Führerschein gestohlen-Frist für Neubeantragung

20. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
boo101
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 6x hilfreich)
Führerschein gestohlen-Frist für Neubeantragung

Guten Tag!

Ich habe Ende Februar meine Geldbörse verloren, wo auch mein Führerschein drin war. Man hat schon versucht, eine Internetfirma mit meiner EC-Karte zu betrügen. Sieht also so aus, dass ich meine Papiere nicht wieder bekomme.

Ein paar Tage später habe ich bei der Führerscheinstelle meinen Führerschein als vermisst gemeldet. Ich bekam einen Merkzettel mit, in dem steht, dass ich innerhalb von drei Monaten einen neuen beantragen muss. Da war ich schon verwirrt, weil ich es nur logisch fand, dass es auf den Personalausweis zutrifft, aber beim Führerschein nicht. Der ist ja eigentlich nur wichtig wenn ich Auto fahre, was ich ja nicht mache.
Mein eigentliches Problem ist jetzt, dass ich krank bin. Mein Immunsystem ist unterdrückt, weshalb ich nicht unter die Leute darf, heisst kein Bus fahren, keine Aufenthalte mit fremden Menschen in geschlossenen Räumen. Da die Behörde auf der anderen Stadtseite liegt, kann ich es so oder so nicht erreichen. Ich kann mir auch kein Taxi leisten.
Meine Frage ist, ob ich schriftlich um eine Fristverlängerung von bis zu 6 Monaten bitten kann? Ich habe auch eine Bescheinigung von der Klinik. Gibt es gute Chancen, dass man auf meine Bitte eingeht?

Falls nicht auf meine Bitte eingegangen wird und ich die Frist verstreichen lasse, kann ich dann eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragen, ohne die Prüfungen zu wiederholen? Wenn ja, wieviel kostet das? Über die Neuerteilung der Fahrerlaubnis habe ich immer nur in Verbindung mit Verkehrswidrigkeiten gelesen, was ja nicht auf mich zutrifft. Und auch nicht sehr ausführlich.

LG Boo



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1 Antwort
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#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

Die Fahrerlaubnis erlischt aufgrund des verlorenen Führerscheins nicht. Es kann also auch nach Ablauf der Frist ein neuer Führerschein beantragt werden.

Es wäre aber dennoch kein Fehler der FSST die Umstände mitzuteilen weshalb der Antrag derzeit nicht gestellt werden kann.

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