Führerschein von polizei zuhause entzogen wegen Behauptung eines Zeugens

7. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
ip554776-81
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Führerschein von polizei zuhause entzogen wegen Behauptung eines Zeugens

Hallo liebe Leser und Antwortgeber
Am 7.08 war ich bei meiner Freundin und wir hatten einen Riesenzoff,in der Zeit habe 1 Bier und 2 kurze getrunken.der Streit ist eskaliert und weil ich bei ihr gewonnt habe(meine Wohnung ist 500 Meter entfernt)hat mich samt meinem sachen rausgeschmissen mit der Drohung die polizei zu rufen.alle meine sachen waren im meinem auto was für dem haus stad wo sie wohnt.im auto war auch eine Tasche mit paar Lebensmittel und angefangene Flasche wodka.ich bin dann raus von ihr kurz in das auto um die Tasche mit den Lebensmitteln mit zu nehmen und zu fuss Richtung meiner Wohnung.wollte kein Auto mehr fahren,hab was getrunken und war richtig aufgeregt und durcheinander weil ich noch von ihr einen heftigen Schlag ins Gesicht bekommen habe.so laufe Richtung Wohnung und gleich nach 50 Metern treffe ich meinem Nachbar der gerade zu Sparkasse wollte,er sah dass ich voll aufgebracht war,fragte was los ist ich sagte ihm nur kurz ein Riesenzoff mit freundin und da fragte ich ihn ob er sofort meine auto zu mir fahren könnte weil da drin waren noch viele meine sachen,er sagte sofort zu,meinte Sparkasse kann warten.so sind wir zu meinem auto ich als Beifahrer eingestiegen und Nachbar ist gefahren.nach 30 Sekunden waren wir auf meinem Parkplatz,ich fragte ihn noch wieviel er abheben wollte von der Bank,es war aber keine grosse Summe und so hab ich ihm das Geld geliehen damit er nicht nochmal wegen mir laufen muss.dann hab ich meine sachen aus dem auto in die wohnung gebracht und da ich immer noch richtig sauer war hab ich in kurzer zeit die angefangene Flasche wodka leer gemacht,da ich an dem Tag nichts gegessen hab hatte ich gleich einen filmriss.auf einmal kommt polizei zu mir mit der Behauptung ich wäre unter alkohol auto gefahren.ich war so betrunken dass ich gar nichts mehr verstanden habe und nicht wirklich gewusst was sie von mir wollen.ich weiss nur dass der Polizist mich mehrmals gefragt hat ob ich mit Blutentnahme einverstanden bin.dann ins Krankenhaus,Blut wurde entnommen und sie haben mich zurück nach Hause gebracht.am nächsten Morgen stelle ich fest mein Führerschein und autoschlüssel ist weg.rufe bei der Polizei,die sagen sie haben die sachen mit wegen trunkheits am steuer weil sie zuhause in atemluft 2 Promille festgestellt haben und dass meine jetzt exfreundin behauptet ich bin alkoholisiert auto gefahren waa gar nicht stimmt.ok hab am telefon nicht weiter mit polizei geredet weil es keinen sinn machte.rufte meine exfreundin an und fragte warum macht sie so ein ****** und dass ich doch gar nicht gefahren bin sondern mein Nachbar.sie sagt dass sie nur sah wie ich in mein auto einsteige und deswegen dachte ich werde fahren.weil ich überall darüber gelesen hab man soll sich Ohne anwalt vor der polizei gar nicht äußern habe ich erstmal warten müssen ca 10 Tage bis mein Rechtsschutz Versicherung mir grünes Licht gibt und habe einen Anwalt eingeschaltet der hat dann gleich Akteneinsicht beantragt,2 Wochen sind schon rum und akten sind immer noch nicht bei anwalt.ich weiss zwar nicht was ich zu der polizei gesagt hab als sie bei mir waren aber ich war so betrunken dass ich denke nicht Vernehmungsfähig war.was kann jetzt passieren,was kommt auf mich zu.bin noch nie unter alkohol gefahren also auch nicht erwischt worden.bitte um eure Ratschläge,brauche dringend mein führerschein,muss mir neuen Job suchen weil die Firma bei der ich 6 Jahre gearbeitet habe musste durch corona und Verlust der Aufträge Insolvenz anmelden.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von ip554776-81):
bitte um eure Ratschläge,

Statt so einer hingerotzten Textwand mal in leserlicher und strukturierter Form schildern was passiert ist, das wäre mal ein Anfang ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)

Sie haben einen Anwalt. Lassen Sie den seine Arbeit machen. Es gibt kaum etwas schlimmeres, als dem eigenen Anwalt ins handwerk zu pfuschen.

Ansonsten müssen Sie natürlich hoffen, dass Ihr Nachbar Ihre Version bestätigt. Auf dessen Aussage wird es ganz erheblich ankommen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
ip554776-81
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von ip554776-81):
bitte um eure Ratschläge,

Statt so einer hingerotzten Textwand mal in leserlicher und strukturierter Form schildern was passiert ist, das wäre mal ein Anfang ...

Verzeihen Sie mir bitte mein durcheinander aber die Sache regt mich richtig auf.also laut Aussage meine exfreundin behauptet die polizei ich wäre 500 Meter alkoholisiert gefahren was nicht stimmt.den mein auto habe ich vorerst bei ihr vorm Haus stehengelassen und bin mit eine Tasche mit Lebensmitteln Richtung meine wohnung gelaufen,nach ca 50 Metern treffe ich meinem Nachbar dem ich gebetten hab mein Auto zu mir rüber zu fahren weil es voll mit meinen Sachen war,ich und meine ex sind tag davor vom Urlaub gekommen und ausserdem habe meistens bei ihr gewonnt deswegen auch die viele sachen und koffer im auto.nachbar sagte sofort ja ok er macht es und wir sind zusammen zu meinem auto gelaufen die 50 Meter und Nachbar hat mir das auto rübergefahren.dann zu hause wegen der ganze Aufregung habe ich fast ganze Flasche wodka getrunken und bekam ein filmriss.dann kam polizei zu mir und laut Aussage meiner Ex habe ich alkoholisiert auto gefahren was nicht stimmt und das hat mir am nächsten tag auch meine ex bestätigt dass sie nur gesehen hat wie ich in mein auto einsteige,es stimmt weil ich die eine Tasche mit den Lebensmitteln mitgenommen hab und auto stehen gelassen.weil ich sehr stark alkoholisiert war weiss ich nicht was ich alles der polizei gesagt habe.ich hatte im Atem 2 promile.hab glaub auch meinem Nachbar nicht erwähnt.polizei hat mich daraufhin ins Krankenhaus zu Blutentnahme mitgenommen,dann haben sie mir mein autoschlüssel und führerschein weggenommen.am nächsten Tag hab ich bei der polizei angerufen und gefragt warum sie mir mein Führerschein weggenomme haben,dann sagt der polizist weil ich laut Aussage meine ex alkoholisiert gefahren bin.ich hab dann überall gelesen dass man in solchen Fall sich vor der polizei nicht mehr äußern soll sondern einen Anwalt einschalten was ich auch paar Tage später gemacht habe.der Anwalt hat dann gleich Akteneinsicht beantrag,es sind schon 2 rum und von der polizei hat er immer noch nichts bekommen.jetzt meine Frage wie geht es weiter,wann darf mein Nachbar Aussage machen und meine ex müsste auch nochmal Aussage machen

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ip554776-81
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Sie haben einen Anwalt. Lassen Sie den seine Arbeit machen. Es gibt kaum etwas schlimmeres, als dem eigenen Anwalt ins handwerk zu pfuschen.

Ansonsten müssen Sie natürlich hoffen, dass Ihr Nachbar Ihre Version bestätigt. Auf dessen Aussage wird es ganz erheblich ankommen.


Danke für ihre Antwort
Ich hab auf gar keinen Fall vor irgendetwas zu machen ohne Absprache mit meinem Anwalt,wollte mich nur hier erkundigen wie es eure Meinung ausgehen kann.
Wegen meinem Nachbar mach ich mir gar keine Sorgen,er sagte gleich ich soll alles meinem Anwalt erzählen und dass er gefahren ist,er macht gerne eine Aussage und sogar vor Gericht wenn es sein muss

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Wenn man die Geschichte so wie sie ist mal als wahr unterstellt, insbesondere, dass sich alle beteiligten an "ihre" Version halten (und nicht etwa die Ex gewisse Sachverhalte ändert um ihnen noch eins mitzugeben):

Dann haben wir eine Ex, die gesehen hat, wie jemand in die Beifahrerseite eines Autos einsteigt und einen Zeugen, der bestätigen könnte, dass er zur fraglichen Zeit am fraglichen Ort das Auto gefahren ist.
Dessen Glaubwürdigkeit und die exakte "Version" der Ex sind hier die Knackpunkte, auf die man natürlich keinen Einfluss hat.
Rein Objektiv ist das aber eine "sichere" Kiste.
Hinzu kommen ggf. noch "Beweise" in Sachen Blutalkoholkonzentration, welche ggf. einen Nachtrunk feststellen lassen. Sprich: Evtl. waren Sie zum fraglichen Zeitpunkt noch gar nicht >0,5 Promille, so dass sie sogar noch hätten fahren dürfen. Von Fahrauffälligkeiten oder Unfällen ist ja keine Rede. Logisch.
Da kommt es aber auf die Details an.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
ip554776-81
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):
Wenn man die Geschichte so wie sie ist mal als wahr unterstellt, insbesondere, dass sich alle beteiligten an "ihre" Version halten (und nicht etwa die Ex gewisse Sachverhalte ändert um ihnen noch eins mitzugeben):

Dann haben wir eine Ex, die gesehen hat, wie jemand in die Beifahrerseite eines Autos einsteigt und einen Zeugen, der bestätigen könnte, dass er zur fraglichen Zeit am fraglichen Ort das Auto gefahren ist.

Genau gesagt hat sie gesehen vom Fenster ihrer Wohnung aus wie ich in das auto einsteige dann hat sie nicht mehr geguckt.ich bin aber in das auto rein nur um eine Tasche rauszuholen die ich mitnehmen wollte,dann bin ich aus dem Wagen raus und bin Richtung meiner wohnung gelaufen,dann ca 50 Meter weiter habe ich meinem Nachbar getroffen der eigentlich zu Geldautomaten wollte.als ich ihm bat mein auto kurz zu mir rüber zu fahren hat er gleich zu gesagt,er sah wie aufgeregt ich war wegen dem streit.wir sind dann zusammen zu meinem auto und er ist dann gefahren,das hat meine ex nicht mehr gesehen weil sie nicht am Fenster stand,sie sagt aber selber sie sah nur als ich in das auto einsteige aber mich gefahren hat sie nicht gesehen.

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