Führerscheinentzug - was sind eure Erfahrungen ist der Blutalkohol eher höher oder niedriger??

22. Januar 2009 Thema abonnieren
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Schwarzer Tag
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Frischling
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Führerscheinentzug - was sind eure Erfahrungen ist der Blutalkohol eher höher oder niedriger??

Führenscheinentzug nach Alkohol
gerade eben
Guten morgen,

eine kurze Frage, ich war mit meiner Parnerin am Samstag bei einer Geburtstagsfeier.... wir sind hingelaufen und auch wieder zurückgelaufen, als wir zuhause ankammen kam es zu einem heftiken Streit und sie fuhr mit dem Auto fort ( kein Alkohol ), ich wollte die ganze Sache retten und furh ca. 20 min später in meinem Auto zum Elternhaus, da war sie nicht und fuhr dann wieder nach hause, hierbei wurde ich von der Polizei angehalten, ich hatte 0,59 promille atem, das heisst ja ca. 1,18 promille. Ich habe ca. 4,5 Hefe + 2 Schnäpse getrunken über 8,5 Std bis zur Blutentnahme. Jetzt meine Frage zwischen dem Atem und der Blutprobe liegt ca. 1 Std. was sind eure Erfahrungen ist der Blutalkohol eher höher oder niedriger?? Das ich mich nicht ins Auto setzten dürfte ist klar und das selber Schuld bin auch. Die Ehe ist kaputt und nun auch noch die Angst den FS für länger als 6 Monate abgeben zu müssen. Bin versicherungskaufmann und habe 50 km bist zur Arbeit, also existensbedrohend.

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7 Antworten
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#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
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Junior-Partner
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Wieviel Zeit verging denn zwischen Trinkende und AAK? Ohne diese Angabe ist keine Prognose ob die BAK höher oder niedriger liegt als die AAK möglich.

Weiterhin ist die Frage warum Du angehalten wurdest. Hat die Polizei alkoholbedingte Ausfallerscheinungen, wie z.B. Schlangenlinien, festgestellt?

Sollte der Wert der BAK nicht unter 1,1‰ liegen wird eine Straftat nach §316 StGB geahndet werden. Dann ist der Führerschein für ca. 10 Monate weg. Weiterhin musst Du mit einer Geldstrafe in Höhe von 30-40 Tagessätzen rechnen.

Eine Sperrfristverkürzung, z.B. Modell "Mainz 77" zwischen 1 und 3 Monaten ist möglich. Meist jedoch nicht mehr als 1-2 Monate.

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#2
 Von 
Schwarzer Tag
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

erstmal danke für die ANtwort, letzter Schluck Bier, ca. 3/4 std. danach habe ich in den AAK geblasen das war ca. um 01.30 ca. 1 std. später wurde das Blut abgenommen. Um 18.00 war mein erstes Hefe dazwischen war nochne reichliche Mahlzeit und einiges an Knabbergebäck. Nein, ich habe vor meinem Haus geparkt ud dann kammen sie auf mich zu. Keine Ausfallerscheinigungen, habe mich auch ganz normal verhalten.

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#3
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

Ui, das wird spannend. Als Richtwert kann man davon ausgehen, dass man bis zu 2 Stunden in der Anflutungssphase ist. Allerdings wird, insbesondere bei einem längeren Trinkgelage, auch während der Anflutungsphase bereits Alkohol abgebaut. Ich denke mal, dass die BAK ziemlich nah am Wert der AAK liegen dürfte. Eine Abweicheung in beide Richtungen ist möglich. Bleibt wohl nur das Ergebnis der BAK abzuwarten. Dieses kann nach ca. 1 Woche bei der Polizei erfragt werden.

Es ist selten sinnvoll nach einer Trunkenheitsfahrt (TF) irgendwelche Angaben zur Sache oder dem Konsum gegenüber der Polizei zu machen. Durch eine unbedachte Aussage wird sonst aus einer fahrlässigen ganz schnell eine vorsätzliche TF.

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#4
 Von 
Schwarzer Tag
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

eine Frage noch, habe irgendwo gelesen, das 2 Blutentnahmen gemacht werden müssen... ist das richtig?? Mir wurde nur einmal entnommen... weil die erste Kanüle anscheinend kaputt ging, fehlverhalten der Doktorin...

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#5
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
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Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

Nein, das ist nicht richtig.

2 Blutentnahmen müssen im Abstand von ca. 1/2 Stunde entnommen werden wenn der Delinquent nicht auf frischer Tat ertappt wurde und Nachtrunk behauptet.

Weiterhin werden meistens zwei Blutproben entnommen wenn der Verdacht des Konsums von Alkohol und anderen Drogen vorliegt.

Was Du gelesen hast bezieht sich aber vermutlich auf die Tatsache, dass von einer Blutprobe zwei Analysen mit zwei verschiedenen Analyseverfahren durchgeführt und aus den beiden Werten ein Mittelwert gebildet wird. Die Proben fuer die beiden Analysen werden aber aus einem Röhrchen entnommen um zu gewährleisten, dass beide Proben identisch sind.

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#6
 Von 
Schwarzer Tag
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

so, gestern rief mich der Polizist an und sagte mir das der Blutwert bei 1,67 lag das finde ich ziemlich heftik da keine 40 min früher der atemalkohol mit 0,59 gemessen wurde..... wie kann dieser so innerhalb kurzer zeit steigen?? Was bedeuten nun wirklich die 1,67: 6 monate + ist klar... liege ich da im Bereich der MBU??

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#7
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

Dieser große Unterschied ist zwar ungewöhnlich aber möglich. Ob es Ansatzpunkte gibt das Ergebnis der BAK anzufechten kann man innerhalb eines Forums nicht beurteilen. Dazu wäre allenfalls ein Anwalt nach Akteneinsicht in der Lage. Erfahrungsgemäß ist die Wahrscheinlichkeit aber ähnlich groß wie für einen Sechser im Lotto.

Bei 1,67‰ solltest Du Dich ganz schnell von dem Gedanken verabschieden mit nur 6 Monaten Sperrfrist davonzukommen. Die Sperrfrist wird eher im Bereich von 10-12 Monaten inkl. der Zeit der vorläufigen Entziehung bewegen.

Eine MPU ist ab 1,6‰ zwingend vorgeschrieben. Davon wird i Strafbefehl nichts stehen. Die Aufforderung zur MPU kommt erst nach Antrag auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis. Mit der Vorbereitung auf die MPU solltest Du sofort beginnen.

Erste Schritte auf dem Weg zur MPU: Ab sofort alle 4-6 Wochen Leberwerte bestimmen und vom Arzt unterschreiben und abstempeln lassen. Lesen im Internet und entsprechenden Büchern wie z.B. "Der Testknacker". Melde Dich in einem auf die MPU spezialisierten Forum an. Gerne gesehen bei der MPU ist auch der Besuch bei der Drogenberatung und / oder einer Selbsthilfegruppe. Ein Verkehrspsychologe kann wertvolle Hilfe auf dem Weg zur MPU leisten. Dies hat aber auch seinen Preis von ca. 70-100€/h. Alternativ zu den Leberwerten kannst Du auch einen ETG-Screening-Vertrag mit dem MPI Deiner Wahl schliessen. Das setzt aber absolute Abstinenz voraus. Du musst Dir ohnehin überlegen ob Du abstinent leben oder kontrolliert Trinken möchtest. Eine andere Alternative gibt es nicht wenn Du die MPU bestehen willst.

Eine Sperrfristverkürzung ist mit der Teilnahme an einem entsprechenden Seminar möglich. Informationen dazu gibt es z.B. beim TÜV und im Internet.

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