Falsche Fahrerflucht Beschuldigung

19. Juli 2004 Thema abonnieren
 Von 
Genug!
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Falsche Fahrerflucht Beschuldigung

Hallo,

Jemand hat mir bei der Polizei angemeldet als "Fahrerfluchtin" obwohl ich habe meinen Name und Telefon nummer auf einem Zettel an den Windschutzscheibe des Opfers gelassen.
Der Unfall war : Wegen einem Auto habe ich mir rechtig deplaziert und mein rechtes Außenspiegel hat das linke Außenspiegel von einem geparkenen Auto sehr leichtig gekratz. Deswegen solle ich in zwei Tage nach Polizei mit meinem Auto gehen.

Was könnte mir passiert ? Ich bin uberhaupt nicht weg gefahren!!!

Gibt es die möglichkeit eine Anklage gegen dem "Zeugen" wegen "falsche Anmeldung mit Schädlichabsicht" oder "Beleidigung".

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-56
Status:
Schüler
(464 Beiträge, 184x hilfreich)

Das Hinterlassen eines Zettels am geschädigten Auto reicht für sich genommen grundsätzlich nicht aus. Man hat die Pflicht, eine gewisse Zeit auf den Geschädigten zu warten.

Vorwürfe wie Fahrerflucht sind immer ernst zu nehmen, ob sie nun zutreffen oder nicht. Es ist deshalb dringend zu empfehlen, daß UMGEHEND ein (Verkehrsrechts-)Anwalt aufgesucht wird, der Dich fachlich beraten kann. Bis dahin auch keinerlei Aussagen gegenüber der Polizei.

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#2
 Von 
Genug!
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber dass ist unverschämt!
Auch wenn ich photos gemacht habe mit dass auto und mein zettel? auch wenn ich zeugen habe ?
In Frankreich ein Zettel reicht.

Danke für dein Tipps, und ich suche mich ein Anwalt, aber sollche "Denunziante" solche auch bestraff werden,Sie haben sich in der Zeit geirrt.

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#3
 Von 
Genug!
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

...

-- Editiert von Genug! am 20.07.2004 10:22:18

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47504 Beiträge, 16808x hilfreich)

In Deutschland reicht ein Zettel nicht.

Ich kann mich daher nur dem Rat von Felix24 anschließen.

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#5
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

Hallo Genug!

Unwissenheit schützt leider nicht vor Strafe. In Deutschland ist es nicht genug, einen Zettel an ein Auto zu hängen. Man muss maximal zwei Stunden warten, ob der Besitzer des beschädigten WAgens wieder kommt, und ansonsten die Polizei anrufen. Das ist das Gesetz hier, und hat mit unverschämt nichts zu tun. Stell dir mal vor, ein Scherzbold entfernt deinen Zettel vom Auto, und der Geschädigte kommt zurück und sieht nur den Schaden? Klar dass er Anzeige erstattet.

In deinem Fall ist es sicher blöd, dass der andere sich nicht mal erst mit dir unterhalten hat, aber leider ist er im Recht. Du kannst also nichts machen außer dir einen Anwalt zu nehmen. Forderungen nach Bestrafung des Denunzianten werden die Sache nur noch schlimmer machen.

Gruß karamel

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#6
 Von 
servanda
Status:
Schüler
(174 Beiträge, 35x hilfreich)

Stimmt, ein Zettel ist hier nicht ausreichend.

Habe auch einmal beim Ausparken ein anderes Fahrzeug beschädigt, meine Telefonnummer hinterlassen (hatte keine Zeit zu warten weils in Urlaub ging) UND gleich die Polizei benachrichtigt, dass - sollte sich der Halter melden - die Bescheid wissen.

Also warten ist wohl nicht so wichtig wie die Polizei informieren, denn dann kann nix passieren.

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