Führerschein trotz BTM

12. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12325.01.2010 14:45:02
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Führerschein trotz BTM

Mit siebzehn wurde ich mit einer Bong erwischt, da ich zuviel redete kam es zu einer Anklage wegen 1g Besitz. Ich wurde zu 200 € verurteilt.
Bereits mit 14 und 15 hatte ich Anzeigen wegen BTM, die beide aber eingestellt wurden. Seitdem bin ich nie wieder aufgefallen (Außer mit Schwarzfahren). Nun bin ich 24 und wollte mich zum Führerschein anmelden, jetzt verzögert sich alles, weil mein Urteil aufgrund des BTM-Eintrages überprüft werden muß.
Jetzt ist die Frage, ob ich wegen dem Urteil vor mehr als 7 Jahren jetzt tatsächlich noch Ärger bekomme, wie heftig sind denn da die Behörden? Was kann mir denn schlimmstenfalls nun passieren?

lg

Lola

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11 Antworten
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#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

Rechne mal damit das Du ein ärztliches Gutachten beibringen musst. Wie es dann weitergeht ist vom Ergebnis des Gutachtens abhängig.

Konsumierst Du noch Drogen?
Falls ja, was und wie viel?
Falls nein, Seit wann nicht mehr?

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#2
 Von 
guest-12325.01.2010 14:45:02
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Konsumiere EIGENTLICH nichts mehr, d.h. hatte aber einmaligen Konsum im Dez, Mitte Januar und vor ein paar Tagen, nach dem Motto: Noch einmal bevor's nie wieder geht. Davor aber 3 jahre nicht mehr, und da auch nur einmal gezogen.
Ich habe schon nachgesehen, mit dem ärztlichen Gutachten ist dann ein Fachärztliches Gutachten gemeint, hab mir jetzt auch schon gedacht, daß mein Abschiedsmist ja ne wunderbare Idee war, trotzdem müßte es nach ca. 3 Wochen bei mir auf jeden Fall draußen sein. Nagut,

also ich stelle mich mal aufs Schlimmste ein.

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Hi,

eigenartige Sache: Das kann doch nur im Erziehungsregister gestanden haben und das wird am 24. Geburtstag gelöscht. Im übrigen dürften die FS-Stellen darauf nicht mal Zugriff haben. Woher haben die also die Info?

Gruß vom mümmel

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#4
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

Kannst Di ja mal in einer Apotheke einen Schnelltest mit möglichst niedrigem Cut-Off besorgen. Wenn der negativ ist kannst Du davon ausgehen, dass Du in 3 bis spätestens 4 Wochen auch im Labortest negativ bist.

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#5
 Von 
guest-12325.01.2010 14:45:02
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für den Tip!!

Das mit der Erziehungsakte ist Käse. In der Erziehungsakte stehen Delikte, die vor Erlangen der Strafmündigkeit begangen werden. Zwar steht mein BTM nicht im polizeilichen Führungszeugnis, also quasi der öffentlichen Akte, allerdings steht er in der "beamtischen" Akte, nenn cih das mal so, da stehen auch die Anzeigen drin, die zurückgezogen wurden, usw. Das ist also ein Unterschied. Bei denen leuchtet nun BTM, und dann fordern sie erstmal das Urteil an, ich hoffe halt auch, daß ich einfach so davon komme, denn ob ich wegen 20 gramm vor ner Woche verurteilt wurde, oder vor 8 jahren wegen 1g, es steht dasselbe da, BTM, also ist die Überprüfung bis dato noch ein unbedenklicher normaler Vorgang, dacht ich.

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#6
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

Bei BTM ergeht in aller Regel eine Meldung seitens der Polizei und / oder Staatsanwaltschaft an die FEB. Die nimmt das in ihre Führerscheinakte auch dann auf wenn noch gar keine Fahrerlaubnis erteilt wurde. Bei Beantragung einer Fahrerlaubnis kann die FEB auf diese Akte zurückgreifen und sich ggf. auch die Akten der Staatsanwaltschaft und vom Gericht einfordern. Eine rechtskräftige Verurteilung, Eintrag ins Erziehungsregister oder BZR ist also nicht erforderlich um Fahreignungszweifel zu begründen. Von daher ist das also ganz normal. Verwertbar bleibt der Akteneintrag 10 Jahre plus 5 Jahre Anlaufhemmung. Wird in dieser Zeit die Erteilung einer Fahrerlaubnis versagt beginnen die 15 Jahre erneut zu laufen.

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#7
 Von 
guest-12325.01.2010 14:45:02
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Mein Antrag ist durch=) O-Ton der Bearbeiterin: "Also das war ja nur a weng Hasch, wegen einem Gramm machen wir da net die Welt verrückt" =) Abgesehen davon, war zu dem Aktenzeichen nichts mehr im Gericht vorhanden. Echt witzig. Naja, ich bin jedenfalls selig, kann den Schein etz endlich durchziehen=)

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#8
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

Na dann herzlichen Glückwunsch und vielen Dank für die Rückmeldung. Da bist Du ja doch noch mit einem blauen Auge davon gekommen. Um die Fahrerlaubnis auch behalten zu können solltest Du aber zukünftig die Finger von dem Zeug lassen.

Nun würde mich doch noch interessieren in welchem Bundesland Du lebst. Ich tippe mal auf Niedersachsen oder Schleswig Holstein. In den südlicheren Ländern wie Baden-Württemberg und Bayern wäre das vermutlich nicht so glimpflich abgegangen.

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#9
 Von 
guest-12325.01.2010 14:45:02
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Überraschung: Ich komme aus dem Herzen von Bayern=) Diesen ganzen Krimskrams kann man eben nie einschätzen=) und das mit Finger weg versteht sich von selbst!! brumm brummm=) hehe

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#10
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

Da bin ich wirklich überrascht. Gerade in Bayern hätte ich das tatsächlich nicht erwartet. Bei Deinem Glück solltest Du Lotto spielen.

Vielen Dank für die Rückmeldung.

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#11
 Von 
Basha
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Tag, ich hab einen Eintrag im Erzihungsregister, wegen 40 g Cannabis. Wolte mienen Fürherschein jetzt beantragen...Haben die Zulassungsstellen Zugriff dsarauf, oder bekomme ich keine Probleme...


???


Grüße

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""

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