"Falschparken" ohne Parkverbotsschild?!

11. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
AnjaLena
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
"Falschparken" ohne Parkverbotsschild?!

Hallo, ich wohne in einem Mehrfamilienhaus. Auf dem Hinterhof ist die Einfahrt in ein öffentliches Parkhaus. VOR dem Parkhaus sind mehrere nummerierte Parkplätze die von uns Mietern des Wohnhaus angemietet werden können. Einige sind abschließbar, andere nicht. Nirgends auf dem Parkplatz oder bei der Einfahrt ist ein Parkverbotsschild oder ähnlcihes was darauf hinweist, dass der Parkplatz nicht öffentlich ist etc.
Nun hat Besuch von mir auf einem der nicht-abschließbaren Parkplätze geparkt und hatte einen Zettel am Auto das eine Anzeige folgt wegen dem Parken dort. Ist das rechtens???

Ich danke euch für Tipps.
LG

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14 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2223
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Student
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#2
 Von 
AnjaLena
Status:
Frischling
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Ist das so klar??? Ich hätte vermutet, dass ein gekennzeichneter Parkplatz der ohne jegliche Verbots-Markierung nicht verboten ist.
:S

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#3
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

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#4
 Von 
AnjaLena
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Mit was für Strafen ist dann jetzt zu rechnen?? :(

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#5
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
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#6
 Von 
AnjaLena
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Und das bedeutet? Entschuldige, das Thema ist echt nicht meine Stärke :(
Ich dachte schon an Schadenersatzforderungen oder eine Besitzstörungsklage??

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#7
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

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#8
 Von 
AnjaLena
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Berechtigte wird sich ja sicher das Nummernschild notiert haben....
Kann man überhaupt eine Anzeige starten ohne Bezeugung durch Polizei etc.?

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#9
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

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#10
 Von 
AnjaLena
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Und wenn der Halter dann den Namen des Fahrers nicht preisgibt ist alles gut?? Klingt so einfach :S

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#11
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

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#12
 Von 
AnjaLena
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Mit welcher Begründung könnte denn der Halter den Namen des Fahrers nicht angeben?

LG

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#13
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

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#14
 Von 
AnjaLena
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielleiht weil der Anwalt der Arm des Geetztes ist... :S

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