Folgender Sachverhalt:
Eine Person wurde 2008 wegen Drogenmissbrauch angeklagt und verurteilt.(In der Zwischenzeit kam die Person in keiner Weise mehr mit Drogen in Berührung)
Gestern bekam die Person Post, indem sie aufgefordert wird, bis zum 24. Stellung zu nehmen, da die Führerscheinstelle erst jetzt Kenntnis davon genommen hat. Die Führerscheinstelle möchte den Führerschein wohl einziehen.
Diese Person hat ihren Wohnort in Österreich, lediglich ihr Büro ist in Deutschland.
Nun zu meinen Fragen diesbezüglich:
1. Kann nach so langer Zeit der Führerschein überhaupt noch eingezogen werden?
Wenn ja:
a) Auch wenn die Person ihren Wohnsitz in Österreich hat?
2. Kann die Person den deutschen EU- Führerschein noch kurzfristig in einen österreichischen EU- Führerschein umschreiben lassen, ohne das es Probleme gibt?
b) Oder wurden mit diesem Schreiben auch die Österreichischen Behörden informiert?
Die Problematik in diesem "Fall" ist: Die Person ist beruflich zwecks Kundenbesuche mit dem Auto unterwegs, überwiegend sogar in Deutschland. Ist der Schein weg,kann die Person auch die Firma schließen.
-- Editiert Marie-Sophie40 am 14.07.2012 22:41
Führerschein-Stelle will Führerschein einziehen
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?



Das Märchen vom ausländischen Führerschein ...
Kurz und knapp: Wenn einer Person in Deutschland die Führung von KfZ untersagt wird, ist es egal aus welchem Land der Führerschein stammt.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Vielen Dank für die Antwort.
Nur meint die Person, sie hätte durch die Abgabe des Führerscheins kein Fahrverbot, welches nur durch das Gericht ausgesprochen werden könnte. Da das Gericht es damals aber nicht "verhängte", könnte dies im Nachhinein auch nicht mehr nachgeholt werden. Was wiederum für die Person bedeutet: Er dürfte fahren, kann aber ohne Führerschein nicht.
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Gestern bekam die Person Post, indem sie aufgefordert wird, bis zum 24. Stellung zu nehmen
Zu was ?
Die werden kaum 4 Jahre später den Schein entziehen.Man kann ja Drogentest (Haare) anbieten und etwas zu nun besseren Lebenslauf schreiben......
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2008 wegen Drogenmissbrauch angeklagt und verurtei
Oder waren das 5 Kilo Heroin und man war die letzten 4 Jahre in Knast
Spielt doch eh keine Rolle - da man nicht Herr des Verfahrens ist. Tricksen wird man kaum können.
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Oder waren das 5 Kilo Heroin und man war die letzten 4 Jahre in Knast
Spielt doch eh keine Rolle - da man nicht Herr des Verfahrens ist. Tricksen wird man kaum können.
Nein, es war kein Heroin, sondern Kokain und auch keine 5 Kilo. Es hielt sich wohl noch im Gramm- Bereich auf. Die Behörden vermuteten aber noch viel mehr dahinter, (Handel) nur beweisen konnten sie es nicht. Verurteilt wurde die Person zu ca. 2 1/2 oder 3 Jahren (genau weiß ich es aber nicht). Auch nur deshalb, weil er schon in anderen Bereichen auffiel.
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-- Editiert Marie-Sophie40 am 15.07.2012 12:22
Klar für "kein Handel" und "Gramm Bereich" gibt 2-3 Jahre..
HAHAHA
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Auch nur deshalb, weil er schon in anderen Bereichen auffiel.
Würde dii Strafe kaum erhöhen
Das war entweder wesentlich mehr, oder wesentlich öfters. Und wer regelmäßig mit Drogen erwischt wird - verliert auch mal den Schein...
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Ist auch vollkommen egal. Die Person hat seine Strafe abgesessen und sich wieder ein normales Leben aufgebaut, indem der Führerschein die wichtigste Rolle spielt. Ohne Führerschein, wird diese Person zum Hartz 4 Empfänger und da ist es vorprogrammiert, dass er dies auf Dauer nicht sein will.
In diesem Thread geht es absolut nicht darum die Schuldfähigkeit des "Angeklagten" erneut vor "Gericht" zu stellen. Seine Strafe hat er nämlich bekommen. Lediglich geht es darum, seine Existenz nicht zu gefährden, indem man ihn trotz Verurteilung erneut bestraft.
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Wenn die Person nicht geeignet ist ein Fahrzeug zu führen bekommt es keinen Führerschein. Das passiert auch einem Almheizerkranken der keine Drogen nimmt.
Es geht dabei weniger um seine Existenz, als um derer deren Leben er gefährdet.
Übrigens würde er in Österreich kein HarzIV bekommen
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Übrigens würde er in Österreich kein HarzIV bekommen
Schon klar, nur heißt es bei uns in Deutschland so. Wie es in Österreich heißt, weiß ich leider nicht.
Trotz allem kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass die Führerscheinstelle nach 4 Jahren daher kommen kann um den Führerschein einzuziehen. So nach dem Motto: Ach da war doch mal was vor einigen Jahren, also nehmen wir heute den Führerschein weg. Zumal die Person bereit ist, sich einer Haar- und einer Blutprobe zu unterziehen.
Wie dem auch sei, letzten Endes bleibt abzuwarten, was nun heraus kommt.
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Du kannst denn sicher wiederbekommen, ne MPU und ein paar Tests dann kannst du beweisen das du dein Drogenproblem gelöst hast.
Ich würde es mal mit "freundlichen Anruf" versuchen.... auf viele Ämtern Arbeiten "Menschen"
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Du kannst denn sicher wiederbekommen, ne MPU und ein paar Tests dann kannst du beweisen das du dein Drogenproblem gelöst hast.
Ich würde es mal mit "freundlichen Anruf" versuchen.... auf viele Ämtern Arbeiten "Menschen"
Vielen Dank, aber ich schreibe FÜR eine Person, und nicht für mich selbst.

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-- Editiert Marie-Sophie40 am 15.07.2012 14:46
Es geht wohl nicht um die TE, sondern offenbar um einen Herrn, der der TE Märchen erzählt, wie die mehrjährige Verurteilung wegen "Besitz im Grammbereich".
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Nur meint die Person, sie hätte durch die Abgabe des Führerscheins kein Fahrverbot, welches nur durch das Gericht ausgesprochen werden könnte.
Die Meinung der Person ist unerheblich.
Es geht hier auch vermutlich nicht um ein Fahrverbot, sondern um den Entzug der Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen.
Und das darf die Fahrerlaubnisbehörde bei vorliegen bestimmer Bedingungen durchaus.
Der Führerschein ist übrigens nur die amtliche Urkunde, welche zur Vereinfachung im täglichen Leben ein Vorhandensein einer entsprechenden Erlaubnis inklusiver eventueller Beschränkungen dokumentiert.
Wenn also in Deutschland keine Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen besteht, ist es egal welchen Führerschein von welchem Land man vorzeigt.
quote:
Es hielt sich wohl noch im Gramm- Bereich auf.
Verurteilt wurde die Person zu ca. 2 1/2 oder 3 Jahren (genau weiß ich es aber nicht). Auch nur deshalb, weil er schon in anderen Bereichen auffiel.
Dann war das entweder ein 3stelliger Grammbereich oder eine Gesamtstrafenbildung.
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Lediglich geht es darum, seine Existenz nicht zu gefährden, indem man ihn trotz Verurteilung erneut bestraft.
Das ist keine Bestrafung wenn ihm aufgrund fehlender Eignung die Fahrerlaubnis entzogen wird, das ist ein Schutz der Allgemeinheit - auch wenn die Person es anders empfinden mag.
Seine Existenz ist dabei Nebensache, es geht un die Gefahr für Leib und Lebenunbeteiligter.
Aber sinnvoller könnte man diskutieren, wenn man wüsste zu WAS er Stellung nehmen soll.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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Es geht wohl nicht um die TE, sondern offenbar um einen Herrn, der der TE Märchen erzählt, wie die mehrjährige Verurteilung wegen "Besitz im Grammbereich".
Meine Güte, wieso muss man eigentlich immer Sämtliche Vergehen offen legen, bevor auf die eigentlichen Fragen eingegangen wird?
Der gute "Herr" für den ich hier schreibe ist ein Verwandter und wie ich in einem meiner Antworten schon geschrieben habe, ist er schon MEHRFACH wegen ANDEREN Dingen aufgefallen und verurteilt worden. Die ERSTE und LETZTE Verurteiluung wegen Drogen geschah wegen Besitz und Weitergabe, jedoch NICHT wegen Handel, den konnten sie ihm NICHT beweisen.
Ich selbst war bei der Verhandlung damals anwesend und ich versichere, er wurde nicht wegen Handel verurteilt!
Ist nicht böse gemeint, aber die Ermittlungen gegen diese Person wurden bereits schon vor 4 Jahren abgeschlossen und müssen in einem Forum nicht neu aufgerollt und diskutiert werden, auch wenn es für den Ein oder Anderen vielleicht spannender wäre.

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Du darfst hier erzählen was du willst oder auch nicht.
aber "meinem harmlosen Bekannten dem Kaugummidieb wird der Führerschein abgenommen und er muss in HarZV in Österreich"
bringt dich nicht weiter.
Er hat vermutlich ein Drogenproblem das dazu führt das die Führerscheinstelle den Schein abnehmen will weil er nicht geeignet ist ein Fahrzeug zu führen. Das darf die Stelle machen, und eine MPE anordnen die das klärt.
Ganz einfach
Wenn man dieser Stelle jetzt den selbst Mist erzählt werden die kaum nachsichtiges sein. Denn die wissen mehr als wir hier.
Das das 4 Jahre keine gemacht hat : Glück gehabt - lag wohl daher das man 3 Jahre im Knast war und nicht gefahren ist.
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Wie dem auch sei, ich bedanke mich für Eure Antworten und wünsche Euch noch einen schönen Tag.
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Meine Güte, wieso muss man eigentlich immer Sämtliche Vergehen offen legen, bevor auf die eigentlichen Fragen eingegangen wird?
Weil das nun mal zusammenhängt.
Man wird sich auf der FS nicht nur die Gegenwart ansehen sondern auch die Vergagenheit und die Entwicklung.
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Ich wollte lediglich eine Antwort auf die von mir gestellten Fragen haben.
Noch mal kurz zusammen gefasst:
Ob der Führerschein eingezogen wird ist unerheblich, auf die Fahrerlaubnis in Deutschland kommt es an. Und die kann jederzeit widerrufen werden. Da nützt dann auch die 'Pappe' aus den Ausland nichts.
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@ Harry
mein letzter Beitrag war nicht auf Deine Antwort bezogen. Deine vorherige Antwort, sah ich sogar als sehr hilfreich an.
Mir ist dennoch bewusst, dass die ganzen Hintergrundinformationen eine wichtige Rolle dabei spielen. Nur sollte es reichen, wenn ich ganz allgemeine Angaben dazu mache, ohne dabei zu sehr ins Detail gehen zu müssen, damit die Zweifel von manchen Usern "gestillt" werden.
Meine Fragen bezogen sich lediglich auf den Entzug des Führerscheins, jedoch nicht darauf ob es nun sein kann, dass man wegen Besitz zu einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren verurteilt werden kann.
Edit:
Man wird hier häufig durch provokante Äußerungen herausgefordert mehr zu erzählen, oder sich rechtfertigen zu müssen und schweift dadurch vom eigentlichen Thema total ab. Was ich sehr schade finde.
-- Editiert Marie-Sophie40 am 15.07.2012 18:17
Neugierde zählt zu den natürlichen Instinkten des Menchen
Da es hier um die Existenz geht, sollte man im übrigen die Sache von einem Anwalt prüfen lassen und die Stellungnahme von dem Anwalt formulieren lassen.
Und zwar von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht mit Erfahrungen im Bereich Fahrerlaubnisentzug.
Es gibt viele Fallstricke und man schreibt sich als Laie da gerne mal schnell um Kopf und Kragen.
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