Firma "reserviert" sich werktags öffentliche Parkplätze

2. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
Moritz09
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)
Firma "reserviert" sich werktags öffentliche Parkplätze

Hallo zusammen.
Es hat sich neuerdings bei mir folgende Situation ergeben:
Ich wohne in einer Seitenstraße (Sackgasse). Wenn man in die Straße einfährt, sind zu beginn nur "30-er Zone" und "Sackgasse" Schilder zu sehen.
Rechts ist ein Mehrfamilienhaus mit einer Gewerbefläche im EG. Vor dem Haus ist eine Grünfläche und ein Parkstreifen längst zur Fahrbahn.
Links sind Einfamilienhäuser mit Garagen (und entsprechend Einfahrt und abgesenkter Bordstein). Zwischen den abgesenkten Bordsteinen kann genau 1 PKW auf der Fahrbahn stehen, damit der Fußgängerweg ausreichend frei bleibt. Vor Kopf ist ein Wende-Hammer.
Die Parksituation ist -um es nett zu sagen- ziemlich angespannt.
Nun ist in dem Mehrfamilienhaus ein Kleinunternehmen eingezogen und gerade mal 2 Tage später wurden vorn an dem Mast neue Schilder montiert.
Diese sind keine Schilder, wie man sie aus dem Verkhrszeichen-Katalog kennt, sondern sehen mehr nach "selbstangefertigt" aus. Dabei ist auf einem kleinen Blechschild das Zeichen 283 (Halteverbot) zu sehen und darunter der Text "Werktags ist der gesamte Parkstreifen für die Fa. *** frei zu halten. Widerrechtlich parkende Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt".

Alle Anwohner fragen sich natürlich nun, in wie weit diese Schilder gültig sind.
Einerseits sind es ja keine "offiziellen" Schilder gemäß der StVO.
Andererseits befindet sich der Parkstreifen ja im öffentlichen Raum und ist frei befahrbar.
Darf die Firma sich die Parkplätze in dieser Art reservieren?
Meine einzige Vermutung bestand darin, dass der Parkstreifen eben zu der angrenzenden Grünfläche gehört und damit Privatgrund des Mehrfamilienhauses ist ... Kann man sowas irgendwo bei der Stadt erfragen?
Und müsste der Parkstreifen dann nicht trotzdem durch z.B. ein Zaun abgegrenzt werden.
Weiterhin, falls die Schilder rechtens sind, ab wann sind die tatsächlich gültig? Von einem meiner Nachbarn weiß ist, dass er für die letzte und die kommende Woche noch verreist ist und sein PKW steht auf dem Streifen. Solche Schilder müssen doch auch eine Art "Vorlaufzeit" haben, oder?

Ich danke euch im Voraus für eine Ratschläge!

PS: Natürlich haben wir (wir = einige der Nachbarn gemeinsam) es auf freundliche Art versucht und bei der Firma direkt angefragt, was es mit dem Parkstreifen auf sich hat. Darauf hin hieß es nur "wir haben ja viele Firmenwagen und die müssen ja auch irgendwo stehen ... Und damit ist die Diskussion beendet!" :augenroll:

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Als erstes mal beim zuständigen Amt nachfragen, ob diese die Schilder dort aufgehangen haben oder ob die an den Stellplätzen irgendwelche Sondernutzungsrechte eingeräumt haben.


Wenn nicht, dann würde ich gegen die Firma eine negative Feststellungsklage einreichen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von Moritz09):
sondern sehen mehr nach "selbstangefertigt" aus.



Vielleicht mal ein Bild hier hochladen.


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#3
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Moritz09):
Meine einzige Vermutung bestand darin, dass der Parkstreifen eben zu der angrenzenden Grünfläche gehört und damit Privatgrund des Mehrfamilienhauses ist
Das sollte man dann als erstes Rausfinden.
Zitat (von Moritz09):
Kann man sowas irgendwo bei der Stadt erfragen?
Ordnungsamt und/oder Bauamt wäre meine erste Anlaufstelle. Die sollten das (theoretisch) wissen.
Zitat (von Moritz09):
Solche Schilder müssen doch auch eine Art "Vorlaufzeit" haben, oder?
Sollte es sich hier um öffentlichen Parkraum handeln: ca. 3 Tage Vorlaufzeit.
Zitat (von Moritz09):
Und müsste der Parkstreifen dann nicht trotzdem durch z.B. ein Zaun abgegrenzt werden.
Die Frage ist, sollte es sich um privaten Grund handeln, aber hoffentlich nicht ernst gemeint, oder? Ist ihre Garageneinfahrt eingezäunt?
Zitat (von Harry van Sell):
Wenn nicht, dann würde ich gegen die Firma eine negative Feststellungsklage einreichen.
Und das würde bei privatem Grund dann genau was bringen?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):
Ordnungsamt und/oder Bauam

Oder das Katasteramt.

In den Geoportale gewisser Kommunen (z.B. Düsseldorf) oder Ländern (BayernAtlas) kann man die Flurkarte mit den eingezeichneten Grundstücken einblenden lassen, diese entweder mit den vorhanden Tools abzeichnen oder direkt mit dem Luftbild überblenden lassen. Da sieht man relativ schnell ob was öffentliche Strasse oder doch evtl. privater Grund ist.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Moritz09
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für die Ratschläge euch allen.

Foto von dem Zeichen habe ich aktuell nicht da. Weiß aber auch nicht, was du da mehr erkennen möchtest, als das, was ich eh beschrieben habe...
Es ist etwa DIN A4 groß, blau, mit dem Zeichen 283 (ohne richtungsweisende Pfeile) und dem besagten Text drunter. Anscheinend wurde es heute im laufe des Tages sogar abgeändert. Nun steht da nicht mehr "werktags", sondern "Mo-Fr 7-17 Uhr"
Ich möchte auch lediglich vermeiden, dass es hinterher Ärger gibt, weil ich irgendwelche privaten Schilder fotografiere und im Internet veröffentliche.

Das mit dem Geoportal war ein super Tipp! Habe dort nachgesehen und das Flurstück des Mehfamilienhauses ist VOR dem Parkstreifen abgesetzt. Das ist also definitiv öffentlicher Raum!
D.h. die letzte Option wäre, dass die Firma ein Sondernutzungsrecht zugesprochen bekommen hat? Und vermutlich kann ich auch das beim Ordnungsamt erfragen? Oder muss ich mich da an das Straßenverkehrsamt wenden?

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#6
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von Moritz09):
die letzte Option wäre, dass die Firma ein Sondernutzungsrecht zugesprochen bekommen hat?
Dann müssten die Schilder aber auch durch die Behörde angeordnet worden sein, was zur Folge haben sollte, das die Schilder nicht wie selbst gebastelt aussehen.

Meiner Meinung nach sieht es so aus, als ob die Firma hier unberechtigterweise eigenmächtig gehandelt hat.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3542 Beiträge, 560x hilfreich)

[Zitat (von Moritz09):
die letzte Option wäre, dass die Firma ein Sondernutzungsrecht zugesprochen bekommen hat?

der einfachste Weg ist doch beim Ordnungs-- oder Verkehrsamt der Kommune nachzufragen.

Wir haben bereits Donnerstag und somit sind einige Tage verstrichen, ohne es abzuklären.

-- Editiert von Loni12 am 07.11.2019 08:44

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#8
 Von 
Moritz09
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

So, ich war da tatsächlich jetzt nicht so am drängen, aber nun hatte ich Montag eine ganz nette ()wirklich nette ^^) Mail an das OA geschrieben mit Fotos der Parkfläche, Fotos der Beschilderung und Luftaufnahmen mit drüber gelegtem Flurplan.
Dann habe ich schlichtweg um eine kurze offizielle Stellungnahme gebeten, ob das Schild dort rechtens angebracht ist ...
Es tat sich nichts.
Heute - zack - Schild weg.
Stellungnahme des OA :neck: keine Ahnung, aber die Nachbarn freuen sich darüber, dass man die extra Parkplätze wieder nutzen darf.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von Moritz09):
Heute - zack - Schild weg.

Vermutlich hat das Ordnungsamt die Firma um eine Stellungnahme gebeten. Mit entsprechenden Vokabular...

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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