Formfehler in Verwarnung?

18. September 2023 Thema abonnieren
 Von 
gregorrecht123
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)
Formfehler in Verwarnung?

Hallo,

ist es ein Formfehler, wenn in einer "Schriftlichen Verwarnung mit Verwarnungsgeld / Anhörung" steht, dass man auf einem Gehweg geparkt hätte der mit dem Zeichen 239 gesperrt war, wenn es in Wahrheit eine Fußgängerzone mit dem Zeichen 242.1 gewesen ist?

Besten Dank!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13344 Beiträge, 4291x hilfreich)

Hallo,

ja, ist ein Formfehler.
Du kannst dir jetzt aussuchen, ob du das Verwarngeld einfach bezahlst, oder eine Korrektur verlangst. Musst du halt schauen welcher Verstoß günstiger ist.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10502 Beiträge, 4167x hilfreich)

Ist nicht mal wirklich ein Formfehler, da die dazugehörige Tatbestandsnummer mehrere Verkehrszeichen umfasst:

TBNR: 141184
Sie parkten auf dem Gehweg/auf dem gemeinsamen Geh- und Radweg/
auf dem Gehweg eines getrennten Rad- und Gehwegs/im Bereich einer
Fußgängerzone *), der durch Zeichen 239/240/241/242.1 **) gesperrt
war.
§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG;
144 BKat

Und egal ob 239, 240, 241, oder 242.1, es kostet immer 55€.

Eine Nachfrage, Bitte um Korrektur kann es also nicht billiger machen, man kann maximal noch zusätzlich 28,50€ an Gebühren kassieren, wenn aus dem Verwarngeldangebot ein Bußgeldbescheid wird.

2x Hilfreiche Antwort

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