Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin grad so aus der letzten Rechtslage herausgekommen da meine Unschuld bewiesen werden konnte. Nun hab ich allerdings innerhalt kürzester Zeit den nächsten mist gebaut..
Ich wurde auf einer leeren Bundesstraße um 5 Uhr morgens ( eigentlich 100 erlaubt) geblitzt da dort neuerdings eine Baustelle steht. Ich hab den Blitzer zu spät gesehen (begrenzt auf 60) und wurde mit 87 erwischt.
Als ich gestern von Köln nachhause gefahren bin ( 500km) wurde ich in einer 50er-Zone geblitzt, ich nehme an ebenfalls über 20 km/h da ich dachte es sei eine 70er Zone (hab die folgende 50er Beschilderung nicht erkannt).
Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.
Kurz zum Sachverhalt:
Ich musste vor ca 2,5 Jahren mein Führerschein
wegen 1,16 Promille abgeben. Das war in meiner Probezeit.
Nachdem ich mein Führerschein vor etwas über 1,5 Jahren wieder erhielt ist mir das jetzt passiert. Zusammengerechnet bin ich noch in der Probezeit da ja die Zeit während mir der Schein entzogen wurde nicht dazugerechnet wird.
Nun zu den Fragen:
- Ich hatte das besondere Aufbauseminar und ebenfalls die Verlängerung, kann ich jetzt nochmals ein Aufbauseminar und nochmals eine Verlängerung bekommen ?
- Meines wissens nach verliert man den Schein erst nach 3 - A Verstöße in der Probezeit, wie sieht es in meinem Fall aus da ich ja schon in einer Verlängerung bin ?
Vorab schonmals herzlichen Dank
Führerscheinentzug ? Probezeit ?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Die Fragew ist zwar schon ein paar Tage alt, aber weil es bislang noch keine Antwort gab, krame ich das noch einmal hervor.
Ein Aufbauseminar und eine Verlängerung der Probezeit kann es nur 1x geben, das passiert also nicht noch einmal. Das war es aber auch schon mit den guten Nachrichten.
Grundsätzlich wird die Fahrerlaubnis nach dem 3. probezeitrelevanten A-Verstoß entzogen. Für die Probezeit relavant ist der Verstoß, wenn die vorangegangene Probezeitmaßnahme abgeschlossen ist. Bei kurz aufeinanderfolgenden Verstößen ist das nicht der Fall.ZitatMeines wissens nach verliert man den Schein erst nach 3 - A Verstöße in der Probezeit, wie sieht es in meinem Fall aus da ich ja schon in einer Verlängerung bin ? :
In der Verlängerung ist also jeder Fahrerlaubnisinhaber auf Probe, wenn die Stufe 2 der Probezeit wirksam wird. Die Verlängerung ist daher nicht Dein Problem. Dein Problem ist die Tatsache, dass Dir während der Probezeit bereits die Fahrerlaubnis entzogen worden war. Deshalb gilt für Dich eine verschärfte Probezeit. Das bedeutet, dass eine MPU mit verkehrsrechtlicher Fragestellung angeordnet werden wird.
Der Begriff der verkehrsrechtlichen Fragestellung ist ewas verwirrend. Bei der MPU wird nicht das Wissen um Verkehrsregeln abgefragt, wie Du es von der Führerscheinprüfung kennst. Es wird in erster Linie darum gehen, warum Du mehrfach erheblich gegen Verkehrsregeln verstoßen hast, und wie Du das in Zukunft vermeiden möchtest.
Auch wenn Deine Trunkenheitsfahrt eine bedeutende Rolle bei der MPU spielen wird, so hast dennoch keine klassische Alkoholfragestellung zu befürchten. Das heißt, dass Du keine Abstinenznachweise benötigen wirst. Wie Du aber zukünftig mit Alkohol umzugehen gedenkst, und wie Du erneute berauschte Fahrten vermeiden willst wirst Du schon überzeugend darlegen müssen.
Okay, ich hab nun beide Blitzer bekommen (27 & 25 zu viel) . Beides A-Verstöße
Sie erwähnten etwas von kurz aufeinanderfolgenden Verstößen. Das ist ja bei mir jetzt mit den Blitzern der Fall.
Was muss ich nun also befürchten ? Was wird auf mich zu kommen und muss ich wie ich es mir schon denke den Schein abgeben ?
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Zunächst einmal wirst Du zwei Bußgeldbescheide und jeweils einen Punkt bekommen.
Später wird sich dann die Fahrerlaubnisbehörde bei Dir melden und eine MPU verlangen.
Bestehst Du die MPU fristgerecht passiert nichts weiter. Andernfalls wir Dir die Fahrerlaubnis entzogen.
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