Mir wird zu Last gelegt mir im Dunkelnetz MDMA beschafft zu haben welches vom Zoll abgefangen wurde.
Es lagen zwar keinerlei Beweise gegen mich vor, außer das es an mich adressiert war, dennoch legte mir ein Anwalt Nahe die Strafe in Kauf zu nehmen da die Anwaltskosten bei der geringen Menge sonst höher gelegen hätten.
Nun teilte man mir mit das dies der Führerscheinbehörde mitgeteilt wurde, reicht nun allein die versuchte Beschaffung aus, das mir der Führerschein entzogen wird?