er nicht auf der linken fahrbahn ist er alleinschuldiger. basta.
Es wird immer der einzelfall anhand aller konkreten Umstände beurteilt. Und deshalb ist so eine pauschale Aussage schlicht falsch.
Da hilft auch kein "basta".
Liebe Damen und Herren,
ihr habt mir einen ersten Überblick gegeben und das genügt mir soweit.
Heute habe ich einen Termin beim Rechtsanwalt (Fachanwalt f. Verkehrsrecht). Ich werde Euch darüber berichten, wenn es wichtige Neuigkeiten gibt.
Dann wissen wir auch, ob dieses "basta" richtig war oder falsch
Bis dahin genießt das Wetter.
Servus aus Bayern.
Zitat:Die pauschale Zuweisung der Alleinschuld alleine durch den Standort.
Die zentrale Aussage war aber doch: Spurwechsel von der rechten in die linke Spur.
Genau so würde ich auch ansetzen.
Das Urteil des LG Bielefeld mag einen Fall betreffen, bei dem es keine zwei Spuren gab.
genau so ist es. die 2 spuren sind ausschlaggebend für die alleinschuld. denn wer rechts fährt auf einer 2 spurigen einbahnstrasse und links abbiegt hat sich nunmal gegen jede regel in der einbahnstrasse verhalten.
ein überholvergehen kommt hier garnicht in frage.
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