Falschparker beschädigt

25. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
pettifogger
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Falschparker beschädigt

Hallo!

Eine kurze Frage:
Wenn jemand unberechtigt auf einem Behindertenparkplatz eines Kaufhauses parkt (keinen blauen Ausweis im Auto) und sich dabei noch so ungeschickt hinstellt, dass ich als Rollstuhlfahrer beim Versuch überhaupt zu meiner Autotür zu kommen (es hat schon seinen Sinn das Behindertenparkplätze breiter ausgelegt sind) sein Fahrzeug mit meinem Rollstuhl beschädige (kleine Delle, minimale Lackschäden), muss ich dann alleine für den Schaden aufkommen, muss der Falschparker eine Teilschuld selber tragen oder komme ich da evtl. ganz ohne etwas aus der Nummer raus? Ich habe im Netz ein Urteil gefunden, bei dem ein Kind das Auto eines Falschparker beschädigt hatte und dieser auf dem Schaden dann sitzen geblieben ist. Allerdings bin ich kein Kind mehr und frage mich wie die Sache dann aussieht.
Versteht mich nicht falsch, ich stehe für Schäden die ich verursache generell ein, aber diese "Menschen" die Behindertenparkplätze zuparken und mich dazu verdammen zu warten bis die ihre Einkäufe erledigt haben damit ich an mein Auto komme, oder noch besser: Wildfremde Menschen bitten müssen mein Auto aus der Parklücke zu fahren, machen mich einfach nur wütend.

Vielen Dank für Eure Ratschläge!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

Ob er zum Parken auf dem Behindertenparkplatz berechtigt war oder nicht spielt für die Schadensursache keine Rolle. Hätte er eine Behindertenparkkarte gehabt wäre es genauso zum Unfall gekommen. Daher wirst Du bzw. Deine Versicherung alleine für den Schaden aufkommen müssen.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

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#2
 Von 
DoctorWho
Status:
Praktikant
(929 Beiträge, 278x hilfreich)

quote:
bei dem ein Kind das Auto eines Falschparker beschädigt hatte und dieser auf dem Schaden dann sitzen geblieben ist


Das dürfte wohl eher am "Kind sein" gelegen haben.

Entscheidend ist immer die Frage, wer kausal zum Schaden beigetragen hat. Wenn jemand so falsch parkt, daß er die Sicht behindert und deswegen kommt es zum Unfall, bekommt er natürlich eine (Teil-) Schuld.
Wenn aber das Falschparken an sich mit dem Unfall nichts zu tun hatte ("er hätte da nicht stehen dürfen" erzeugt primär keine Kausalität), dann gibt es auch keine Mitschuld. So wie auch ein volltrunkener Autofahrer keine Schuld hat, wenn der Unfall auch nüchtern so passiert wäre. (Etwa weil ihm, an der roten Ampel stehend, einer hinten rein gefahren ist.)

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