"Freund" gefahren - Unfall -> Folgen?

7. Juni 2005 Thema abonnieren
 Von 
HIX
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
"Freund" gefahren - Unfall -> Folgen?

Hallo!

Hab vor kurzem einen Freund mit meinem Roller fahren lassen. Er ist zwar schon 16 und ich habe auch eigentlich nicht wirklich viel mit ihm zu tun, habe ihn aber trotzdem fahren lassen.
Nun gibt es aber Probleme mit seiner Zahlungsmoral, da er keinen Führerschein hat, also die Versicherung auch nichts zahlt.

Was kann ich tun? Ich wusste nicht, dass er keinen Führerschein hat, er unterstellt mir aber, dass ich es wusste.

Welche Folgen kann es für ihn strafrechtlich haben?
Bei dem Unfall wurden keine Personen verletzt oder andere Gegenstände beschädigt, lediglich der Roller.

Der Schaden beläuft sich auf etwa 1200€.

Liebe Grüße & Danke

HIX

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47602 Beiträge, 16827x hilfreich)

Du darfst jemand anderes nur fahren lassen, wenn Du Dich davon überzeugt hast, dass dieser einen Führerschein hat. Wenn Du Dir den Führerschein nicht hast zeigen lassen, dann ist das Dein Problem.

Strafrechtlich ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis, was normalerweise mit einer Geldstrafe bestraft wird. Bei Jugendlichen eventuell auch mit Sozialstunden.

Jemanden ohne Führerschein fahren zu lassen kann übrigens auch bestraft werden.

Der Freund muss den angerichteten Schaden übrigens unabhängig davon bezahlen, ob Du wusstest, dass er keinen Führerschein hat oder nicht.

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#2
 Von 
HIX
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Gibt es irgendwelche Paragraphen, die mir letzteres untermauern?

Was kann auf mich zukommen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mussil
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 32x hilfreich)

Naja, ganz so ist es nicht. Wenn er dir gesagt hat das er einen Führerschein hat und du guten Glaubens davon ausgehen konntest, besteht keinen Grund dir Deckung aus dem Versicherungsvertrag zu verweigern.

Es wäre hier vielmehr von Interesse, wieso die Versicherung nicht zahlt (was ich mir aufgrund Direktanspruch nicht vorstellen kann). Gab es vielleicht gar keine oder hat sie bei dir Regress genommen?

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#4
 Von 
HIX
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Seiner Haftpflicht-Versicherung wurde anscheinend von ihm nur gemeldet, dass er im öffentlichen Straßenverkehr ohne gültige Fahrerlaubnis gefahren ist und durch besagtes Handeln einen Schaden in Höhe von 1200€ angerichtet hat.

Auf Grund dieses Sachverhalts wurde die Zahlung von Seiten der Versicherung verweigert.

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#5
 Von 
HIX
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Kann mir jemand Paragraphen nennen, die besagen, dass er auf jeden Fall die Kosten zu tragen hat?

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47602 Beiträge, 16827x hilfreich)

Die Schadenersatzpflicht ergibt sich aus § 823 BGB .

Die private Haftpflichtversicherung zahlt nicht für Schäden, die im Zusammenhang mit der Benutzung eines motorisierten Fahrzeuges entstanden sind.

Die Vollkaskoversicherung kann in diesem Fall die Zahlung verweigern, da es sich eindeutig um Fahren ohne Fahrerlaubnis handelt. Hier werden strengere Maßstäbe angelegt als bei der strafrechtlichen Verfolgung.

Aber auch strafrechtlich reicht es nicht, wenn man sich auf die Aussage des Fahrers, er hätte einen Führerschein, verlassen hat. Da müssten schon noch andere Umstände hinzukommen, die darauf hingedeutet haben, er hätte einen Führerschein. Und wenn der Fahrer dann auch noch bestreitet, dass er behauptet habe, er hätte einen Führerschein, dann ist der Hinweis auf den guten Glauben mit Sicherheit hinfällig.



-- Editiert von hh am 08.06.2005 09:40:19

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#7
 Von 
Mussil
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 32x hilfreich)

Dein Schadenersatzanspruch leitet sich aus § 823 BGB her. Dabei ist es auch unerheblich, ob er einen Führerschein hat oder nicht. Und wenn seine Zahlungsmoral schlecht ist, steht dir entweder der Weg zum Anwalt bevor oder du beantragst halt einen Mahnbescheid über die Summe der Reparaturkosten (natürlich abzüglich Wertverbesserungen :) ) zuzüglich Kostenpauschale, Kosten MB und ggf. Nutzungsausfallentschädigung.

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#8
 Von 
HIX
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ist es für meinen Schadenersatzanspruch unwichtig, dass ich ihn habe fahren lassen?

Bekomme ich eine Teilschuld und muss einen Teil der Kosten tragen, weil er keinen Führerschein hatte?

Würden die ganzen Verhandlungen unabhängig voneinander laufen? Also zum einen mein Schadenersatzanspruch (Zivil-Prozess) und zum anderen Strafprozesse jeweils wg. Fahren ohne Fahrerlaubnis (bzw. Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis)?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47602 Beiträge, 16827x hilfreich)

Der Fahrer muss den kompletten Schaden tragen. Du bekommst keine Teilschuld.

Der Zivilprozess ist unabhängig vom Strafprozess.

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