Ich wurde Außerorts in der 80er Zone mit abzüglich der tolleranz 36 kmh zu schnell gemessen und angehalten.
Danach wollten die Herren eine Urin Probe was nicht geklappt hat da ich gerade erst als ich die Autobahn runter bin aufs Klo gegangen bin und wenige Minuten später haben sie mich dann angehalten. Darauf haben sie mich auf die Wache mitgenommen und haben Blut abgenommen. Ich vermute ein hoher THC coooh Wert und hoffe dass 24h ausreichend für 0 THC war.
Meine Frage ist kann da ein Anwalt für Verkehrsrecht noch helfen oder kann ich davon ausgehen dass ich sowieso 12 Monate Abstinenz nachweis erbringen muss + MPU und dazugehörigen Vorbereitungskurs.
Ich bin 31 und habe genau 1 Jahr erst meinen Führerschein daher auch noch in der Probezeit!! Davor nie auffällig gewesen oder ähnliches auch davor nie einen Führerschein gehabt.
-- Editiert von Moderator topic am 8. April 2026 14:49
-- Thema wurde verschoben am 8. April 2026 14:49
Führerschein Entzug THC coooh
So lange das Ergebnis der Blutprobe nicht da ist, kann ein Anwalt sowieso nichts machen.
Und auch danach gilt: Die Werte verändern kann ein Anwalt auch nicht.
Zitat :Meine Frage ist kann da ein Anwalt für Verkehrsrecht noch helfen
Kommt ganz darauf an, was man da erwartet. Ein versierter Fachanwalt kann die Akten auf Fehler prüfen, welche eine Verwertbarkeit der Beweise in Frage stellen.
Aber an den Fakten die rechtmäßig erhoben wurden, kann auch er nichts ändern.
Bei Anzeichen für regelmäßigen Konsum gilt man für die Behörden durchaus als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen.
Ein hoher THC-COOH-Wert (ab 150 ng/ml) gilt als Indiz für einen täglichen / sehr intensiven Cannabiskonsum, in Folge wird die Fahreignung grundsätzlich angezweifelt und führt zur Anordnung einer MPU. Die Behörde interessiert sich dabei für die Fähigkeiten des Probanden zum Bereich "Trennvermögen" (Fähigkeit, Konsum und Fahren strikt zu trennen).
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Also kann man sich den Anwalt theoretisch sparen und man geht direkt zur MPU Beratung?
Anwalt kannst Du Dir sparen. Im Moment kann er gar nichts machen, denn es liegt ja noch gar kein Untersuchungsergebnis vor. Danach kann er auch nur eines machen: Eine Rechnung schreiben. Das Geld für den Anwalt ist, wenn es denn erforderlich werden sollte, in die Vorbereitung auf die MPU besser investiert.
Das heißt Du konsumierst regelmäßig? Ab 150 mg/ml wird von Missbrauch ausgegangen. Das hat dann die Einladung zur MPU zur Folge.Zitat :Ich vermute ein hoher THC coooh Wert
Die Hoffnung stirbt zuletzt. Aber wenn Di selbst schon von einem hihen THC-COOH-Wert ausgehst, dann bin ich da eher skeptisch.Zitat :hoffe dass 24h ausreichend für 0 THC war.
Wenn eine MPU angeordnet werden sollte, dann wirst Du auch Abstinenznachweise erbringen müssen. Ob für 12 oder mehr oder weniger Monate kann Dir hier im Moment Niemand sagen. Das ist von der Konsumform abhängig.Zitat :kann ich davon ausgehen dass ich sowieso 12 Monate Abstinenz nachweis erbringen muss
Vergiss die Vorbereitungskurse. Das ist meistens eine üble Abzocke.Zitat :MPU und dazugehörigen Vorbereitungskurs.
Das Ergebnis der Blutuntersuchung kannst Du ca. 2-6 Wochen nach dem Vorfall bei der Polizei erfragen. Dann kann man eher abschätzen, was auf Dich zukommen wird.
Für Dich ganz interessant der aktuelle Thread, "Strafe Führerschein". Da gibt es jede Menge Infos, die auch Dir helfen können.
Die wird schon alleine wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung verlängert werden. Je nachdem, was die Blutuntersuchung ergibt wird außerdem entweder ein Aufbauseminar, oder ein besonderes Aufbauseminar angeordnet werden.Zitat :daher auch noch in der Probezeit
Zitat :Also kann man sich den Anwalt theoretisch sparen
Er könnte nur auf Fehler prüfen, welche eine Verwertbarkeit der Beweise in Frage stellen. Das wäre alles - Fehler passieren, aber nur sehr selten. Ob an zu den wenigen Glücksfällen zählt, weis man aber immer erst hinterher.
Ob man das Geld einsetzen will oder für die MPU anspart, muss jeder selber entscheiden.
Das hattest Du ja schon einmal geschrieben. Bei Alkohol ist mir tatsächlich auch ein Fall bekannt, bei dem das einem findigen Anwalt gelungen ist. In jenem Fall wurde ein Tupfer mit alkoholhaltigem Desinfektionsmittel verwendet. Der Anwalt argumentierte, dass dadurch Alkohol in die Blutprobe gekommen sein könne, was zu einer Verfälschung der Probe geführt haben könne. Das Gericht folgte dieser Argumentation, weswegen die Blutprobe nicht verwertbar gewesen ist. Seither hat die Polizei ihr eigenes steriles Besteck einschließlich Tupfern mit alkoholfreien Desinfektionsmitteln dabei.Zitat :Er könnte nur auf Fehler prüfen, welche eine Verwertbarkeit der Beweise in Frage stellen.
Bei THC ist mir kein Fall bekannt, bei dem ein Anwalt ein Beweisverwertungsverbot erreichen konnte. Aber da Harry schon 2x auf diese Möglichkeit verwiesen hat, wird er wohl Beispeile kennen und hier benennen und idealerweise auch verlinken.
Noch einmal zu
Wie ist den Polizisten denn der Verdacht gekommen, dass Du Drogen (THC) konsumiert haben könntest? Ich vermute mal, dass sich der Verdacht durch Deine Pupillen / Pupillenreaktion ergeben hat. Polizisten sind geschult Drogenkonsum anhand der Pupillen zu erkennen. Die Pupillen reagieren aber nicht auf Abbauprodukte, soondern nur auf den Wirkstoff selbst. Daher, und weil Du selbst von einem hohen THC-COOH-Wert ausgehst, wäre ich sehr erstaunt, wenn das aktive THC unterhalb des Grenzwertes von 3,5 ng/ml liegen würde.Zitat :hoffe dass 24h ausreichend für 0 THC war.
Ein Anwalt könnte aber das Verfahren verzögern. Das könnte dann, muss aber nicht zwingend, zur Folge haben, dass sich die Führerscheinstelle erst später mit der Anordnung der MPU meldet. Dann hätte man Zeit zur Vorbereitung und zum Sammeln der Abstinenznachweise gewonnen.
Und jetzt?
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