Falscher Vorwurf des Rotlichtverstoßes!

6. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
Gopnik
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Falscher Vorwurf des Rotlichtverstoßes!

Hallo liebe Leser,

die Situation könnte für mich nicht einfacher sein: Der Wagen ist auf den Freund meiner Mutter, also keinen direkten Verwandten versichert und ich könnte theoretisch auch sagen, dass mein Vater den Wagen gefahren ist, da er mir ähnlich sieht (Fahrzeughalter ist der Lebensgefährte meiner Mutter, der keinen Führerschein besitzt, deshalb wurde er bereits ausgeschlossen). Ich bin kein Mensch, der gegen etwas anfechten möchte, was er zugegebenermaßen getan hat. Ist man kriminell oder baut man anderweitig Mist, muss man dazu stehen. Die Sache hierbei ist aber, dass ich de facto nicht über rot gefahren bin. Woher weiß ich das? Könnte ja jeder sagen, der gerade noch über gelb fährt. Ich bin nicht über gelb-rot gefahren, sondern ich wurde beim Anfahren von rot auf gelb geblitzt! Ich liefere mit dem Wagen Essen aus und kenne diesen Blitzer seit ein paar Monaten, da ich an diesem jeden Tag vorbeifahre (er ist recht neu). Es ist einer der neuen, der sowohl Geschwindigkeit-, als auch Rotlichtverstöße blitzt. Die Situation war folgende: Ich sehe von weitem, dass die Ampel rot ist und lasse meinen Wagen von knapp 50 km/h rollen, irgendwann rolle ich dann nur noch mit knapp Schrittgeschwindigkeit auf die Ampel zu, kurz vor der Haltelinie wollte ich gerade bremsen, als die Ampel auf gelb schaltet und ich dann meinen Schub nutze und wieder beschleunige, in diesem Moment werde ich kurz über der Haltelinie geblitzt. Links neben mir ist übrigens auch ein Wagen gewesen, der beim ersten Blitzerbild knapp hinter mir und beim Zweiten direkt neben mir war, da er etwas schneller beschleunigt hat. Jetzt stelle ich mir die Frage, was soll ich tun? Natürlich ist der Vorwurf bei rot über eine Sekunde gefahren zu sein. Soll ich, bzw. der Lebensgefährte meiner Mutter, einfach die Aussage verweigern und eine Ermittlung riskieren, die ins Leere läuft und das Risiko eines Fahrtenbuches riskieren? Wie hoch ist dies überhaupt? Oder wie kann ich dazu Stellung nehmen? Ich will mich auch nicht direkt als Fahrer outen, da ich noch einen Monat in der Probezeit bin und dementsprechend viel Stress kriege. Und nochmal: Ich habe direkt nach dem Ereignis mit mehreren Personen darüber geredet, ich weiß zu 100%, dass ich NICHT über rot gefahren bin. Es ergibt auch gar keinen Sinn, ich fahre doch nicht mitten in der Rotphase über die Ampel. Übrigens habe ich danach erst gelesen, dass man nicht über gelb fahren darf, was natürlich auch Sinn ergibt. Nur ist für mich ein großer Unterschied zwischen einem 15 Euro Gelblichtverstoß und einem Rotlichtverstoß, weswegen ich dann an einem Aufbauseminar teilnehmen müsste etc. (Eine Frage am Rand, wird dem Sachbearbeiter nicht die Zeit angezeigt, bei der man über rot gefahren sein soll? Er MÜSSTE doch erstens daran gesehen haben, dass die Ampel gerade umgeschaltet hat und zweitens auch noch direkt jemand neben mir war.)

Ich freue mich auf Antworten und liebe Grüße,
Gopnik

-- Editiert von Gopnik am 06.06.2018 14:02

-- Editiert von Gopnik am 06.06.2018 14:03

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3588 Beiträge, 971x hilfreich)

Tja, was soll man da schreiben, ohne sich unbeliebt zu machen? Dass Du kein Grünlicht hattest bestreitest Du ja nicht. Ein Gelblichtverstoß, den man für 15€ kaufen kann, war es aber auch nicht, denn es war ja nicht das Gelbsignal, das zum Anhalten auffordert bevor das Rotlicht leuchtet. Es war de facto noch Rot mit einem zusätzlichen gelben Licht, welches signalisiert, dass es bald weitergehen wird.

Kurz gefasst: Der vorgeworfene Tatbestand ist imho erfüllt.

Deinen Vater solltest Du nicht angeben, denn das könnte u.U. als falsche Verdächtigung (Straftat und keine Ordnungswidrigkeit mehr) gesehen und verfolgt werden. Außerdem wird sich die Ähnlichkeit wohl auch in Grenzen halten, denn der Altersunterschied dürfte ja, nicht zuletzt aus biologischen Gründen, vorhanden und erkennbar sein.

Natürlich könnt Ihr versuchen Euch in die Verjährung zu retten. Ob Euch das gelingen wird ist, insbesondere wenn Du und der Fahrzeughalter (Freund Deiner Mutter) in häuslicher Gemeinschaft lebt, mehr als fraglich. Wird der Fahrer nicht benannt, dann wird die Behörde im näheren Umfeld des Fahrzeughalters ermitteln. Dann kann durchaus auch mal die Polizei mit dem Foto in der Hand bei Euch und / oder Euren Nachbarn vorstellig werden.

Zitat (von Gopnik):
Eine Frage am Rand, wird dem Sachbearbeiter nicht die Zeit angezeigt, bei der man über rot gefahren sein soll?
Doch, natürlich. Daher ja auch der Tatvorwurf, "länger als 1 Sekunde".

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Gopnik
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Demonio):
Tja, was soll man da schreiben, ohne sich unbeliebt zu machen? Dass Du kein Grünlicht hattest bestreitest Du ja nicht. Ein Gelblichtverstoß, den man für 15€ kaufen kann, war es aber auch nicht, denn es war ja nicht das Gelbsignal, das zum Anhalten auffordert bevor das Rotlicht leuchtet. Es war de facto noch Rot mit einem zusätzlichen gelben Licht, welches signalisiert, dass es bald weitergehen wird.

Kurz gefasst: Der vorgeworfene Tatbestand ist imho erfüllt.

Erstmal danke für die Antwort. Ich habe es aber so verstanden, dass das Zeigen von rot und gelb auch ein Gelblichtverstoß wäre. Siehe hier: "Bei Gelb über die Am­pel gefahren, während die Ampel Gelb und gleich­zeitig Rot ange­zeigt hat. (Schaltung von Rot auf Grün) 15 €"

Edit: Ich lebe alleine und nicht in einer häuslichen Gemeinschaft mit dem Freund meiner Mutter, ich glaube das Risiko, dass sie mich als Fahrer ermitteln ist sehr gering. Ich frage mich nur, ob es sehr wahrscheinlich ist ein Fahrtenbuch zu bekommen (Es geht mir aber hauptsächlich darum, meine Unschuld zu beweisen!)

-- Editiert von Gopnik am 06.06.2018 14:25

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#3
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3588 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von Gopnik):
ch habe es aber so verstanden, dass das Zeigen von rot und gelb auch ein Gelblichtverstoß wäre.
Stimmt. War mein Fehler. Sorry.

Zitat (von Gopnik):
Ich frage mich nur, ob es sehr wahrscheinlich ist ein Fahrtenbuch zu bekommen
Wegen ewines Gelblichtverstoßes wird es keine Fahrtenbuchauflage geben. Aber vorgeworfen wird ja ein Rotlichtverstoß, und damit steigt die Wahrscheinlichkeit. Ist aber auch noch von vielen anderen Faktoren abhängig.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47595 Beiträge, 16825x hilfreich)

Zitat:
Soll ich, bzw. der Lebensgefährte meiner Mutter, einfach die Aussage verweigern und eine Ermittlung riskieren, die ins Leere läuft und das Risiko eines Fahrtenbuches riskieren?


Kann man machen, aber
1. ist das Risiko, dass man Dich ausfindig macht halte ich für mittelmäßig
2. solltest Du Glück haben ist eine Fahrtenbuchauflage wahrscheinlich

Zitat:
Oder wie kann ich dazu Stellung nehmen?


Du kannst auch warten und erst dann Stellung dazu nehmen, wenn 1. zutrifft

Zitat:
Eine Frage am Rand, wird dem Sachbearbeiter nicht die Zeit angezeigt, bei der man über rot gefahren sein soll? Er MÜSSTE doch erstens daran gesehen haben, dass die Ampel gerade umgeschaltet hat und zweitens auch noch direkt jemand neben mir war.


Wahrscheinlich ja, d.h. ich sehe gute Chancen, dass der Vorwurf in einen Gelblichtverstoß geändert wird. Die Hand möchte ich dafür aber nicht ins Feuer legen. Wenn die Bußgeldstelle uneinsichtig ist, dann sollte spätesten für einen Einspruch ein Anwalt eingeschaltet werden.

Sollte eine Rechtsschutzversicherung bestehen, dann sollte sofort ein Anwalt eingeschaltet werden.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Gopnik
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):

1. ist das Risiko, dass man Dich ausfindig macht halte ich für mittelmäßig

Zitat:
Oder wie kann ich dazu Stellung nehmen?


Du kannst auch warten und erst dann Stellung dazu nehmen, wenn 1. zutrifft

Zitat:
Eine Frage am Rand, wird dem Sachbearbeiter nicht die Zeit angezeigt, bei der man über rot gefahren sein soll? Er MÜSSTE doch erstens daran gesehen haben, dass die Ampel gerade umgeschaltet hat und zweitens auch noch direkt jemand neben mir war.


Wahrscheinlich ja, d.h. ich sehe gute Chancen, dass der Vorwurf in einen Gelblichtverstoß geändert wird. Die Hand möchte ich dafür aber nicht ins Feuer legen. Wenn die Bußgeldstelle uneinsichtig ist, dann sollte spätesten für einen Einspruch ein Anwalt eingeschaltet werden.


Ich danke auch Dir für deine Antwort! Wäre die folgende Taktik also die klugste (?): Der Lebensgefährte meiner Mutter verweigert die Aussage auf dem Fragebogen. Die Ermittlungen starten folglich, es besteht eine mittlere Gefahr, dass ich als Fahrer ausfindig gemacht werde, da ich kein direkter Verwandter bin und der Freund auch offiziell als ledig angegeben ist. Werde ich nicht ausfindig gemacht, könnte die Sache gut für mich laufen, aber es besteht das Risiko eines Fahrtenbuches. (By the way: Welche Faktoren beeinflussen das? Ist das eher zufällig oder werden da Vorstrafen geprüft? Ist es möglich, das Risiko zu minieren?). Werde ich ausfindig gemacht, nehme ich Stellung zu dem Vorwurf, sprich ich versuche meine Unschuld zu beweisen, ich habe übrigens leider keine Rechtsschutzversicherung. Gibt es eine zusätzliche Strafe, dadurch, dass der Lebensgefährte die Aussage verweigert hat?

Ich habe jetzt noch zwei Fragen: Wie kann ich meine Unschuld beweisen (ich betone es nochmal, ich bin de facto nicht über rot gefahren, deshalb mache ich da auch so eine große Sache draus), nur mit Anwalt? Wie lässt sich der Fall quasi neu aufrollen bzw. eine neue Prüfung und helfen da online Plattformen wie "geblitzt.de"?

Meine Abschließende Frage wäre (eher hypothetisch), wieso mir überhaupt ein Rotlichtverstoß vorgeworfen wird, obwohl ich nicht über rot gefahren bin? Sind tatsächlich die Messungen ungenau oder könnte es den Sachbearbeiter nicht interessiert haben, dass es gelb war, da er ja eh die "Macht" hat? Oder gibt es auch so viel zu erledigen, dass ungenau gearbeitet wird?

Ich danke für jede Antwort und wünsche noch einen schönen Abend,
Gopnik

-- Editiert von Gopnik am 06.06.2018 22:17

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120018 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von Gopnik):
ich bin de facto nicht über rot gefahren

Wenn das rote Lämpchen am Mast noch leuchtete, ist das erstmal eine gewagte Interpretation.

Sicherlich könnte versuchen man die Gegenseite vom Gegenteil überzeugen, da käme es auf die Güte der Argumente an.

Hier wäre auch eine Frage, wie kurz ist diese Rot-Gelb-Phase?
Ich kenne Ampeln, die sind so schnell in der Umschaltung, das man schon geneigt wäre von einem "Lauflicht" zu sprechen. Andere sind so lange geschaltet das 2 Sekunden vergehen.
Denn auch das spielt eine Rolle.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47595 Beiträge, 16825x hilfreich)

Zitat:
Wenn das rote Lämpchen am Mast noch leuchtete, ist das erstmal eine gewagte Interpretation.


Für das Fahren bei rot-gelb gibt es die TBNr. 137000, die wie schon in Antwort#2 richtig dargelegt wurde, ein Bußgeld von 15€ vorsieht. Das Fahren bei rot-gelb ist also klar verboten, wird aber recht milde sanktioniert.

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