Formfehler im Bußgeldbescheid?? (handy am Steuer)

3. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
Alesi
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Formfehler im Bußgeldbescheid?? (handy am Steuer)

Hallo,
hab folgendes Problem: Wurde mit Handy am Steuer von der Polizei gepackt und soll nun laut Bußgeldbescheid 65€ bezahlen und nen Punkt gibts obendrauf. Im Bußgeldbescheid steht, ich wäre als Fahrer eines Toyotas mit dem amtlichen Kennzeichen RE-X123 dabei gepackt worden . Ich bin an diesem Tag aber einen Toyota mit dem Kennzeichen BO-X123 gefahren. Dieses Fahrzeug ist nicht auf mich, sondern auf meine mutter angemeldet. Da hat also einer der lieben Beamten einen Fehler gemacht. Gibt es da irgendeine Möglichkeit, auf Grund des Fehlers da wieder möglichst ihne zu zahlen rauszukommen??? Vielleicht hat jemand ja schonmal mit siwas Erfahrungen gemacht????

Vielen Dank schonmal!!!!

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
doko
Status:
Schüler
(484 Beiträge, 150x hilfreich)

Ich glaube nicht, das sie sich auf das falsche Kennzeichen berufen können und straffrei ausgehen.

Ich persönlich halte die Strafe mit 65.- noch für viel zu gering. Wenn ich zur Arbeit fahre ( ca. 17 km ) sehe ich jeden Tag mindestens drei Leute in fahrenden Autos mit Handy am Ohr. Das sagt mir: Diese EUR 65.- Strafe sind für diese Leute Peanuts, also erhöhen oder Fahrverbot. Das ist aber nur meine ganz eigene Meinung.

Gruß doko

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Alesi
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für den schnellen Beitrag!

Peanuts sind es für mich leider nicht, halte eine solche "Strafe" jedoch auch für richtig und werde, wenn nicht jemand schreibt, dass ich da durch diesen Fehler rauskommen kann, auch bereitwillig zahlen, auch wenn für mich dieses Bußgeld als Student ein durchaus hoher Betrag ist.

Verstehe aber nicht, wie es erlaubt sein kann, beim Führen eines Autos z.B. rauchen zu dürfen, aus Flaschen zu trinken etc., aber man nicht telefonieren darf. Eine gewisse Unaufmerksamkeit ist bei den anderen Verhaltensweisen, so denke ich, auch gegeben, vielleicht sogar erheblicher, als beim telefonieren mit einem Handy.

Nochmal vielen Dank für Ihren Beitrag!
Gruß! Alesi

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Dazu gibt es entsprechende wissenschaftliche Untersuchungen, die die besondere Gefahr durch Ablenkung eindeutig nachweisen.

Es geht weniger darum, daß man - wie beim Trinken - mal für 2 Sekunden abgelenkt ist. Bei einem längeren Telefonat kann man problemlos ein Dutzend wichtiger Verkehrszeichen nicht mitbekommen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.149 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen