Führerschein entzug, frage dazu

18. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
snooky1988
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 49x hilfreich)
Führerschein entzug, frage dazu

Hallo,

am 22.12.2010 wurde mir meine Fahrerlaubnis aufgrund "angeblichem" Grob verkehrswidrig und rücksichtsloses Fahren vorläufig entzogen. Natürlich gehe ich mit meinem Anwalt in die Berufung. Gerade telefonierte ich mit dem Strassenverkehrsamt. Diese teilten mir mit das bei diesen noch nichts vor liegt und dieses auch vor Rechtsgültigkeit des Urteils nicht passieren wird.

Da ich zu unrecht verurteilt wurde gehe ich natürlich aufs ganze. Es kann ja nicht sein das ein Staatsanwalt voreingenommen ist und mir dadurch einfach einen drückt.

Meine Frage nun, wenn ich meinen Führerschein als verloren melde, dann müsste das Strassenverkehrsamt mir doch eigentlich einen neuen Austellen, da bei denen ja noch nichts vorliegt, oder?

Was währen denn eigentlich die "Strafen" dafür wenn das ganze auffliegt. Meinen Job habe ich schon aufgrund des Führerschein entzuges verloren, schlimmer kann es einem Fam. Vater mit 2 Kindern ja nicht mehr treffen, und die härte daran ist ja das das ganze total zu unrecht war.

Danke euch schonmal für eure Antworten.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

Hallo Snooky,

bitte nicht für jede Frage zum gleichen Thema einen neuen Thread aufmachen.

quote:
Meine Frage nun, wenn ich meinen Führerschein als verloren melde, dann müsste das Strassenverkehrsamt mir doch eigentlich einen neuen Austellen, da bei denen ja noch nichts vorliegt, oder?
Nein, das funktioniert nicht, weil die vorläufige Entziehung im Fahrerlaubnisregister in Flensburg registriert ist. Du würdest Dich dann strafbar machen, weil Du eine falsche eidesstattliche Erklärung abgegeben hättest. Darauf reagiert die Justiz sehr allergisch.


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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

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#2
 Von 
snooky1988
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 49x hilfreich)

hallo,

danke erstmal für die Antwort.

Da meine Bekannten aus Polen kommen, diese auch dort Familie haben und öfters mal dahin fahren stellte sich in mir direkt die Frage, wie sieht es denn aus wenn ich dort meinen Führerschein einfach neu mache?

Wird der hier anerkannt?
MUSS ich den umschreiben lassen?
Kann mir dadurch was passieren oder gilt die Entziehung in D also egal ob ich wieder einen schein habe oder nicht aber in D darf nicht nicht fahren!?

Danke euch schonmal für Antworten

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

quote:
Wird der hier anerkannt?
Nein.

quote:
MUSS ich den umschreiben lassen?
Nein.

quote:
gilt die Entziehung in D also egal ob ich wieder einen schein habe oder nicht aber in D darf nicht nicht fahren!?
So ist es.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

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