Forderung an Unfallgegner

9. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
Chavah
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 22x hilfreich)
Forderung an Unfallgegner

Hallo,

es geht um einen leichten Unfall mit relativ geringem Sachschaden: an meinem Wagen entstand ein Schaden in Höhe von ca. 1.000 Euro, das Fahrzeug des Unfallgegners ist unversehrt. Die genannte Schadenshöhe basiert auf einem Kostenvoranschlag meiner Werkstatt..

Eigentlich sollte die Schuldfrage klar sein - mein Wagen wurde vom Unfallgegner angefahren. Der Unfall wurde polizeilich aufgenommen. Der Unfallgegner wurde wegen Fahrerflucht angezeigt, weil er sich zunächst vom Unfallort entfernt hatte. Er kehrt erst zurück, nachdem ich ihn durch einen "sportlichen" Spurt an der nächsten Ampel einholen konnte und mir andere Autofahrer zu Hilfe kamen, so dass er dann doch an den Unfallort zurückkehrte.

Vielleicht ist der Unfallgegner deswegen jetzt irgendwie verbohrt und besteht darauf, dass mich eine Mitschuld trifft.

Daraufhin hat die Versicherung des Unfallgegners die Haftungsquote auf 50 % reduziert und nur 500 Euro an mich überwiesen. Im Schreiben der Versicherung wird vermerkt, dass sie Einsicht in die Ermittlungsakte der Polizei nehmen werden und dann weiter entscheiden werden. Seither sind mehr als drei Monate vergangen. Meine diesbezüglichen Anfragen an die Versicherung sind alle ohne Antwort geblieben.

Ich sehe nicht ein, warum ich auf der Hälfte des Schadens sitzen bleiben soll! Was kann ich nun tun?

Muss ich die Versicherung verklagen?

Kann ich mich an den Unfallgegner wenden?

Für Hinweise, was in einem solchen Fall üblicherweise anzuraten ist, wäre ich sehr dankbar.

Viele Grüße

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JessieR
Status:
Beginner
(120 Beiträge, 80x hilfreich)

Der Unfallgegner hat dich geschädigt. Und deshalb kannst du von ihm Schadenersatz verlangen, also die fehlenden 500 EUR von ihm per Fristsetzung verlangen und notfalls einen Mahnbescheid erwirken. Wenn er dem widerspricht geht die Sache vor Gericht.

Die Kfz Haftpflicht ist in Deutschland gesetzlich zwingend vorgeschrieben. Und deshalb kannst du dich alternativ auch an die Versicherung des Unfallgegners wenden und von ihr die volle Haftungsquote verlangen. Ansonsten weiter wie oben, Mahnbescheid stellen.

Wenn der Unfallgegner solvent ist, dann ist es m.E. vielleicht besser sich direkt an diesen zu wenden. Denn Versicherungen sind recht mächtige Gegner.

Inwieweit der Unfallgegner in diesem Fall die Sache dann aber doch an seine Versicherung weiterleiten kann, weiß ich nicht. Da wissen andere sicher mehr. So selten sollte ein solcher Fall ja nicht vorkommen.

-- Editiert von JessieR am 10.09.2016 11:08

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#2
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von Chavah):
Für Hinweise, was in einem solchen Fall üblicherweise anzuraten ist, wäre ich sehr dankbar.

Als Geschädigter hat man das Recht sich einen Rechtsanwalt zu nehmen, die Kosten muss dann die gegnerische Versicherung auch übernehmen, sofern man keine Schuld am Unfall hat.

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#3
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Es wäre sicherlich Hilfreixh, wenn der genaue Unfallhergang hier mal beschrieben wäre.

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#4
 Von 
Chavah
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 22x hilfreich)

Danke erst mal für die vielen Ratschläge.

Na gut, wenn der Unfallhergang hilfreich ist, dann will ich das kurz schildern.

Eine Straße innerorts, jeweils eine Fahrspur pro Fahrtrichtung. Ich befahre die Straße in Richtung Süden.

In der Gegenrichtung sind auf einer Länge von ca. 50 Meter Blumenkübel zur Verkehrsberuhigung aufgestellt. Dadurch wird die Fahrspur in Richtung Norden verengt.

Ich bin an den Blumenkübeln schon fast vorbei, als mir der Unfallgegner entgegenkommt. Statt an den Blümenkübeln zu warten, schert er wegen der Blumenkübel urplötzlich nach links aus und kollidiert dadurch mit meinem Seitenspiegel. Sein Seitenspiegel ist dabei eingeklappt aber mein Seitenspiegel ist zu Bruch gegangen.

Mein Unfallgegner ist übrigens eine ca. 70 Jahre alte Dame, die nach der Kollision erst mal einfach weitergefahren ist. Ich habe meinen Wagen angehalten und bin dem Fahrzeug hinterher gesprintet. An der nächsten roten Ampel in ca. 200 Meter Entfernung konnte ich sie dann zum Glück noch einholen, sonst wäre sie weg gewesen.

Ich hoffe, dass der Unfallhergang jetzt klar geworden ist. Es bleibt die Frage, was ich jetzt tun soll.

LG


-- Editiert von Chavah am 11.09.2016 17:58

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#5
 Von 
iceman123mitglied
Status:
Praktikant
(504 Beiträge, 343x hilfreich)

Zitat (von Chavah):
Es bleibt die Frage, was ich jetzt tun soll.


wurde dir in Antwort # 2 von 0815Frager schon gesagt.

Signatur:

" In der Hand halte ich 4 Asse, .....doch das Leben spielt Schach mit mir. "

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Chavah
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 22x hilfreich)

Dass ich mir einen Rechtsanwalt nehmen kann, ist mir schon klar. Und dass ich den Rechtsanwalt dann im Zweifel auch bezahlen darf, ist mir auch klar. Deshalb möchte ich schon ganz gern wissen, wie die rechtliche Situation nun ist und ob ich das auch hinbekommen kann, ohne einen Anwalt einzuschalten.

Konkret habe ich folgende Fragen:

An wen adressiere ich meine Forderung in Höhe von 500 Euro. An die Versicherung? Oder an den Unfallgegner?

Wenn meine Mahnung erfolglos bleibt, an wen richte ich dann einen Mahbescheid?

Wenn ich dem Unfallgegner einen Mahnbescheid zustelle, kann der die Sache dann einfach an seine Versicherung weiterleiten, d.h. habe ich es dann postwendend mit den Anwälten der Versicherung zu tun?

Vielleicht sind mein Fragen nicht so einfach zu beantworten. Aber ich würde das schon gern wissen, ehe ich einen Rechtsstreit lostrete, der mich hinterher viel Geld kosten kann.

LG

-- Editiert von Chavah am 12.09.2016 17:39

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#7
 Von 
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 633x hilfreich)

Der Mahnbescheid ist völlig sinnfrei, da dem ohnehin widersprochen wird. Insoweit direkt klagen und zwar gegen Fahrer, Halter und Versicherung.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Chavah
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 22x hilfreich)

Na, das ist ja endlich eine vernünftige Antwort. Recht herzlichen Dank! Jetzt weiß ich was zu tun ist.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
biscuitdealer
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 24x hilfreich)

versuche es doch mal mit einem Mahnbescheid?

0x Hilfreiche Antwort

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