Feststellung des fahrers

16. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
El Carbid
Status:
Schüler
(215 Beiträge, 27x hilfreich)
Feststellung des fahrers

Hallo,
anfang November des letzten Jahres wurde ich mit ca 60 kmh innerorts geradart.
Nichts kam, hab mich schon gefreut.
Nun richtig böse Post von der Stadtverwaltung
Fahrerermittlung:
Das auto ist auf meine frau zugelassen.
Es wird angedroht, das an der Arbeitsstelle, im privaten Umfeld und am Arbeitsplatz gegen Sie ermittelt wird, wenn sie den Namen des Fahrers nicht nennt.
Desweiteren könnte sie dazu verurteilt werden ein Fahrtenbuch zu führen, wenn sie nicht innerhalb einer Woche antwortet.
Auch von ermittlung des Arbeitgebers und das das alles rechtens ist, gemäß BGH schreibt der nette Sachbearbeiter.
Hallo, was ist das denn. Ich bin doch nur zehn kmh zu schnell gefahren, ich hab doch niemanden erschossen.
Warum schicken die nicht einfach ne Zahlkarte, und die Sache ist gegessen.
Oder möchte das Ordnungsamt hier etwas mehr verdienen.
Ich versteh das nicht.
Telefonisch ist da irgendwie niemand zu erreichen.
Wie soll man sich hier verhalten.

Gruß Gerd

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dumbele
Status:
Schüler
(427 Beiträge, 118x hilfreich)

60 km/h bei welcher erlaubrten Geschwindigkeit?

Das andere ist bei Fahrerermittlungen Standartschreiben/Standartformulierungen und saugt sich der Sachbearbeiter nicht aus den Fingern.

Evtl. bekamen sie schon früher Post und haben nicht darauf reagiert.

MfG

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#2
 Von 
Mister XYZ
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 31x hilfreich)

Das Ordnungsamt hat nun mal das Foto ausgewertet und festgestellt, dass Fahrer (männlich) und Halter (weiblich) nicht übereinstimmen. Hier will das Ordnungsamt halt direkt dem Fahrer das Verwarnungsgeld auferlegen. Also was soll's: Namen angeben und auf die Zahlkarte über 15 Euro warten.

Oder aber die Angaben mit Blick auf § 52 StPO verweigern und hoffen, dass das Ordnungsamt wegen des geringen "Ertrages" von 15 Euro nicht eigene Ermittlungen anstellt. Das mag bundesweit unterschiedlich sein.
Für Berlin kann ich aufgrund eigener Erfahrung bestätigen, dass Ermittlungen grundsätzlich aufgenommen werden.

Gruß
mister xyz

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
El Carbid
Status:
Schüler
(215 Beiträge, 27x hilfreich)

Hallo,
ich wollte mich nicht vor den 15 Eus drücken.
Hab halt gepennt, war zu schnell, kann passieren.
Ich war nur platt über die Formulierungen in diesem Schreiben vom Ordnungsamt, was die ermittlungen und so weiter betrifft.
Ich habe schon ein wenig Erfahrung mit der Justiz, also ich verfolge schon mal wenn ich Zeit habe, Gerichtsverhandlungen.
Aber diese Art von Androhungen, so waren die Richter und Staatsanwälte nicht einmal bei BTM, oder schwerem bewaffnetem Raub.
Habe heute Mittag mit denen telefoniert.
Die haben im Dezember so etwas wie einen Anhörungsbogen verschickt, muß wohl in der Weihnachtspost untergegangen sein.
Habe Kontonummer erhalten und AZ habe ich ja schon. Soll 15 Eus überweisen, und die sache sei gegessen.
Was will man mehr....

Viele grüße Gerd

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