Führerscheinentzug - Wohnsitz Ausland

17. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
MisterMusic123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Führerscheinentzug - Wohnsitz Ausland

Hallo zusammen,

2007 wurde mir mein Führerschein wegen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr. Ich habe eine Sperre bis 31.12.2009 bekommen.
Seit Januar 2010 bin ich beruflich im ausland (arabische Emirate). Dort habe ich vor nem viertel Jahr meinen Führerschein neu gemacht, da ich ihn hier dringend brauche.

Ich besitze mittlerweile auch keinen deutschen Wohnsitz mehr.

Nun meine Frage:
Mir wurde keine MPU auferlegt und meine Sperrfrist ist vorbei. Darf ich zu einem Kurzbesuch nach Deutschland (kein Wohnsitz) mit meiner Ausländischen Fahrerlaubnis in Deutschland Auto fahren oder nicht?
Denn es ist mir ja auch nicht möglich einen ANtrag auf Neuerteilung zu stellen, da man dafür ja einen deutschen Wohnsitz benötigt.

Gibt es hierzu irgendwo Rechtssprechungen oder sogar einen Gesetzestext.

Vielen Dank schonmal

-----------------
""

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)

Die MPU Auflage wäre erst gekommen, wen du einen Antrag auf Neuerteilung gestellt hättest.
Es ist also gut möglich, das es zu einer MPU gekommen wäre und dann müsstest du Beantragen von der ausländischen Fahrerlaubnis in Deutschland gebrau machen zu können, was erst nach einer MPU möglich wäre, sollte diese Angeordnet werden.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
MisterMusic123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

So ganz habe ich das nicht verstanden.
Normalerweise muss ich doch das Beantragen mit einer ausländischen FE fahren zu dürfen erst dann wenn ich wieder länger in Deutschland bin. Hier handelt es sich aber lediglich um einen "Urlaub" in deutschland mit 2 Wochen aufenthalt.
Außerdem kann ich eine Fahrerlaubnis ja erst beantragen, wenn ich einen Wohnsitz in Deutschland habe.


-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)

Sollte eine MPU Anordnung in Deutschland vorliegen, dann darf man von seiner ausländischen Fahrerlaubnis nur Gebrauch machen, wenn man dies Nutzung in Deutschland beantragt hat, egal ob mit ohne Wohnsitz in Deutschland.
Wenn keine MPU Anordnung in Deutschland vorliegt, gibt es das Problem natürlich nicht.

-----------------
""

-- Editiert am 17.04.2011 11:45

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

quote:
mit meiner Ausländischen Fahrerlaubnis in Deutschland Auto fahren oder nicht?

In jedem Falle muss man eine Übersetzung des nationalen Führerscheins von einer anerkannten Stelle ausfertigen lassen (§ 29 FeV).





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.355 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen