Hallo,
meinen Kumpel ist der Führerschein entzogen worden, insgesamt für einen Monat. Er hat seinen Führerschein abgegeben, anschließend bekam er ein paar Tage später Post. Dort stand drin, das auch das zuständige Polizeirevier und die Führerscheinstelle über die Abgabe informiert wird. Werden diese Ämter wirklich informiert? Oder will man hier bloß Angst machen? War das schon immer so? Ich mußte vor ein paar Jahren auch für 4 Wochen meinen Führerschein abgeben. Damals stand in meiner Bestätigung nicht dieser Satz. Vielen Dank für eure antworten. Viele Grüße
Führerscheinentzug - Fahrverbot - Werden diese Ämter wirklich informiert?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Hallo,
zunächst einmal wurde der Führerschein nicht entzogen, sondern ein Fahrverbot auferlegt. Das ist ein wesentlicher Unterschied. Während des Fahrverbotes dürfen keinerlei KFZ geführt werden. Also auch keine Mofas. Dies ist nur einer von vielen Unterschieden zwischen Fahrverbot und Fahrerlaubnisentzug.
Ein Fahrverbot dauert keine vier Wochen sondern im vorliegenden und Deinem Fall jeweils ein Monat. Jetzt im Dezember und Januar also 31 Tage. Je nach Umständen kann eine Fahrverbot bis zu 3 Monate betragen.
Ja, es ist ganz normal das die Führerscheinstelle und die Polizei Kenntnis vom Fahrverbot erhalten. Wäre kein Einzelfall, wenn die Polizei hin und wieder mal nachschaut ob das Fahrverbot auch eingehalten wird.
Die FEB vermerkt das in der Führerscheinakte. Sollten sich schwerwiegende Vergehen häufen wird sich die FEB mit unangenehmer Post melden. Dafür braucht sie aber Kenntnis darüber. Ausserdem muss die FEB Kenntnis bezgl. des Fahrverbotes erhalten, damit dein Freund nicht mal eben schnell seinen Führerschein als verloren meldet und mit dem Ersatzführerschein munter weiterfährt.
Als einem Bekannten von mir ein Fahrverbot erteilt wurde und sein Vater mit dessen Auto unterwegs war, wurde dieser prompt angehalten und kontrolliert und zwar ohne ersichtlichen Grund.
Das galt schon immer auch wenn das nicht speziell erwähnt wurde.
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