Ich würde gerne die Meinung einiger Nutzer einholen bevor ich Schritte einleite um mein Führerschein wieder zu bekommen.
Ich wurde vor 2 Jahren von der Polizei Kontrolliert war im Besitz einer illegalen Waffe und ca 10g Gras dies allerdings ohne Auto.
Nach ca einem halben Jahr hatte ich ein Gespräch mit einem Polizisten das anscheinend nicht sehr positiv ausgefallen ist.
Darauf hin hab ich eine Aufforderung zum Drogentest bekommen. Dieser Aufforderung bin ich nicht nachgekommen daraufhin wurde mein Führerschein entzogen.
Ich war innerhalb der Probezeit allerdings gibt es kein Nachweis das ich unter thc gefahren bin und mittlerweile wird es auch mit milden Strafen gehandelt.
Deswegen die Fragen an euch was erwartet mich mpu Gutachten etc.
Vielen Dank im Voraus
Führerschein Entzug ohne auf THC gefahren zu sein.
4. November 2020
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Frage vom 4. November 2020 | 02:17
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Führerschein Entzug ohne auf THC gefahren zu sein.
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#1
Antwort vom 4. November 2020 | 02:41
Von
Status: Unbeschreiblich (119625 Beiträge, 39758x hilfreich)
Zitatwas erwartet mich mpu Gutachten etc. :
So was in der Art, ja.
Kommt halt ganz darauf an, in welcher Form man sich da
ZitatNach ca einem halben Jahr hatte ich ein Gespräch mit einem Polizisten das anscheinend nicht sehr positiv ausgefallen ist. :
um Kopf und Kragen geredet hat.
Hat man schon Akteneinsicht gehabt?
#2
Antwort vom 4. November 2020 | 10:34
Von
Status: Gelehrter (10652 Beiträge, 4201x hilfreich)
ZitatDarauf hin hab ich eine Aufforderung zum Drogentest bekommen. :
Was wurde denn genau damals gefordert?
Ein ärztliches Gutachten?
Zitat:Dieser Aufforderung bin ich nicht nachgekommen daraufhin wurde mein Führerschein entzogen.
Was wurde entzogen, Führerschein oder Fahrerlaubnis und Aufgrund welcher Grundlage? (§ ??)
Zitatbevor ich Schritte einleite um mein Führerschein wieder zu bekommen. :
Genaues wird man erfahren, wenn man die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis beantragt, die Führerscheinstelle teilt einem dann umgehend mit, was die von einem haben wollen.
ZitatDeswegen die Fragen an euch was erwartet mich mpu Gutachten etc. :
Aktuell sehe ich keine MPU, kann sich je nach Antwort auf obige Fragen aber ändern.
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#3
Antwort vom 4. November 2020 | 13:51
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Zitatwas erwartet mich mpu Gutachten etc. :
So was in der Art, ja.
Kommt halt ganz darauf an, in welcher Form man sich da
ZitatNach ca einem halben Jahr hatte ich ein Gespräch mit einem Polizisten das anscheinend nicht sehr positiv ausgefallen ist. :
um Kopf und Kragen geredet hat.
Zitat:Zitatwas erwartet mich mpu Gutachten etc. :
So was in der Art, ja.
Kommt halt ganz darauf an, in welcher Form man sich da
ZitatNach ca einem halben Jahr hatte ich ein Gespräch mit einem Polizisten das anscheinend nicht sehr positiv ausgefallen ist. :
um Kopf und Kragen geredet hat.
Hat man schon Akteneinsicht gehabt?
Akteneinsicht ist noch nicht beantragt.
Um Kopf und Kragen redet passt ganz gut bin da sehr falsch ran gegangen .
Hab die ganze Geschichte verherrlicht und als Nichtigkeit abgetan.
In dem Moment des Gespräches wusste ich auch nicht das das Einfluss auf mein Führerschein nehmen könnte
#4
Antwort vom 4. November 2020 | 13:55
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:
Was wurde denn genau damals gefordert?
Ein ärztliches Gutachten?
Was wurde entzogen, Führerschein oder Fahrerlaubnis und Aufgrund welcher Grundlage? (§ ??)
Genaues wird man erfahren, wenn man die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis beantragt, die Führerscheinstelle teilt einem dann umgehend mit, was die von einem haben wollen.
Aktuell sehe ich keine MPU, kann sich je nach Antwort auf obige Fragen aber ändern.
Gefordert wurde eine Blutabnahme beim Arzt.
Was genau entzogen worden ist kann ich garnicht genau sagen also meinen Führerschein musste ich bei meiner Führerscheinstelle abgeben ich geh davon aus das ebenfalls meine Fahrerlaubnis entzogen worden ist.
Die Grundlage hierfür war das nicht erscheinen zum Drogentest
Vielen Dank für deine Antwort
#5
Antwort vom 4. November 2020 | 13:55
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
-- Editiert von DerMurre am 04.11.2020 13:58
#6
Antwort vom 5. November 2020 | 11:11
Von
Status: Gelehrter (10652 Beiträge, 4201x hilfreich)
Guck doch bitte mal auf die Schreiben die Du bekommen hast, da steht die Rechtsgrundlage drauf.
Mit Deinen Angaben kann man so leider nichts anfangen.
#7
Antwort vom 5. November 2020 | 18:12
Von
Status: Bachelor (3585 Beiträge, 971x hilfreich)
Ich schon.ZitatAktuell sehe ich keine MPU, kann sich je nach Antwort auf obige Fragen aber ändern. :
Och, so schwer ist das doch gar nicht. Die Behörde hat ein ärztliches Gutachten gefordert. Dieses wurde der Behörde aber nicht vorgelegt, weswegen die Behörde darauf schließen durfte und musste, dass zum damaligen Zeitpunkt keine Fahreignung bestand. Daraufhin wurde die Fahrerlaubnis ent- und der Führerschein eingezogen. Für eine Neuerteilung müsste der Fragesteller nun seine (wieder hergestellte) Fahreignung mittels bestandener MPU belegen.ZitatMit Deinen Angaben kann man so leider nichts anfangen. :
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