Firmenparkplatz - Schaden beim Ausparken

7. Dezember 2004 Thema abonnieren
 Von 
Wuerstelbaron
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Firmenparkplatz - Schaden beim Ausparken

Hallo !

kurz zu meinem Fall:

Ein Arbeitskollege hat trotz Einweiser beim Ausparken auf dem Firmenparkplatz mein Auto beschädigt (Zeuge ist vorhanden).

Mein Auto war allerdings nicht auf einer ausgewiesenen Parkfläche abgestellt und hat beim Ausparken behindert.

Der Arbeitskollege sagt nun, daß er keine Schuld an dem Schaden hat, da mein Auto nicht vorschriftmäßig abgestellt war.

Wer muß für den Schaden haften, bzw. wie soll ich mich verhalten ?

Vielen Dank

Grüsse

Wuerstelbaron



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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

Das mindeste was er bekommen muß, ist Teilschuld. Jedoch denke ich, daß man von einer vollen Schuld Deines Arbeitskollegen ausgehen kann. Wenn Du ein Ausparken seinerseits verhindert hättest, hätte er Deinen Wagen abschleppen müssen. In dem Moment, wo er anfängt zu manövrieren muß er auch für die Konsequenzen gradestehen - Dein Auto kam ja nicht wie von Zauberhand dorthin. Eher noch als Dich könnte den Ausweiser noch eine Teilschuld treffen (allerdings müßte er dann schon sehr fahrlässig gehandelt haben).

Volle Schuld hast Du aber keinesfalls.

-----------------
"Kann es sein, daß Desinteresse und Dummheit sich die Hand geben?
Weiß ich nicht - ist mir auch egal"

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Das sehe ich genauso wie KlagDichReich. Dein Arbeitskollege kann sich allenfalls mit dem Einweiser über die Aufteilung der Schuld unterhalten. Dich trifft keine Schuld.

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