Schönen Guten Tag!
Ich habe 2002 meinen Führerschein
wegen dummer Jugendsünden abgeben müssen. Es ging um BTM. Habe vor Gericht gelegetlichen Kosum von Speed zugegeben und musste daraufhin den Führerschein abgeben und hätte MPU machen müssen, um Ihn wieder zu bekommen. War damals arbeitslos, hatte Schulden und musste aufgrund des Todes meines Vaters, zuhause ausziehen. Aufgrund der finanziellen Situation habe ich nie MPU gemacht. In dieser Zeit hat sich auch das Gesetz einige male geändert. Einmal hieß es, ich muss den Führerschein wieder neu machen, nach erfolgreicher MPU. Dann war es ne Zeit lang wieder nicht so. Aufgrund des finanziellen Aspekts habe ich mich nie wieder mit dem Thema befasst. Brauchte den Führerschein eigentlich auch nicht.
Im letzten Jahr habe ich mitbekommen, dass "angeblich" nach 10 Jahren ohne Führerschein, keine Pflicht mehr besteht, eine MPU zu machen und ich ihn angeblich auch nicht neu machen muss, sprich ich schreibe das Landratsamt an, dass ich ihn wieder möchte und bekomme ihn einfach so zurück.
Nun meine Frage:
Stimmt das?
Ich habe zwar nicht vor, mir dann ein Auto zu holen, aber es währe doch gut ihn zu haben.
Führerschein nach 14 Jahren ohne MPU wiederbekommen
28. Mai 2018
Thema abonnieren
Frage vom 28. Mai 2018 | 12:47
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Führerschein nach 14 Jahren ohne MPU wiederbekommen
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 28. Mai 2018 | 16:24
Von
Status: Unbeschreiblich (119321 Beiträge, 39710x hilfreich)
10 Jahre + 5 Jahre + 1 Jahr Puffer.
So lautet die Formel eines Bekannten aus dem Bereich Verkehrsrecht.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Verkehrsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 29. Mai 2018 | 13:47
Von
Status: Bachelor (3583 Beiträge, 971x hilfreich)
Schon wieder zu viel Fantasie? 10+5 Jahre ist richtig. Während eines weiteren Jahres verweilt der Eintrag über die Entziehung der Fahrerlaubnis zwar noch in er Überliegefrist, darf aber nicht mehr verwendet werden.Zitat10 Jahre + 5 Jahre + 1 Jahr Puffer. :
Die Tilgungsfrist beträgt 10 Jahre ab Neuerteilung einer Fahrerlaubnis. Da bislang keine neue Fahrerlaubnis erteilt wurde kommt die 5-jährige Tilgungshemmung hinzu.ZitatJe nach Verjährungsfrist kann es auch schon nach 10 Jahren ohne MPU den Lappen zurück geben. :
Die Ablegung der Prüfungen ist zwar nicht zwingend vorgeschrieben. Nach einer so langen führerscheinlosen Zeit ist aber damit zu rechnen, dass die Behörde die Ablegung der Prüfungen verlangen wird.ZitatAllerdings, ist es äußert unwahrscheinlich, dass man dir den FS einfach so zurück gibt. Wahrscheinlich wird man von dir verlangen, dass du die Prüfung noch einmal ablegst. :
Ja, aber es ist keine komplette Fahrausbildung mit Sonderfahrten etc. erforderlich.ZitatUnd um die zu bestehen wirst du wahrscheinlich erstmal ein paar Fahrstunden machen müssen, sowie den theoretischen Stoff nochmal wiederholen. :
#4
Antwort vom 29. Mai 2018 | 15:00
Von
Status: Unbeschreiblich (119321 Beiträge, 39710x hilfreich)
ZitatSchon wieder zu viel Fantasie? :
No, das nennt man "Vorsicht".
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#6
Antwort vom 29. Mai 2018 | 15:48
Von
Status: Bachelor (3583 Beiträge, 971x hilfreich)
Hallo cabel,
ich habe auch nicht behauptet, dass das jemand behauptet hätte. Ich wollte es, um Missverständnisse zu vermeiden, noch einmal betont haben.
Die eine oder andere Fahrstunde wird aber auf jeden Fall notwendig sein. Sie ist zwar vom Gesetzgeber nicht vorgeschrieben, aber ich glaube nicht, dass es einen Fahrlehrer gibt, der jemanden zur Prüfung vorstellt, ohne sich von dessen Fahrkünsten überzeugt zu haben.
Und jetzt?
Schon
266.464
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
6 Antworten
Top Verkehrsrecht Themen
-
26 Antworten