Hallo Community, ein Freund hat durch Spurwechsel einen Unfall mit seinem Firmenwagen (Taxi) verursacht. Am Unfallort wurden keinerlei Angaben zum Unfallhergang von ihm gemacht (Anweisung seiner Firma). Im daraufhin einige Wochen später erhaltenen Bußgeldbescheid wurde ihm mitgeteilt, dass er beim Wenden einen Unfall verursachte und dies mit einer Geldstrafe von 100,00 EUR sowie einem Punkt im Fahreignungsregister geahndet wird. Einen Anhörungsbogen erhielt er vorher nicht. Gegen den Bußgeldbescheid erhob er fristgerecht Einspruch, da er ganz sicher nicht wenden wollte. Nun kam vom Amtsgericht die Anregung, den Einspruch zurückzunehmen, da sich aus seiner "...beurkundeten ersten Äusserung am Unfallort...die Absicht (zum Wenden) ergab." Im Anhang befand sich eine Kopie des Polizeiberichts, in dem von der Polizei behauptet wird, er hätte folgende Aussage am Unfallort getätigt: "Ich wollte wenden...". Das hat er aus o.g. Gründen mit Sicherheit NICHT ausgesagt. Da es sich um eine falsche Behauptung der Polizei handelt, möchte der Freund nun wissen, wie er sich weiter verhalten soll.
Vielen Dank für eure Mithilfe.
Falsche Behauptung der Polizei
5. Januar 2017
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Frage vom 5. Januar 2017 | 18:07
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Falsche Behauptung der Polizei
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
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#1
Antwort vom 5. Januar 2017 | 18:33
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4877x hilfreich)
Du warst dabei?ZitatDas hat er aus o.g. Gründen mit Sicherheit NICHT ausgesagt. :
#2
Antwort vom 5. Januar 2017 | 18:42
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Nein, diesmal nicht. Ich weiss aber, dass ihm von seiner Firma förmlich eingebläut wurde, niemals Erklärungen am Unfallort ggü. der Polizei (auch wegen der Versicherungsfrage) abzugeben. Ein Hinweis der Polizei zu diesem Thema war am Unfallort wohl auch erfolgt.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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#6
Antwort vom 5. Januar 2017 | 20:29
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
@TomRohwer: Was an Fakten fehlt dir denn bzw. ist unzutreffend?
#7
Antwort vom 5. Januar 2017 | 21:32
Von
Status: Unbeschreiblich (120225 Beiträge, 39854x hilfreich)
Zitatmöchte der Freund nun wissen, wie er sich weiter verhalten soll. :
A) akzeptieren
B) beweisen, das die Polizisten sich geirrt haben
#8
Antwort vom 6. Januar 2017 | 05:45
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Möglichkeit B. Er hat jetzt Akteneinsicht beantragt.
#9
Antwort vom 6. Januar 2017 | 07:54
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4877x hilfreich)
Ich frage mich gerade wie dieser erbracht werden sollZitatB) beweisen, das die Polizisten sich geirrt haben :
Erläutere mir bitte deinen Plan zur VorgehensweiseZitatMöglichkeit B. Er hat jetzt Akteneinsicht beantragt. :
#10
Antwort vom 6. Januar 2017 | 15:17
Von
Status: Gelehrter (10701 Beiträge, 4210x hilfreich)
Ich frage mich was man überhaupt erreichen will?
Auf die (nicht) getätigte Aussage kommt es im Endeffekt doch gar nicht an.
Der Bußgeldkatalog sieht dafür sogar 120€ und einen Punkt vor, egal ob Wenden, oder "einfach nur" die Vorfahrt missachtet.
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