Hallo,
wird zu diesem Thema bestimmt schon genug geben, aber wollte trotzdem nochmal nachfragen.
Am 19.07.2008 wurde ich von der Polizei angehalten und musste pusten, was einen Wert von 1,8 ergab. Auf der Wache wurde mir dann noch Blut abgenommen wo dann ein Wert von 1,85 heraus kam. Führerschein hab ich gleich bei der Polizei abgegeben.
Jetzt zu meiner Frage, da ich mittlerweile die unterschiedlichsten Aussagen gehört habe.
Meine Sperrfrist ist am 03.07.09 abgelaufen. Ich hab aber keinen Antrag auf Neuerteilung gestellt und auch keine MPU gemacht. Da ich in der Stadt wohne benötigte ich bisher auch kein Auto. Jetzt gibt es ja die Tilgungsfrist. Wenn ich das richtig verstanden habe, dann darf man sich 5 Jahre nichts zuschulden kommen lassen und dann beginnt die 10Jährige Tilgungsfrist. Somit könnte ich meinen FS erst 2024 neu beantragen ohne eine MPU machen zu müssen?
Hab auch gehört das die Tilgungsfrist mit Ablauf der der Sperre beginnt.
Vielleicht kann hier mal einer Licht bei mir ins dunkel bringen.
Und dann noch eine Frage, wo kann man einsehen, ob der Eintrag, dass man eine MPU machen muss, noch in der Akte steht oder schon rausgelöscht ist.
Vielen Dank schon mal.
Führerschein zurück nach 15 Jahren
Die Tilgungsfrist beträgt 10 Jahre und beginnt mit Neuerteilung einer Fahrerlaubnis. Wird keine Fahrerlaubnis beantragt, dann beginnen die 10 Jahre 5 Jahre nach Rechtskraft der Entscheidung. Wenn Dein Starfbefehl also 2008 Rechtskraft erlangte, Dir seither die Erteilung einer Faherlaubnis nicht versagt wurde, und seither keine erneute Sperrfrist (z.B. wegen Fahren ohne Fahrrlaubnis) verhängt wurde, dann kann eine neue Fahrerlaubnis 2023 ohne MPU erteilt werden. Du musst dann aber damit rechnen die theoretische und praktische Prüfung ablegen zu müssen. Eine komplette Fahrausbildung musst Du aber nicht absolvieren. Ein paar Fahrstunden zur Auffrischung werden aber wohl nötig sein.
Man sollte nicht alles glauben, was man so hört.Zitat :Hab auch gehört das die Tilgungsfrist mit Ablauf der der Sperre beginnt.
Einen solchen Eintrag gibt es nicht. Es gibt lediglich einen Eintrag, dass Dir die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Dieser steht im Fahreignungsregister, dessen Auszug Du beim KBA beantragen kannst.Zitat :Und dann noch eine Frage, wo kann man einsehen, ob der Eintrag, dass man eine MPU machen muss, noch in der Akte steht oder schon rausgelöscht ist.
Hallo,
erst einmal vielen Dank für die Antwort.
Ah ok, also beginnen die 5 Jahre schon mit dem Strafbefehl, also wenn der Rechtskräftig ist. War bisher der Meinung das die 5 Jahre erst nach der Sperrfrist starten, welche ja Juli 2009 abgelaufen ist.
Vielleicht etwas falsch ausgedrückt von mir, aber was du da beschreibst meinte ich auchZitat :Einen solchen Eintrag gibt es nicht. Es gibt lediglich einen Eintrag, dass Dir die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Dieser steht im Fahreignungsregister, dessen Auszug Du beim KBA beantragen kannst.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
8 Antworten
-
26 Antworten