Führerscheinentzug

9. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
Balticsea
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)
Führerscheinentzug

ich habe fälschlicherweise, in der Annahme, daß man den Führerschein nach 10 ( Urteil Herbst 1997) Jahren zurückbekommt (ohne MPU und neuerliche Prüfung), einen Antrag auf Neuerteilung gestellt. Auf der Führerscheinstelle sagte man mir; es gelte erst ab 15 Jahre - ich würde Nachricht bekommen, nachdem ich alle Papiere wie Sehtest etc. abgegeben hatte. Nach einiger Zeit kam eine Aufforderung mich zur MPU zu melden. Habe den Test gemacht und nicht bestanden. Bevor ich weitere Ausgaben tätige will ich nun die Restzeit bis Herbst 2012 warten. Nun die Frage: kann und muß ich den Antrag zur Neuerteilung zurückziehen. Ich habe nicht die Absicht das MPU-Gutachten an die Führerscheinstelle zu schicken. Im Forum habe ich gelesen, daß man den Antrag auf Neuerteilung zurückziehen muß wel ich sonst noch länger warten müßte.

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13 Antworten
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#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

quote:
kann und muß ich den Antrag zur Neuerteilung zurückziehen.
Unbedingt! Andernfalls beginnen die 15 Jahre erneut zu laufen wenn Dir die Fahrerlaubnis versagt wird. Wenn mich nicht alles täuscht bekommst Du dann sogar ein paar Kröten zurück.

quote:
Ich habe nicht die Absicht das MPU-Gutachten an die Führerscheinstelle zu schicken.
Ist auch besser so.

quote:
Im Forum habe ich gelesen, daß man den Antrag auf Neuerteilung zurückziehen muß wel ich sonst noch länger warten müßte.
So ist es. Siehe oben.


Schau noch mal in das Gutachten. Steht da was von § 70 FeV? Dann würde die Sache etwas anders aussehen.

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

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#2
 Von 
Balticsea
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Ja, im Gutachten steht, ich zitiere: Nach Teilnahme an einem Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung (nach § 70 FeV) wurde ein erneutes Trunkenheitsdelikt begangen. Der Kurs muß so um 1990 gewesen sein.

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#3
 Von 
Balticsea
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Ach so, Entschuldigung.

Ich habe mich gar nicht für Deinen Rat bedankt. Dankeschön.

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#4
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

OK, das war nicht das was ich meinte. Da ich Deine Vorgeschichte nicht kannte dachte ich jetzt eher daran, dass im Gutachten stehen könnte, dass die Fahreignung durch eine solche Kursteilnahme wieder hergestellt werden könnte. Dies fällt dann wohl flach. Von daher gilt oben gesagtes. Also das Gutachten nicht abgeben und den Antrag rechtzeitig zurückziehen. Gründe brauchst Du dafür nicht angeben.

Unsere Beiträge haben sich überschnitten, weswegen dein Dank erst nachträglich bei mir angekommen ist. Gerne geschehen.



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-- Editiert am 09.12.2009 18:27

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#5
 Von 
Balticsea
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Noch eine Frage: Muß der Antrag zum Zurückziehen schriftlich per Einschreiben, persönlich oder kann ich das per Fax machen.
Ich bedanke mich recht herzlich.

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#6
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

Ich würde es entweder per Einschreiben oder persönlich machen. Alles andere wäre mir zu unsicher. Nicht das Dir die Erteilung einer Fahrerlaubnis doch noch versagt wird und die 15 Jahre von vorne beginnen.


Mal was anderes:

Wie hast Du Dich auf die MPU vorbereitet?
Warum ist das Gutachten negativ?
Trinkst Du Alkohol, und wenn ja wie oft und wie viel?

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

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#7
 Von 
Balticsea
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich trinke nur selten mit meiner Frau ein Glas Wein. Sonst nichts. Hatte 2000 einen Schlaganfall und dann war sogut wie Ende mit Alkohol. Nein, vorbereitet hatte ich mich dummerweise nicht, weil ich dachte mit der Wahrheit, also ab und zu ein Glas und ich wäre auf der sicheren Seite, aber laut Gutachten ist aus verkehrsmedizinischer Sicht ist die Voraussetzung für eine positive Beurteilung ein bereits längerfristig stabilisierter und nachgewiesener Alkoholverzicht erforderlich.
---nach 12 Jahren!!!---Naja, irgentwie kann ich die Psychologen verstehen.

Urteil Herbst 1997. Ein Freund aus Niedersachsen hatte mich auf die Idee gebracht. Er hatte seinen Führerschein ohne MPU wiederbekommen, und weil unsere Fälle ähnlich lagen versuchte ich es auch. Wobei ich betonen muß, daß er nach 10 Jahren seinen FS wiederbekam. Aber er hatte ein gutes Argument: Vom Saulus zum Paulus. Er berät heute Alkoholkranke auf Mallorca. Ich wollte den Führerschein überhaupt nicht aber es war zu verlockend.

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#8
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

quote:
Naja, irgentwie kann ich die Psychologen verstehen.
Die halten sich auch nur an die Begutachtungsleitlinien.

Ohne Vorbereitung ist eine MPU kaum zu bestehen. Prinzipiell gibt es zwei mögliche Strategien:

Kontrolliertes Trinken oder Abstinenz mit entsprechenden Nachweisen. Für einen Wiederholungstäter empfiehlt sich Abstinenz. Diese muss dann über mindestens 6, evtl. auch 12 Monate, mittels Urinscreening oder, sofern von der BfF anerkannt, mittels Haaranalyse nachgewiesen werden.

Für kontrolliertes Trinken gelten auch ganz strenge Regeln. Es ist ein Trinktagebuch zu führen in das alle im voraus geplanten und seltenen Trinkanlässe eingetragen werden. Es dürfen nur geringe Mengen getrunken werden, so dass eine Alkoholisierung von mehr als 0,3‰ nicht erreicht werden kann. Auch das ist im Trinktagebuch einzutragen. Außerdem müssen die Leberwerte in Ordnung sein.

Weiterhin muss man die Motive des früheren Alkolkonsums ergründen und Vermeidungsstrategien für die Zukunft entwickeln. Sicherlich alles nicht ganz einfach, aber möglich.

Was den Kumpel angeht hat er riesiges Glück gehabt. denn da hat die Fahrerlaubnisbehörde einen Fehler gemacht. Die Verjährungsfrist beträgt zwar "nur" 10 Jahre. Aber der Anlauf der Verjährung wird 5 Jahre lang gehemmt, so dass sich letztlich eine Verjährungsfrist von insgesamt 15 Jahren ergibt. Dein Kumpel ist zwar kein Einzelfall, aber es ist doch sehr selten das die FEB die Anlaufhemmung vergisst. Spielt Dein Kumpel Lotto? Sollte er machen. ;)

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"Nachfragen bitte im Forum stellen. Entsprechende PNs werde ich ab sofort nicht mehr beantworten."

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#9
 Von 
Balticsea
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Meine Leberwerte sind in Ordnung. Ich habe auch nach 10 Jahren wenig Alkoholkonsum auch keine Lust auf irgendwelche Experimente. Auf Grund meiner Tabletten, die ich wegen des Schlaganfalls nehmen muß, trinke so gut wie garnichts. Kontrolliertes Trinken finde ich außerordentlich gefährlich. Alkoholiker sein heißt sein ganzes Leben Alkoholiker trotz trocken. Man muß nur den Willen dazu haben und den habe ich. Das Rauchen habe ich innerhalbvon 5 Minuten aufgegeben aber ich verzichte ungern auf ein Glas Wein in gemütlicher Umgebung. Aber das paßte nicht in das Raster. Es wird stur nach Vorgaben vorgegangen und wenn ich was vom kontrollierten Trinken höre wird mir ganz anders. Wer hat nur solch einen Blögsinn verbrochen. Wer sagt eigendlich trotz Trinktagebuch und Haaranalyse, daß die Leute nach einem oder zwei Jahren nicht wieder anfangen zu trinken. Alle Theorie ist schön. Deutschland ist das einzige Land mit einer MPU. Die Psychologin meinte wir hätten die wenigsten Fälle mit Alkohol am Steuer, da frage ich mich nur was die anderen Länder der EU daran hindert es Deutschland gleichzutun. Hier hat der einzelne Recht uund alle anderen sind doof. Aber nichts für ungut, ich wollte Dich damit nerven.

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#10
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

Vorweg: Du nervst keineswegs.

quote:
Deutschland ist das einzige Land mit einer MPU.
Stimmt nicht. Zumindest in Österreich und in der Schweiz gibt es vergleichbare Maßnahmen.

quote:
. Alkoholiker sein heißt sein ganzes Leben Alkoholiker trotz trocken.
Das ist richtig. Mit einem positiven Gutachten gilt seine Fahreignung aber als wieder hergestellt. Er hat eine positive Zukunftsprognose durch das Gutachten erhalten und darf wieder fahren. Ist doch eigentlich gut, dass es diese Möglichkeit in Deutschland gibt. Die Alternative würde ja bedeuten das die Fahrerlaubnis auf Lebenszeit entzogen werden muss.

quote:
aber ich verzichte ungern auf ein Glas Wein in gemütlicher Umgebung. Aber das paßte nicht in das Raster.
Das Problem ist halt, dass Du in der Vergangenheit nicht zwischen dem Konsum von Alkohol und dem Fahren trennen konntest. Da Alkohol eine enthemmende Wirkung hat und zum Kontrollverlust führen kann ist die Gefahr einer Wiederholungstat sehr groß und kann, wenn überhaupt, nur durch ein geändertes Konsummuster einigermaßen sichergestellt werden. Dieses Konsummuster muss den Begutachtungsleitlinien entsprechen wenn man die MPU bestehen möchte.

quote:
Es wird stur nach Vorgaben vorgegangen
Stimmt. Und sicher wird das auch nicht jedem Einzelfall gerecht. Aber welchen Gegenvorschlag könntest Du liefern? Auswürfeln wäre auch keine Lösung. Also werden allgemeingültige Regeln und Normen aufgestellt. Erfüllst Du sie bestehst Du die MPU, andernfalls nicht. Ich verstehe Deinen Ärger. Aber welche Alternativvorschläge hast Du auf Lager?

quote:
Wer hat nur solch einen Blögsinn verbrochen.
Auch wenn ich mir jetzt Deine Sympathien verspielen sollte: Ich halte es nicht für Blödsinn. Ein Allerheilmittel ist die MPU sicherlich nicht. Sie kann nicht garantieren, dass jemand trotz bestandener MPU wieder auffällig wird. Umgekehrt gibt es sicherlich auch etliche Fälle, in denen Personen durchfallen obwohl ihre Fahreignung wieder hergestellt ist. Dennoch fehlt es an Alternativen. Geldstrafen und Führerscheinentzug alleine sind nicht abschreckend genug. Auch Du bist ein zweites mal aufgefallen obwohl Du nach Deiner ersten Trunkenheitsfahrt das volle Programm zu spüren bekommen hast. Wie sollte man das System also ändern und zuverlässiger machen? "Verbrochen" hat das Ganze natürlich der Gesetzgeber. ;)

quote:
Wer sagt eigendlich trotz Trinktagebuch und Haaranalyse, daß die Leute nach einem oder zwei Jahren nicht wieder anfangen zu trinken.
Niemand. Aber das Risiko wird reduziert. Eben auch dadurch, dass sich der Delinquent mit seinem Problem auseinandersetzen und dagegen angehen muss. Ein Lippenbekenntnis wie, "Es kommt nicht wieder vor", reicht bei der MPU nicht. Eine absolute Garantie wird es aber niemals geben.



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#11
 Von 
whatever66
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo,
eigentlich hat ja Freudenfeuer Dir schon eine
umfassende Antwort gegeben,(Hutvorihmziehend )

Das mit den 10 Jahren ist leider ein weit verbreiteter
Irrgedanke.
Sicherlich rutscht mal einer bei der FSST so durch,
die Regel ist es aber sicher nicht.
Ich kenn auch einen Fall,naja eben Gück gehabt.

Deinen Antrag unverzüglich in Schriftlicher Form
zurückziehen,sonst wie schon erwähnt,aufgrund der Negativen MPU,
eine Versagung erfolgt und die 15 Jahresfrist wieder von Neuen startet.

MPU frei könnte dann 2012 Neuerteilt werden,wenn sich bis dahin
nicht die Gesetze ändern.

Da Du aber w.o. geschrieben hast,daß der Führerschein nicht
wirklich wichtig für Dich ist,bleibt abzuwiegen,ob sich der
Finanzielle Aufwand einer MPU für Dich rechnet oder Du lieber
auf 2012 warten möchtest.

Über den Sinn oder nicht,einer MPU,gehen halt die Meinungen
auseinander,ändert aber letztendlich nichts an der Tatsache.

Wünsche Dir aber viel Glück :)

Gruß
Whatever


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#12
 Von 
Balticsea
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Guten Morgen Whatever,

ja meine Aufklärung durch Freudenfeuer war wirklich umfassend gut. Wie schon gesagt ist der FS für mich nicht so wichtig, deswegen werde ich auch kostensparender bis 2012 warten. Habe schon 12 Jahre hinter mir und auf den Rest von 3 Jahren kommt es nun wirklich nicht an. Ich kann mir auch nicht vorstellen, daß sich die Gesetze ändern werden höchstens gegen die MPU im Rahmen der EU. Selbst Deutschland wird sich an endgültige Beschlüsse halten müssen. So, nun danke für dein posting, ich muß jetzt zur Post und den Brief an unsere Führerscheinstelle per Einschreiben mit Rückschein aufzugeben.

Nochmals vielen Dank und schönen Gruß

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#13
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1940x hilfreich)

Wichtig wäre noch anzumerken, dass Du bis 2012 nicht auf dumme Gedanken, wie z.B. Fahren ohne Fahrerlaubnis, kommen solltest. Würde eine erneute Sperrfrist verhängt werden würden die 15 Jahre von vorne beginnen.

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