Führerschein wegen Verdacht eingezogen

6. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
wolle88
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 4x hilfreich)
Führerschein wegen Verdacht eingezogen

Hallo
Ich war gestern nacht in München mit dem PKW unterwegs. Ich geriet in eine Verkehrskontrolle es passte alles. Musste einen Alkoholtest machen der mit 0,00 Promille ausfiel. Der Polizist leuchtete mir in die Augen, die ihm nicht gefielen und musst auf einem Fuß stehen was mir auch nicht sehr leicht viel. Ich war den ganzen Tag beim Bergsteigen und war ziemlich erledigt und wollte eigentlich nur noch ins Bett. Die Beamten fragten mich ob ich drogen usw. nehme was ich beneinte. Ich gab aber an dass ich seit mehreren Monaten jeden Tag 150 mg moclobemid nehme (Antideppressiva). Habe es verschrieben bekommen und auch für autofahren usw. vom Arzt den Segen bekommen. Die Beamten aber nahmen mich mit zur Blut und Urinprobe weil für sie der Verdacht der Fahruntauglichkeit besteht. So schön so gut ich habe mich den Folgerungen nicht widersetzt. Habe auch keine Bedenken wegen drogen. Die Polizisten meinten in dem Bluttest wird außerdem herausgestellt ob das moclobemid das fahren beeinträchtigt. Wenn dass so ist bekomme ich eine Strafanzeige. Aber ich habe doch nichts unrechtes gemacht oder? Der Arzt hatt keinen Bedenken und in dem Beipackzettel steht nur dass die Verkehrsteilname gering beeinträchtigt sein "kann". Und zum anderen als wir fertig waren bekam ich meinen Führerschein nicht wieder! Die meinten erst wenn das Blut gutachten negativ da ist frühstens. Und dass kann bis zu 6 Wochen dauern!!!
Als ich die beamten fragte was wäre wenn ich jetzt fernfahrer wäre und auf den lappen angewiesen wäre meinten sie nur da wäre das auch nicht anders!!
Ich musste noch mitten in der nacht mit meiner freundin durch münchen und das Auto wieder holen!
Bitte helft mir, wie soll ich mich jetzt verhalten, was kommt auf mich zu, isst der vorzeitige Führerscheinentzug aufgrund eines Verdachts eigentlich legitim?
MFG

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35 Antworten
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#1
 Von 
Jenso1976
Status:
Schüler
(355 Beiträge, 147x hilfreich)

Die Polizisten meinten in dem Bluttest wird außerdem herausgestellt ob das moclobemid das fahren beeinträchtigt



Wie soll das denn gehen ? Der Blutspiegel sagt nichts darüber aus wieviel tatsächlich an den Synapsen zur verfügung steht.

Wenn der Arzt sagt dass ist ok und Du kannst damit Auto fahren dann ist es auch ok.
Wegen dem AD würde ich mir keine sorgen machen.

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#2
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

Mir fehlen in der Sachverhaltsdarstellung ein paar Details:

Wie kam es zu der Anhaltung? Gab es einen besonderen Grund dafür, oder war es eine Routinekontrolle? Wurdest Du mit dem Vorwurf eines Fahrfehlers konfrontiert? Wenn ja, was ist passiert?

Hast Du der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis zugestimmt, oder wurde der Führerschein beschlagnahmt?

Zu dem Medikament selbst: Wie Du selbst schon geschrieben hast kann die Fahrtüchtigkeit eingeschränkte sein. Das liegt an den möglichen Nebenwirkungen wie z.B. Schwindel und Krampfanfällen. Kann heißt nicht muss. Die ärztlich verordnete Einnahme des Medikaments schließt eine Fahreignung nicht generell aus. Die Fahreignung kann aber im Einzelfall ausgeschlossen sein. Gleiches gilt für das Krankheitsbild. Moclobemid ist ein Antidepressivum. Dies lässt darauf schließen, dass Du an Depressionen leidest. Depressionen können, müssen aber nicht, die Fahreignung beeinträchtigen.

Um Dir Deine Fragen beantworten zu können ist es dringend erforderlich, dass Du Deinerseits meine Fragen beantwortest.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

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#3
 Von 
wolle88
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 4x hilfreich)

Ja okay dann habe ich nix zu befürchten, aber bis der Test da ist können 6 Wochen vergehen und meinen Führerschein wollen die Polizisten behalten bis das Blutergebnis da ist. Ich wollte eigentlich in Urlaub fahren und meine Freundin hat keinen Führerschein. Kann das aber jetzt echt vergessen!
Des kanns doch ned sein oder?
Okay wenn das Blutergebnis Grund zur Beanstandung gibt können sie mir den Lappen einziehen aber doch nicht im Vorfeld schon!???

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#4
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

quote:
Ja okay dann habe ich nix zu befürchten
Das würde ich nicht unterschreiben. Bitte beanatworte mir meine Fragen. Nur dann ist eine halbwegs vernünftige Einschätzung der Situation möglich.

quote:
meine Freundin hat keinen Führerschein.
Wie kam es dann zu dieser Situation:
quote:
Ich musste noch mitten in der nacht mit meiner freundin durch münchen und das Auto wieder holen!
Du hattest keinen Führerschein (mehr). Deine Freundin hatte auch keinen Führerschein. Wie habt Ihr dann das Auto geholt?

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

-- Editiert am 06.06.2010 12:39

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#5
 Von 
wolle88
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 4x hilfreich)

Damit meine ich eine andere Freundin. Ich fahre mit "einer" anderen Freundin in Urlaub. Wir waren zame in dr Schule und es gehen auch andere noch mit.

Zu:
Wie kam es zu der Anhaltung? Gab es einen besonderen Grund dafür, oder war es eine Routinekontrolle? Wurdest Du mit dem Vorwurf eines Fahrfehlers konfrontiert? Wenn ja, was ist passiert?

Hast Du der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis zugestimmt, oder wurde der Führerschein beschlagnahmt?

Zu dem Medikament selbst: Wie Du selbst schon geschrieben hast kann die Fahrtüchtigkeit eingeschränkte sein. Das liegt an den möglichen Nebenwirkungen wie z.B. Schwindel und Krampfanfällen. Kann heißt nicht muss. Die ärztlich verordnete Einnahme des Medikaments schließt eine Fahreignung nicht generell aus. Die Fahreignung kann aber im Einzelfall ausgeschlossen sein. Gleiches gilt für das Krankheitsbild. Moclobemid ist ein Antidepressivum. Dies lässt darauf schließen, dass Du an Depressionen leidest. Depressionen können, müssen aber nicht, die Fahreignung beeinträchtigen.

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Es war eine Routinekontrolle, ich wurde nicht auf einen Fahrfehler hingewiesen.
Die sagten mir von anfang an dass sie nur auf der Jagd nach Alkohol und drogenfahrern sind.
Der Führerschein wurde mir halt einfach genommen. Ich habe eigentlich alles über mich ergehen lassen. Ich fragte nur wann ich den lappen wiederbekomme und die sagten wenn das ergebnis da ist.
Habe im Internet recherchiert und heißt es dass Moclobemid keine Auswirkung auf die Fahrtüchtigkeit hat weil es zu den treselekt... Antidepressiven gehört. Es gibt ja noch eine Vielzahl viel härterer medis. Und über schwindel o.ä kann ich mich überhaupt nicht beklagen!


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#6
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

quote:
Damit meine ich eine andere Freundin. Ich fahre mit "einer" anderen Freundin in Urlaub.
Wer die Wahl hat... :grins:

Sorry, aber das konnte ich mir jetzt nicht verkneifen. ;)

Bei dieser Frage ging es mir um die Tasache, dass Dir die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen wurde. Daher bist Du derzeit nicht dazu berechtigt fahrerlabnispflichtige KFZ zu führen. Selbst wenn sich diese vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis im nachhinein als ungerechtfertigt herausstellen sollte ändert das nichts an der Tatsache, dass Du momentan kein fahrerlaubnispflichtiges Fahrzeug führen darfst. Eine Zuwiderhandlung wäre eine Straftat.

Wenn kein Fahrfehler festgestellt wurde sehe ich keine Rechtsgrundlage für die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis. Die Frage ist nun ob Du freiwillig den Führerschein abgegeben hast, oder ob er beschlagnahmt wurde.

Sofern Du Deine Fahrerlaubnis und Deinen Führerschein kurzfristig wieder bekommen möchtest empfiehlt sich die Einschaltung eines auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalts. Die Kosten für den Anwalt wirst Du aber, sofern keine Rechtsschutzversicherung bestehen sollte, vermutlich selbst tragen müssen.

Aufgrund Deiner Erkrankung und der Einnahme von Moclobemid können, zumindest theoretisch, Fahreignungszweifel hergeleitet werden. Diesbezüglich sind aber weder Polizei noch Staatsanwaltschaft zuständig. Das wäre dann eine Sache der Fahrerlaubnisbehörde, die bei Zweifeln an Deiner Fahreignung die Beibringung eines ärztlichen Gutachten fordern könnte. Aber auch derartige Zweifel rechtfertigen nicht den vorläufigen Entzug der Fahrerlaubnis.

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#7
 Von 
wolle88
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich habe beim ADAC einen Rechtsberatungsvorteil. Morgen ruft mich ein Anwalt von denen an um über die sache zu reden.
Aber es kann doch nicht sein dass ich auch noch die kosten dafür tragen muss für den anwalt. und ohne anwalt kann man den nicht bekommen? Oder wird man dann nicht ernst genommen? Ich habe eine Rechtschutzversicherung die ich aber erst vor guten 3 wochen abgeschlossen habe und da gibt es so eiine sperrfrist von 3 monaten :-(

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#8
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

Ohne Akteneinsicht wird der Anwalt nicht viel mehr sagen können. Die Akteneinsicht ist in der kostenlosen Erstberatung aber nicht enthalten.

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#9
 Von 
guest-12308.06.2010 15:01:33
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Schüler
(185 Beiträge, 62x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
wolle88
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Frischling
(18 Beiträge, 4x hilfreich)

So
Ich habe den ganzen Tag rumtelefoniert und mich bei allem und jeden erkundigt.
1. Das Medikament ist absolut harmlos und beeinträchtigt nicht das Reaktionsvermögen.
2. Die Polizei geht alles nix mehr an weil die sache schon beim staatsanwalt ist.
3. So eine toxokologe Untersuchung kann bis zu 3 Monate dauern
4. 3 Monate unberechtigt den Führerschein eingezogen
5. Habe eute Einspruch eingelegt was aber vermutlich auch mehrere Wochen dauern kann.
6 Ich hab ne ******wut!!!

Meine Fragen:
Kann man die Polizeibeamten persönlich auf Schadensersatz verklagen?
Was wäre wenn ich meine Arbeitsstelle wegen dem Wegfall des FS verlieren würde?
Wie lange dauert es tatsächlich bis so ein Einspruch durch ist?
Muss ich jetzt zukünftig bei jeder Verkehrskontrolle mit Beschlagnahme des FS rechnen aufgrund des medikamentes?


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#11
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

Was hat denn der ADAC-Anwalt gesagt?


quote:
Das Medikament ist absolut harmlos und beeinträchtigt nicht das Reaktionsvermögen.
Kommt wohl drauf an welcher Quelle man Glauben schenkt. Hier heißt es:
quote:
Dieses Arzneimittel kann auch bei bestimmungsgemäßem Gebrauch das Reaktionsvermögen so weit verändern, dass die Fähigkeit zur aktiven Teilnahme am Straßenverkehr oder zum Bedienen von Maschinen beeinträchtigt wird. Dies gilt in verstärktem Maße im Zusammenwirken mit Alkohol.
Das heißt, dass das Reaktionsvermögen auch ohne Zusammenwirken mit Alkohol beeinträchtigt werden kann. Die bestimmungsgemäße Einnahme des Medikaments bedeutet aber nicht automatisch, dass man nicht mehr fahren darf. Auch wenn, und davon ist auszugehen, das Medikament in der Blutprobe nachgewiesen werden kann gibt es, solange keine Ausfallerscheinungen (Fahrfehler) festgestellt wurden keine Rechtsgrundlage für die vorl. Entziehung der Fahrerlaubnis.


quote:
Die Polizei geht alles nix mehr an weil die sache schon beim staatsanwalt ist.
Das kann so nicht ganz stimmen. Die Polizei wird von der Rechtsmedizin das Ergebnis der Blutprobe erhalten. Normalerweise geht die Akte vorher nicht an die Staatsanwaltschaft. Ich vermute mal, dass die Polizei inzwischen Zweifel an ihrer Aktion hat und die Sache daher der Staatsanwaltschaft zur Überprüfung der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis übergeben hat.


quote:
So eine toxokologe Untersuchung kann bis zu 3 Monate dauern
Kann ich mir nicht vorstellen.


quote:
Habe eute Einspruch eingelegt was aber vermutlich auch mehrere Wochen dauern kann.
Ich kann Dir zwar nichts versprechen. Aber anhand Deiner Sachverhaltsschilderung glaube ich, dass Du in wenigen Tagen Deinen Führerschein zurück bekommen wirst.


quote:
Ich hab ne ******wut!!!
Das ist verständlich. Aber ganz unschuldig bist Du an der Situation auch nicht. Es war nicht gerade zu Deinem Vorteil, dass Du alle freiwilligen Tests mitgemacht und den Polizisten freimütig von der Einnahme des Medikaments berichtet hast.


quote:
Kann man die Polizeibeamten persönlich auf Schadensersatz verklagen?
Die Polizisten nicht. Den Staat bzw. den Freistaat Bayern dagegen schon. Vermutlich bedarf es dafür aber keiner Klage. Normalerweise wird der Schadenersatz automatisch gezahlt. Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher. Aber ich glaube es sind ca. 10€ pro Tag.


quote:
Was wäre wenn ich meine Arbeitsstelle wegen dem Wegfall des FS verlieren würde?
Dann würde es kompliziert. Dann müssten die Schadenersatzansprüche mit Hilfe eines Anwalts beziffert und eingefordert werden.


quote:
Wie lange dauert es tatsächlich bis so ein Einspruch durch ist?
Da sind wir wieder bei der Frage ob Du den Führerschein freiwillig abgegeben hast, oder ob er beschlagnahmt wurde. Wie oben bereits beschrieben denke ich aber, dass Du vielleicht noch diese, spätestens aber nächste Woche Deinen Führerschein zurück bekommen wirst.


quote:
Muss ich jetzt zukünftig bei jeder Verkehrskontrolle mit Beschlagnahme des FS rechnen aufgrund des medikamentes?
Eigentlich nicht. Wie man aber an der momentanen Situation erkennen kann ist man nie vor Überraschungen sicher.

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Alles in allem denke ich, dass Du dem derzeitig anhängigen Verfahren recht gelassen entgegen schauen kannst. Das wirklich große Problem könnte aber noch folgen. Moclobemid wird bei starken Depressionen verabreicht. Wie aus dieser Tabelle unter den Punkten 7.5.1 bis 7.5.4 ersichtlich ist kann die Fahreignung bei schweren Depressionen eingeschränkt bzw. nicht mehr gegeben sein. Sollte die Polizei der Fahrerlaubnisbehörde entsprechend informieren würde diese von Dir die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens fordern. Die Kosten für dieses Gutachten wären von Dir zu tragen.Ergibt sich aus dem Gutachten das derzeit keine Fahreignung besteht, oder reichst Du kein entsprechendes Gutachten ein würde Dir die Fahrerlaubnis auf dem Verwaltungswege durch die Fahrerlaubnisbehörde entzogen werden.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

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#12
 Von 
Jenso1976
Status:
Schüler
(355 Beiträge, 147x hilfreich)

quote:
Moclobemid wird bei starken Depressionen verabreicht

Wo hast Du die Info denn her ?

Moclobemid wird bei Depressionen und Angstörungen verabreicht also zb. auch bei einer sozialen Phobie.

Im übrigen, nicht jeder der AD's nimmt ist wirklich Depressiv, heutzutage ist das Standart in der Psychatrie , Du gehst zu einem Psychater, der nimmt sich 5 min für deine Probleme um dir dann AD's aufzuschreiben. Wird leider viel zu oft und viel zu schnell aufgeschrieben.

Falls es wirklich Probleme wegen der Führerscheinsache geben sollte, müsste ein Attest vom Facharzt eigentlich reichen.

Gruß

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#13
 Von 
wolle88
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 4x hilfreich)

Der vom ADAC hat das gleiche gemeint wie sie.
Aber mein Arzt kann ja auch noch seinen Senf dazugeben und die Situation richtig stellen. Schwere Depressionen kann man das nicht nennen. Es läuft schon noch auf Stimmungstiefs raus. Und verschrieben habe ich es bekommen weil andere medis bei mir zu große nebenwirkungen ausgelöst haben.
Aber wenn das so eng gesehen wird mit der Fahrbeeintächtigung, dann darf man aber auch ned fahren wenn man Aspirin nimmt oder Hustensaft. Oder wenn man gestreßt von der arbeit müde heimfährt wär das ja dann auch strafbar. Oder wie oft kommt es mal vor wenn einem ned gut ist und schwindelig einfach so. Da überlegt sich auch keiner.
Was wird eigentlich bei der toxikologischen Untersuchung alles untersucht?
Warum habe ich Urinprobe eigentlich auch machen müssen?
Ich hab mir einfach gedacht wenn ich alles mitmache kann mir keiner was. Und Ehrlichkeit währt doch am längsten oder?
Und wenn ich dass mit dem medi verschwiegen hätte hätte es nach der Untersuchung doch erst richtig ärger gegeben oder?
Wann bekommt die Führersteinstelle eigentlich Wind von der Sache? Dann müsste ja jeder der die Medis nimmt (und das sind nicht gerade wenig) so ein gutachten von sich machen lassen?
Wer entscheidet eigentlich wann wie schwer eine krankheit ist und ein gutachten gefordert wird? Und woher wollen die wissen was ich habe? Es besteht ja die ärztliche Schweigepflicht und das Medi wird ja auch für andere Sachen verwendet (zB. Potenzstörung :-))
MFG und Danke übrigens für ihre Auskünfte!!!!

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#14
 Von 
wolle88
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 4x hilfreich)

quote:
Kommt wohl drauf an welcher Quelle man Glauben schenkt. Hier heißt es


Unter diesen Inos steht:

Dieser Text erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es werden nur klinisch bedeutende Informationen aufgeführt. Die Beschreibung ist neutral und basiert auf der vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) anerkannten FACHINFORMATION. Die Informationen stellen keine Empfehlung oder Bewerbung des Präparates dar. Sie ersetzen auch nicht die fachliche Beratung durch einen Arzt oder Apotheker

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#15
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

quote:
Moclobemid wird bei Depressionen und Angstörungen verabreicht also zb. auch bei einer sozialen Phobie.
Das ist richtig. Hauptanwendungsgebiet sind aber starke Depressionen. Auch im vorliegenden Fall sind Depressionen, wenngleich möglicherweise keine starken Depressionen, Grund für die Verabreichung von Moclobemid.


quote:
Falls es wirklich Probleme wegen der Führerscheinsache geben sollte, müsste ein Attest vom Facharzt eigentlich reichen.
Nicht wenn die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens gefordert werden sollte.


quote:
Der vom ADAC hat das gleiche gemeint wie sie.
Wundert mich nicht. Aber Danke für die Info

Im übrigen kannst Du mich gerne duzen. Ich mache das ja umgekehrt auch. Solltest Du allerdings Wert darauf legen mit "Sie" angesprochen zu werden werde ich diesen Wunsch in meinen zukünftigen Beiträgen selbstverständlich respektieren.

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Zur Sache:

quote:
Aber wenn das so eng gesehen wird mit der Fahrbeeintächtigung, dann darf man aber auch ned fahren wenn man Aspirin nimmt oder Hustensaft.
Das ist nicht das Kernproblem. Mal abgesehen davon, dass die Beipackzettel für zahlreiche Medikamente (wenn ich mich nicht täusche auch bei Aspirin) darauf hinweisen das die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt sein kann. Dein Problem ist nicht die Einnahme von Moclobemid. Dein Problem könnte (muss aber nicht zwingend) Deine Erkrankung darstellen, die die Einnahme von Moclobemid erforderlich macht.


quote:
Oder wenn man gestreßt von der arbeit müde heimfährt wär das ja dann auch strafbar.
Wenn man deshalb am Steuer einschläft und womöglich einen Unfall verursacht ist das auch strafbar. So lange nichts passiert ist es nicht strafbar. In Deinem Fall sieht es ganz genauso aus. Die Fahrt unter dem Einfluss von Moclobemid ist nicht strafbar so lange nichts passiert.


quote:
Oder wie oft kommt es mal vor wenn einem ned gut ist und schwindelig einfach so. Da überlegt sich auch keiner.
Kommt auf das Verantwortungsgefühl des Einzelnen an. Aber Du hast recht. Auch durch temporäre, nicht schlimme, Erkrankungen kann die Fahreignung vorübergehend eingeschränkt oder oder nicht gegeben sein. Diese Erkenntnis hilft Dir in Deinem Fall aber auch nicht weiter. Es ist müßig darüber zu diskutieren ob der Schwager des Freundes vom Stammtischkollegen Deines Nachbarn derzeit zum Führen von KFZ geeignet ist oder nicht. Hier in diesem Thread geht es um Dich und nicht um irgendwelche anderen Leute.


quote:
Was wird eigentlich bei der toxikologischen Untersuchung alles untersucht?
Da Du der Polizei gegenüber entsprechende Angaben gemacht hast wird wohl zielgerichtet nach Moclobemid oder dessen Abbauprodukten gesucht werden.


quote:
Warum habe ich Urinprobe eigentlich auch machen müssen?
Eine sehr gute Frage, die Dir nur der Polizist beantworten kann, der Dich zur Urinprobe aufgefordert hat. Nach Deiner Darstellung gab es keine Ausfallerscheinungen oder Fahrfehler. Irgendwas muss bei dem Polizisten aber den Verdacht eines Konsums bewußtseinsverändernder Mittel (Alkohol oder andere Drogen) geweckt haben. Hättest Du den Konsum von Moclobemid verschwiegen wäre mit den negativen Alkohol- und Drogentests die Sache erledigt gewesen.


quote:
Ich hab mir einfach gedacht wenn ich alles mitmache kann mir keiner was. Und Ehrlichkeit währt doch am längsten oder?
Eher nicht. Du kennst doch sich das Sprichwort "Reden ist Silber, Schweigen ist Gold". Insbesondere gegenüber der Polizei ist dieses Sprichwort, zwar nicht immer, aber doch meistens mehr als zutreffend.


quote:
Wann bekommt die Führersteinstelle eigentlich Wind von der Sache?
Das kann man nicht vorhersagen. Im besten Fall erfährt sie gar nichts davon. Im ungünstigsten Fall sehr kurzfristig. Es ist die Frage ob Polizei und / oder Staatsanwaltschaft eine entsprechende Meldung fertigen oder nicht.


quote:
Dann müsste ja jeder der die Medis nimmt (und das sind nicht gerade wenig) so ein gutachten von sich machen lassen?
Sobald die Fahrerlaubnisbehörde davon Kenntnis erhält kann das passieren. Aufgrund der ärztlichen Schweigepflicht ist es aber eher die Ausnahme, dass die Fahrerlaubnisbehörde entsprechende Kenntnis erhält.


quote:
Und woher wollen die wissen was ich habe?
Wenn sie das wüssten könnten sie gleich darüber entscheiden ob eine Fahreignung vorhanden ist oder nicht. Da sie es nicht wissen müssten sie ein ärztliches Gutachten anordnen bevor ein Verwaltungsakt ausgeführt werden könnte.


quote:
Danke übrigens für ihre Auskünfte
Gerne geschehen. Wäre schön wenn Du über den weiteren Fortgang der Dinge berichten würdest. Und wenn Du Fragen hast dann frag.



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#16
 Von 
guest-12308.06.2010 15:01:33
Status:
Schüler
(185 Beiträge, 62x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#17
 Von 
tommygun
Status:
Schüler
(289 Beiträge, 117x hilfreich)

Ganz schön heftig die Situation. Habe mir das gerade vorgestellt wie man sich da fühlt. Man kommt etwas ausgepowert vom Bergsteigen zurück. Besteht so einen Hampeltest nicht und weil einem Beamten auch die Augen "nicht gefallen" nehmen die einem einfach den Lappen weg. Da kommt man sich bestimmt ziemlich doof und verärgert vor dabei.

Andererseits weiss man jetzt hier nicht wie Sie optisch tatsächlich auf die Beamten gewirkt haben. AD`s können ja auch teilweise wirklich die Pupillenreaktion etwas verändern auch wenn der Einnehmende in keiner Weise beeinträchtigt ist. Wenn dazu noch weitere Umstände kommen wie ein müder Gesamteindruck (Bergsteigen) und ein nicht bestandener Gleichgewichtstest sind die Beamten natürlich irgendwie auch in einer blöden Situation. "Lass ich ihn weiter fahren, er ist echt auf Drogen und es passiert was bin ich zumindest mitschuldig".

Wurden bei der Rechtsmedizin noch weitere Tests gemacht? Normalerweise wird man doch dort dann noch gleich "begutachtet" um evtl. Beweise zu sichern bzw. auch zu entkräften.

Ganz schön dumm gelaufen auf jeden Fall! *mein Beileid*

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#18
 Von 
wolle88
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 4x hilfreich)

Des ist ja des.
Die haben nur Alkohol getestet wo 0 promille rauskam.
Die haben keinen Schnelltest gemacht. Mir wurde Blut abgenommen und Urintest und das wars. Dann brachten mich die Beamten nach Hause. Ich hätte wirklich alles mitgemacht! Aber meinen Führerschein einfach beschlagnahmen ist unter aller Sau. Ich telefonier schon überall rum. Die Verkehrspolizeidienststelle bearbeitet jetzt angeblich den Fall. Haber es gibt noch keinen Sachbearbeiter, also gab man mir die Nummer von der Staatsanwaltschaft die jetzt meinen Lappen hat. Hab angerufen wurde weitergeleitet, wieder weitergeleitet, nochmal weitergeleitet und jetzt geht nie jemand ans Tel. Ich bin überhaupt skeptisch ob ich da mit meinem Anruf was erreichen kann. Ohne Anwalt nehmen die mich doch null ernst. Ich habe schon schrifftlich Einspruch eingelegt. Ich werde es aber trotzdem telefonisch immer wieder probieren.
Und alle immer recht unfreundlich und pampig am Telefon! Mich kotzen die Typen alle an!!!
War heut bei nem Doc der speziell Facharzt für ADs im Straßenverkehr ist und der sagte das ist absolut harmlos das medi! Da kann mir nichts passieren!
Eine Beamtin am Tel. meinte man kann mir sogar den Lappen wegen Hustensaft wegnehmen!!??
Ich frag mich gerade wirklich ob die noch alle Tassen im Schrank haben. Ich hab auch schon auf verschiedene Reviere angerufen um unabhängige Meinungen zu hören. Jeder sagt: "Dazu kann ich nichts sagen"
Bekommt der Polizist der mich kontrolliert hat Probleme wenn dann das Ergebnis für mich positiv ist? Ich meine auch so wird auch sinnlos Steuergeld verbraten!
Kann ich dem Polizist "persönlich" nicht irgendwie an den Kragen? Und wenn es nur Flugblätter oder Artikel in der Zeitung ist über die Geschichte?
Bekommen die Polizisten eigentlich einen "Preis" wenn sie einen Drogenmenschen aus dem Verkehr gezogen haben?
MfG

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#19
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

quote:
Die haben nur Alkohol getestet wo 0 promille rauskam.
Die haben keinen Schnelltest gemacht. Mir wurde Blut abgenommen und Urintest und das wars
Das waren dann doch die Alkohol- und Drogenschnelltests. Was für einen Schnelltest hättest Du sonst noch erwartet?

quote:
Ich habe schon schrifftlich Einspruch eingelegt. Ich werde es aber trotzdem telefonisch immer wieder probieren.
Mach das. Wenn der Führerschein beschlagnahmt wurde ist ohnehin eine richterliche Überprüfung erforderlich. Hast Du den Führerschein freiwillig abgegeben wird nur auf Antrag des Betroffenen bzw. dessen Anwalts durch den Richter überprüft. Dessen ungeachtet kann Dir der Staatsanwalt aber jederzeit den Führerschein wieder aushändigen wenn er keinen Grund für die vorläufige Entziehung sieht.

quote:
Eine Beamtin am Tel. meinte man kann mir sogar den Lappen wegen Hustensaft wegnehmen!
Bei bestimmungsgemäßer Einnahme sicherlich nicht. Wenn man aber zu viel alkoholhaltigen Hustensaft zu sich nimmt ist das, zumindest theoretisch, möglich.

quote:
War heut bei nem Doc der speziell Facharzt für ADs im Straßenverkehr ist und der sagte das ist absolut harmlos das medi! Da kann mir nichts passieren!
Wie ich bereits weiter oben ausgeführt habe sehe ich im Medikament selbst auch kein Problem für Dich.

quote:
Bekommt der Polizist der mich kontrolliert hat Probleme wenn dann das Ergebnis für mich positiv ist?
Schon möglich das der Chef dann schimpft. Das wirst Du aber nicht mitbekommen.

quote:
Kann ich dem Polizist "persönlich" nicht irgendwie an den Kragen?
Du kannst eine Dienstaufsichtsbeschwerde schreiben.

quote:
Und wenn es nur Flugblätter oder Artikel in der Zeitung ist über die Geschichte?
Kannst ja mal bei RTL oder der BILD anfragen ob sie sich für Deine Geschichte interessieren.

quote:
Bekommen die Polizisten eigentlich einen "Preis" wenn sie einen Drogenmenschen aus dem Verkehr gezogen haben?
Nein.

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quote:
"Lass ich ihn weiter fahren, er ist echt auf Drogen und es passiert was bin ich zumindest mitschuldig".
Selbst ein positiver Schnelltest hätte ohne Ausfallerscheinungen eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis nicht rechtfertigen können. Der Polizist kann dann lediglich die Weiterfahrt für in der Regel 24h untersagen und für diese Zeit ggf. Führerschein und / oder Autoschlüssel in Verwahrung nehmen. In einem solchen Fall ist die Fahrerlaubnis aber nicht entzogen.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

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#20
 Von 
tommygun
Status:
Schüler
(289 Beiträge, 117x hilfreich)

Die münchner Behörden sind leider dafür bekannt gern mal übers Ziel hinaus zu schiessen!

Hier mal ne kleine Story die mir persönlich mal passiert ist ( war mit einem alten Nick der nach einer Forenumstellung nicht mehr ging ):

Diazepam

Sie können ja wenn die Sache gelaufen ist auch einen Erfahrungsbericht über sinnlose münchner Justizverfahren schreiben! ;)

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#21
 Von 
wolle88
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 4x hilfreich)

An thommygun:
Des ist ja auch eine unmögliche Geschichte! Hast du deinen Führerschein auch beschlagnahmt bekommen? Warum haben die keine Liste in der man kurz nachschaut ob das Medikament im SV erlaubt ist und fertig ist der Käse!
Warum muss de nur so ausarten?


Ich habe jetzt bei der Staatsanwaltschaft angerufen und bin durchgekommen. Natürlich war der Jemand auch pampig und unfreundlich wie zu erwarten!
Da fühlsch dich mal richtig im Stich gelassen und man kommt auch nicht weiter!
Der Jemand hat gesagt der Fall istr gerade erst reingekommen und ich solle mich gedulden bis das Blutergebnis da ist damit sie einen Anhaltspunkt haben!
Ich koche vor Wut!!! Ich solle anrufen wenn der Staatsanwalt im Hause ist. Keine Ahnung mit wem ich da gesprochen habe. Aber die können mir doch niocht erzählen dass der fette Schubben nur einen Staatsanwalt hat!?
Ist der Staatsanwalt dann wenigstens kooperativer?
Warum sagte der Typ mir ich solle auf das Blutergebnis warten damit sie einen Anhaltspunkt haben? Gehts noch? Dann kann ich gleich nur noch abwarten. Wenn das Blutergebnis da ist ist der Fall sowieso klar wie Klosbrühe!
Und wen ich frage ob ich eine Entschädigung bekomme wenn der Führerschein umsonst beschlagnahmt wurde gibts keine eindeutigen Auskünfte:
Polizei sagt: Na do gibts gor nix
Andere Polizei sagt: Des woiß i neeeed
Bei dr Staatsanwaltschaft sagen sie: Dazu ko i nix sogen, i bin koa Staatsanwalt.
I frag mich was für Leute werden eigentlich in dene Ämter beschäftigt????
Sowas muss man doch wissen!?
Warscheinlich spielen die d ganze Tag nur an ihren beiden Inbusschrauben!
Und wenn ich frage egal bei wem, was ich dann das nächste mal in der Verkehrskontrolle anders machen soll sagt jeder nur: Des woiß i neeeed. Dazu konn i niix sogan!!!!
PS Des Bayerische Geprolle geht mir so auf den Sack!!!!

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#22
 Von 
wolle88
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 4x hilfreich)

Wenn ich den Polizisten "persöhnlich" mit seinem Name in den Medien (Zeitung, Flugplatt, Internet) nenne und seine Art und Methode kritisiere, kann der mich dann drankriegen wegen Rufmord o.ä?

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#23
 Von 
Jenso1976
Status:
Schüler
(355 Beiträge, 147x hilfreich)

Hallo ,

ich kenn so Situationen man könnte sich ohne ende aufregen und versteht die Welt nichtmehr.

Aber das ist Kontraproduktiv, versuch mal einen kühlen Kopf zu bewahren und sachlich an die Sache ranzugehen.

Als erstes würde mich mal interessieren warum dir der Polizist den Führerschein abgenommen hat. Die Beamten müssen einen Bericht dazu schreiben, was dir zulast gelegt wird und warum sie dir den Führerschein abgenommen haben. Wegen Alkohol kann ja nicht sein , wegen verdacht auf Drogen eigentlich auch nicht denn dafür gibt es einen Schnelltest.

Also lass dich nicht abwimmeln, musst halt solange versuchen bist du mal den richtigen an der Strippe hast. Wenn Dir jemand am Telefon blöd kommt dann frag nochmal nach dem Namen " Wie war Ihr Name nochmal ?" oder "Wer ist denn Ihr Vorgesetzter ?" das hilft meistens schon.

Im übrigen steht es Dir jederzeit zu eine Dienstaufsichtsbeschwerde zu schreiben,
die hat der Beamte dann, gerechtfertigt oder nicht, ein leben lang in seiner Personalakte. Das ist sicher der besser weg als jetzt eine öffentliche Kampagne zu starten zumal du erstmal jemanden finden musst der sich für die Geschichte interessiert.

Und zu der Geschichte von Thommygun. Benzodiazepine zudem Diazepam gehört, sind schon eine Nummer härter. Unter Einfluss von Benzos darf man defenitiv nichtmehr Auto fahren. Im übrigen machen Benzos sehr schnell abhängig und der Entzug nach langem gebrauch, ist Härter als ein Heroinentzug. ( Kann gut 2 Jahre dauern mit Krampfanfällen und allem zip zap)
Also so harmlos ist das Mittelchen nicht und ich bezweifel das es jeder zweite in der Hausapotheke hat.

Gruß

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-- Editiert am 09.06.2010 12:55

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#24
 Von 
wolle88
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 4x hilfreich)

quote:
Als erstes würde mich mal interessieren warum dir der Polizist den Führerschein abgenommen hat


In der Führerscheinbeschlagnahmung (Zettel) steht aufgrund Medikamenteneinahme im Straßenverkehr. Und weil ich die Gleichgewichtstests nicht ausreichend bestanden habe bin ich höchst verdächtigt.
Aber ich habe mir nur schwer getan weil ich den ganzen Tag beim Berg steigen war und mir schon so das Stehen schwer gefallen ist. Sämtliche Blasen an den Füßen hätten das vielleicht beweisen können. (Aber wenn ich meine Schuhe auszogen hätte wären die warscheinlich umgefallen und ich hätt noch ein Delikt wegen "Körperverletzung" am Hals) Ich habe ihnen das auch gesagt aber das wollte niemand hören auch nicht die Ärztin.
Wenn ich so eine Dienstaufsichtsbeschwerde schreibe wer entscheidet das die rechtskräftig wird und kommt die dem Polizisten allgemein zur Kenntnis oder weiß er dann dass das Aufgrund der Kontrolle von MIR ist?
MFG

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#25
 Von 
Jenso1976
Status:
Schüler
(355 Beiträge, 147x hilfreich)

Du kannst die Dienstaufsichtsbeschwerde formlos an den Diziplinarvorgesetzen schreiben oder auch an jeden anderen der höher in der Hierarchie gestellt ist. Dann wird entschieden ob ein Diziplinarverfahren eingeleitet wird oder nicht. Der Beamte wird sicherlich darüber informiert bzw. muß dazu Stellung nehmen.
Aber hier gilt meistens, wie auch bei der Bundeswehr : "Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus"

Wegen Medikamenteneiname im Strassenverkehr ?
Ist ein bisschen sehr allgemein, wusste garnicht das dass strafbar ist !? Gibts da einen § zu ? Mehr steht da nicht ?

Im übrigen kann die Polizei dir die Fahrerlaubnis nicht entziehen die können den Führerschein nur vorübergehend sicherstellen. Vorläufiger Entzug der Fahrerlaubnis ist nur durch richterlichem Beschluss möglich nach § 111 a StPO bzw. § 69 StGB

§ 111 a StPO

(1) Sind dringende Gründe für die Annahme vorhanden, daß die Fahrerlaubnis entzogen werden wird (§ 69 des Strafgesetzbuches), so kann der Richter dem Beschuldigten durch Beschluß die Fahrerlaubnis vorläufig entziehen. Von der vorläufigen Entziehung können bestimmte Arten von Kraftfahrzeugen ausgenommen werden, wenn besondere Umstände die Annahme rechtfertigen, daß der Zweck der Maßnahme dadurch nicht gefährdet wird.

(2) Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis ist aufzuheben, wenn ihr Grund weggefallen ist oder wenn das Gericht im Urteil die Fahrerlaubnis nicht entzieht.

(3) Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis wirkt zugleich als Anordnung oder Bestätigung der Beschlagnahme des von einer deutschen Behörde ausgestellten Führerscheins. Dies gilt auch, wenn der Führerschein von einer Behörde eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ausgestellt worden ist, sofern der Inhaber seinen ordentlichen Wohnsitz im Inland hat.

(4) Ist ein Führerschein beschlagnahmt, weil er nach § 69 Abs. 3 Satz 2 des Strafgesetzbuches eingezogen werden kann, und bedarf es einer richterlichen Entscheidung über die Beschlagnahme, so tritt an deren Stelle die Entscheidung über die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis.

(5) Ein Führerschein, der in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist, weil er nach § 69 Abs. 3 Satz 2 des Strafgesetzbuches eingezogen werden kann, ist dem Beschuldigten zurückzugeben, wenn der Richter die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Fehlens der in Absatz 1 bezeichneten Voraussetzungen ablehnt, wenn er sie aufhebt oder wenn das Gericht im Urteil die Fahrerlaubnis nicht entzieht. Wird jedoch im Urteil ein Fahrverbot nach § 44 des Strafgesetzbuches verhängt, so kann die Rückgabe des Führerscheins aufgeschoben werden, wenn der Beschuldigte nicht widerspricht.

(6) In anderen als in Absatz 3 Satz 2 genannten ausländischen Führerscheinen ist die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis zu vermerken. Bis zur Eintragung dieses Vermerkes kann der Führerschein beschlagnahmt werden (§ 94 Abs. 3, § 98).
.

§ 69 StGB
Entziehung der Fahrerlaubnis.(1) Wird jemand wegen einer rechtswidrigen Tat, die er bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs oder unter Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat, verurteilt oder nur deshalb nicht verurteilt, weil seine Schuldunfähigkeit erwiesen oder nicht auszuschließen ist, so entzieht ihm das Gericht die Fahrerlaubnis, wenn sich aus der Tat ergibt, daß er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist. Einer weiteren Prüfung nach § 62 bedarf es nicht.

(2) Ist die rechtswidrige Tat in den Fällen des Absatzes 1 ein Vergehen

1. der Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c),
2. der Trunkenheit im Verkehr (§ 316),
3. des unerlaubten Entfernens vom Unfallort (§ 142), obwohl der Täter weiß oder wissen kann, daß bei dem Unfall ein Mensch getötet oder nicht unerheblich verletzt worden oder an fremden Sachen bedeutender Schaden entstanden ist, oder
4. des Vollrausches (§ 323a), der sich auf eine der Taten nach den Nummern 1 bis 3 bezieht,

so ist der Täter in der Regel als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen.

(3) Die Fahrerlaubnis erlischt mit der Rechtskraft des Urteils. Ein von einer deutschen Behörde ausgestellter Führerschein wird im Urteil eingezogen.

Ich hab nur keine Ahnung wielange man denn Führerschein ohne Richterlichen Beschluss sicherstellen darf ?
Gibt es da Fristen ?
Vielleicht können sich da mal ein paar Profis zu äussern !? :-)

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#26
 Von 
Jenso1976
Status:
Schüler
(355 Beiträge, 147x hilfreich)

Hab mir nochmal den § 315 c angeguckt.
Da steht

(1) Wer im Straßenverkehr

1. ein Fahrzeug führt, obwohl er
a) infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel

Berauschende Mittel sind laut Anlage zu §24a StVG

•Cannabis / Tetrahydrocannabinol (THC)

•Heroin / Morphin

•Morphin / Morphin

•Cocain / Cocain

•Cocain / Benzoylecgonin

•Amfetamin / Amfetamin

•Designer-Amfetamin / Methylendioxyamfetamin (MDA)

•Designer-Amfetamin / Methylendioxyethylamfetamin (MDE)

•Designer-Amfetamin / Methylendioxymethamfetamin (MDMA)

•Metamfetamin / Metamfetamin


Moclobemid kann ich da nicht finden

Ausserdem steht im §24a StVG

2) Ordnungswidrig handelt, wer unter der Wirkung eines in der Anlage zu dieser Vorschrift genannten berauschenden Mittels im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt. Eine solche Wirkung liegt vor, wenn eine in dieser Anlage genannte Substanz im Blut nachgewiesen wird. Satz 1 gilt nicht, wenn die Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt.

Gruß

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-- Editiert am 09.06.2010 15:25

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Hab mir nochmal den § 315 c angeguckt. <hr size=1 noshade>
Dann schau ihn Dir bitte noch einmal genau an damit Du verstehst, dass er hier gar nicht angewendet werden kann. § 315c StGB setzt voraus, dass Personen oder Sachen von bedeutendem Wert konkret gefährdet wurden. Eine fiktive Gefährdung zählt nicht. § 315c StGB ist in dieser Angelegenheit aus dem Rennen.

quote:<hr size=1 noshade>Berauschende Mittel sind laut Anlage zu §24a StVG <hr size=1 noshade>
Was hat die Anlage zu § 24a StVG (der hier auch nicht zur Anwendung kommen kann) mit § 315c StGB zu tun? Antwort: Nichts.

Momentan interessant ist § 11a StPO , den Du bereits erwähnt und zitiert hast. Da sind wir aber wieder bei der von mir mehrfach gestellten Frage ob der Führerschein beschlagnahmt wurde, oder ob Wolle88 ihn freiwillig abgegeben hat. Diese Frage wurde bislang aber leider nicht hinreichend geklärt.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

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#28
 Von 
Jenso1976
Status:
Schüler
(355 Beiträge, 147x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>. § 315c StGB setzt voraus, dass Personen oder Sachen von bedeutendem Wert konkret gefährdet wurden. <hr size=1 noshade>


Stimmt, steht am Schluss "und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet ... "
hab ich übersehen.

Ja dann gibts wirklich keinen Grund den Führerschein einzubehalten.

quote:<hr size=1 noshade>Da sind wir aber wieder bei der von mir mehrfach gestellten Frage ob der Führerschein beschlagnahmt wurde, oder ob Wolle88 ihn freiwillig abgegeben hat. Diese Frage wurde bislang aber leider nicht hinreichend geklärt.
<hr size=1 noshade>


Nunja er schreibt :
quote:<hr size=1 noshade>In der Führerscheinbeschlagnahmung (Zettel) steht aufgrund Medikamenteneinahme im Straßenverkehr. <hr size=1 noshade>


Gruß

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0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

quote:
Nunja er schreibt :...
Das bedeutet aber nicht das der Führerschein tasächlich beschlagnahmt wurde. Mal abgesehen davon, dass hier im Forum von Fragestellern viele vermeintlich juristische Begriffe wie z.B. "Führerscheinentzug (gibt es gar nicht) benutzt werden hat Wolle88 auch mehrfach betont, dass er alles bereitwillig über sich hat ergehen lassen. Sehr redselig war er ja auch. Daher vermute ich, dass er seinen Führerschein freiwillig abgegeben hat. Ist aber eben nur eine Vermutung. Klarheit haben wir leider noch immer nicht.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
wolle88
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 4x hilfreich)

Also der wurde schon beschlagnahmt.
Ich habe gefragt ob ich den Führerschein wiederbekomme und der Schnittlauch sagte nein der wird eingezogen.
Stand der Dinge:
Ich habe heute bei den Blutkontrollheinis angrufen und die sagten das "Vorergebnis" (was auch immer das ist) ist da und es ist negativ. Also für mich positiv.
Und die haben es scheins heute zur Staatsanwaltschaft geschickt.
Also dann haben se ja schon nen "Anhaltspunkt"
Ich werd jetzt jeden Tag anrufen und denen auf die Eier gehen!
Was ich mich frage warum ich in nen Becher *****n musste, wenn das Blut so professormäßig untersucht wird?
Geht die Untersuchung eigentlich auch zu meinem Aktenzeichen? Nicht dass die irgendwo in der Bürokratie rumfährt. Und mein Einspruchsschreiben müsste ja dann auch dabei sein?
Wann verjährt eigentlich die Sache? Bzw. Wie lang werden die die Akten aufbewahren? Die müsste ja irgendwann mal aus allen Nähten platzen?

MfG


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