Führerscheinentzug & MPU?

10. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
darkstar66
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Führerscheinentzug & MPU?

Hallo zusammen,

aufgrund einer Fahrt unter erheblichen Alkoholeinfluß musste ich vor ca. einem Monat meinen Führerschein abgeben. Vorweg: dass war natürlich eine riesengroße Dummheit und ist nicht zu entschuldigen. Darüber denke ich, sind wir uns alle einig. Mir geht es hier aber zunächst mal darum, was ich zu erwarten habe und was ich jetzt am besten tun kann. Hier die Eckdaten:

Ich wurde um 1:25 Uhr angehalten und habe ca. 15 Minuten später auf der Wache in Fürth (Bayern) geblasen.
Beim Blasen hatte ich zwischen 1,4 - 1,5 Promille.
Die Blutentnahme war erst eine Stunde später um 2:27 Uhr.
Alkoholkonzentration bei Blutentnahme: 1,59 Promille.
Der Arzt hat bei seiner Untersuchung alkoholbedingte Beeinträchtigungen festgestellt (z.B. Nasenspitze mit Finger nicht getroffen usw.).
Zum Trinkende habe ich keine Angaben gemacht.
In Bezug auf Alkohol am Steuer bin ich "Ersttäter".
Im Kraftfahrbundesamt habe ich jedoch noch 6 Punkte wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen stehen.

Ich habe nun folgende Fragen:

Mit welcher Strafe habe ich zu rechen?
Wie lange muss ich ohne Führerschein auskommen?
Muss ich einen MPU machen?
Kann ich unter 1,5 Promille kommen, wenn man berücksichtigt, dass die Blutentnahme eine Stunde später war (z.B. Trinkende direkt vor Polizeikontrolle -> eine Stunde nach Polizeikontrolle erst Blutentnahme -> 0,1 Promille baut der Körper pro Stunde auf -> 1,59 -0,1 = 1,49)
Macht es Sinn einen Anwalt einzuschalten?
Macht es Sinn bei der Führerscheintelle vorstellig zu werden, um dort mit dem zuständigen Beamten zu sprechen?

Ja, das sind einige Fragen. Ich würde mich sehr freuen, wenn ich einige Antworten oder auch Anregungen bekommen würde.

Vielen Dank im voraus.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)

Es drohen ca. 1.1,5 netto monatsgehälter an Gelstrafe, 7 Punkte und der Entzug der Fahrerlaubnis für ca. 12- 15 Monate.
Eine MPU ist gesetzlich erst ab 1,6 Promille vorgeschrieben, ob die FSST, da du knapp unter diesen Wert bis eine MPU anordnet, bleibt abzuwarten.
Einen Anwalt brauchst du nicht, da der Fall ja eindeutig ist.

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#2
 Von 
darkstar66
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ist es richtig, dass ich erst erfahre, ob ich eine MPU machen muss, wenn ich den Führerschein wieder beantrage?
Ist in meinem Fall die Entscheidung der Führerscheinstelle ob MPU oder nicht abhängig vom Strafmaß der Staatsanwaltschaft oder vom Promillewert?
Wie schätzt ihr meine Chancen ein ohne MPU davonzukommen?


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