Führerschein in anderem Bundesland

23. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
guest-12324.07.2020 07:32:36
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Führerschein in anderem Bundesland

Hallo

Ich hoffe hier kann mir jemand helfen. Mein Freund kommt aus Baden-Württemberg und macht dort eine Ausbildung. Da er aber seine Freizeit fast ausschließlich bei mir (Hessen) verbringt, möchte er auch seinen Führerschein hier machen. Bei der Fahrschule ist er bereits angemeldet und die Anmeldegebühren sind auch bezahlt. Wir haben jetzt erfahren, dass man dafür beim eigentlichen Wohnort beantragen muss, in einem anderen Bundesland die Prüfung ablegen zu dürfen. Mein Freund wohnt noch bei seinen Eltern als Hauptwohnsitz in BaWü eben weil er die Ausbildung noch nicht beendet hat, wir haben jetzt aber sowohl einen Zweitwohnsitz für ihn bei mir in Hessen angemeldet und er hat sein halbjähriges Praktikum hier. Trotzdem hat der zuständige Beamte uns mitgeteilt, dass das nicht reiche als Bestätigung, dass der Lebensmittelpunkt in Hessen liege, und mein Freund eben nicht den Führerschein in einem anderen Bundesland machen darf. Auf die Aussage, dass seine Kollegin uns zwei Wochen zuvor bestätigt hat, dass ein Zweitwohnsitz ausreiche, meinte er nur, dass diese wohl falsch liegt.
Jetzt ist meine Frage, ob der Beamte recht hat oder nicht und was wir jetzt machen können, damit mein Freund doch noch den Führerschein hier machen kann. Können meine Eltern oder ich eine Bestätigung schreiben, dass er seinen Lebensmittelpunkt hier hat? Würde eine Verlobung als Beweis gelten? Oder könnte man eine (vorläufige und nicht sichere) Arbeitsplatzaussicht seines jetzigen Praktikumsbetriebs einreichen?

Vielen Dank schon einmal im Voraus, andere Beiträge im Internet waren leider widersprüchlich und nicht hilfreich

-- Editiert von angoler am 23.07.2020 14:30

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16535 Beiträge, 9306x hilfreich)

§17 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) lautet:
(3) Der Bewerber hat die praktische Prüfung am Ort seiner Hauptwohnung oder am Ort seiner schulischen oder beruflichen Ausbildung, seines Studiums oder seiner Arbeitsstelle abzulegen. Sind diese Orte nicht Prüforte, ist die Prüfung nach Bestimmung durch die Fahrerlaubnisbehörde an einem nahe gelegenen Prüfort abzulegen. Die Fahrerlaubnisbehörde kann auch zulassen, dass der Bewerber die Prüfung an einem anderen Prüfort ablegt.

Erstmal: Die Ausbildung (Theorie + Praxis) sowie die Theorieprüfung kann man überall machen. Nur für die praktische Prüfung selbst gibt es Ortsvorschriften.

Man könnte ganz unjuristisch bei der hessischen Fahrschule anfragen, ob sie bereit ist, die Prüfung auch in Baden-Württemberg abzuwickeln.

Ansonsten: Lebensmittelpunkt, Zweitwohnsitz und Verlobung reichen nicht - aber Ort der Arbeitsstelle würde reichen. Mit einer Bescheinigung, dass Ihr Freund 6 Monate an Ihrem Ort in Hessen arbeitet, sollten die Voraussetzungen der FeV erfüllt sein und eine Prüfung am Ort des 6-monatigen Praktikums möglich sein.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Felix 1256
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, wenn sich dein Freund länger als 185 Tage bei dir aufhält, darf er selbstverständlich denn Führerschein bei dir in der Gegend absolvieren.

Ich habe das selber durch, ich wohne in Sachsen und war auf Montage in Bayern (München direkt) diese ging 7 Monate und da habe ich meine Fahrerlaubnis ebenfalls gemacht, am 18.05.23 war Bestätigung der bestanden prüfung, und jetzt wo ich erstmal wieder für 5 Monate Zuhause bin fahre ich mit der fahr Erlaubnis.
Und es gab bis jetzt keine Probleme hatte aber dies bezüglich auch noch keine Kontrolle gehabt.

LG

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