Führerschein Neuantrag - nun Motorrad A2

10. Dezember 2013 Thema abonnieren
 Von 
Dirty Detlef
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Führerschein Neuantrag - nun Motorrad A2

Hallo,

ich hätte da mal ne Frage an euch. Ich hab jetzt im Sommer meinen Führerschein neu beantragt, da ich MPU machen musste. Habe jetzt auch endlich alles zusammen und nun momentan den vorläufigen Führerschein.
Als ich meinen Führerschein letztes Jahr wegen der MPU (Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad) abgegeben habe, hatte ich die Klassen B und A(beschränkt).
Als ich jetzt meinen vorläufigen Führerschein abgeholt habe, hat mir dann der Kollege am Amt gesagt, dass ich jetzt in dieser neuen A2-Führerscheinklasse bin und nicht mehr in meiner "alten" A(beschränkt)-Klasse bin.
Jetzt ist meine Frage an euch: Kennt sich da jemand aus und stimmt das wirklich? Wenn ich mir nämlich den Gesetzestext zu der neuen Führerschein-Regelung ansehe, dann steht da meines Erachtens, dass alle die Ihre A(beschränkt)-Führerscheinklasse vor dem 19.1.2013 abgelegt haben diesen auch weiterführen dürfen.

Vielen Dank schonmal im voraus.
Gruß Detlef

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4 Antworten
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#2
 Von 
Dirty Detlef
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Naja, die neu "erteilte" habe ich ja auch vorher "erworben", nur wurde sie mir jetzt wieder "erteilt".
Zitat aus den FAQ´s von ADAC:

"Was gilt nach einem Führerscheinentzug?
Wird eine Fahrerlaubnis wegen einer Verkehrsstraftat entzogen, so erlischt die ursprüngliche Fahrberechtigung vollständig. Vor Ablauf der vom Gericht festgelegten Sperrfrist darf die Verwaltungsbehörde keine neue Fahrerlaubnis erteilen. Wem der Führerschein der Klasse 3 entzogen worden ist, dem wird im Rahmen der Neuerteilung auf Antrag außer der Klasse B auch die Klassen BE, C1, C1E und CE 79 sowie die Klasse A1 (bei Erwerb der Klasse 3 vor dem 01.04.1980) erteilt. Nur wenn seit der Entziehung der Fahrerlaubnis eine lange Zeitdauer verstrichen ist, kann eine erneute Fahrprüfung verlangt werden. Beim Vorliegen von Eignungszweifeln kann vor der Wiedererteilung eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet werden. Da die Neuerteilung rechtlich einer Ersterteilung gleichsteht, gelten für die Klassen C1 und C1E Befristungen auf das 50. Lebensjahr bzw. auf 5 Jahre. "

Hier steht ja jetzt auch, dass Klasse 3 auch nach dem Führerscheinentzug, noch die übrigen Klassen auch wieder erteilt werden.

Danke schonmal für deine Antwort Florian.

Hätte nur gerne eine 100%-ige Antwort, wenn dass denn jemand hier weiß.

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1x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
Dirty Detlef
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Achso, schade. Naja bin ich selbst Schuld.

Vielen Dank für die schnellen Antworten

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1x Hilfreiche Antwort

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