Hallo,
ist es ein Formfehler, wenn in einer "Schriftlichen Verwarnung mit Verwarnungsgeld / Anhörung" steht, dass man auf einem Gehweg geparkt hätte der mit dem Zeichen 239 gesperrt war, wenn es in Wahrheit eine Fußgängerzone mit dem Zeichen 242.1 gewesen ist?
Besten Dank!
Formfehler in Verwarnung?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?



Hallo,
ja, ist ein Formfehler.
Du kannst dir jetzt aussuchen, ob du das Verwarngeld einfach bezahlst, oder eine Korrektur verlangst. Musst du halt schauen welcher Verstoß günstiger ist.
Stefan
Ist nicht mal wirklich ein Formfehler, da die dazugehörige Tatbestandsnummer mehrere Verkehrszeichen umfasst:
TBNR: 141184
Sie parkten auf dem Gehweg/auf dem gemeinsamen Geh- und Radweg/
auf dem Gehweg eines getrennten Rad- und Gehwegs/im Bereich einer
Fußgängerzone *), der durch Zeichen 239/240/241/242.1 **) gesperrt
war.
§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG;
144 BKat
Und egal ob 239, 240, 241, oder 242.1, es kostet immer 55€.
Eine Nachfrage, Bitte um Korrektur kann es also nicht billiger machen, man kann maximal noch zusätzlich 28,50€ an Gebühren kassieren, wenn aus dem Verwarngeldangebot ein Bußgeldbescheid wird.
Und jetzt?
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