Hallo,
also ich wurde am 23.04.2014 mit 21 k/mh außerhalb geschlossener Ortschaften und am 25.04.2014 mit 40 k/mh außerhalb geschlossener geblitzt. Habe nun 2 Anhörungsbögen bekommen.
Und am 16.03.2013 wurde ich mit 25 k/mh zu schnell auf der Autobahn geblitzt.
Könnt ihr mir sagen was mir nun blüht? Muss ich meinen Lappen abgeben?
Ich brauch den unbedingt beruflich, arbeite im Außendienst.
Hoffe ihr könnt mir Helfen. Oder habt ihr irgendeinen Tipp für mich?
Liebe Grüße
Nanny
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Führerscheinentzug?
15. Mai 2014
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Frage vom 15. Mai 2014 | 09:43
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 2x hilfreich)
Führerscheinentzug?
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#1
Antwort vom 15. Mai 2014 | 10:02
Von
Status: Schüler (179 Beiträge, 73x hilfreich)
Hallo,
quote:
am 23.04.2014 mit 21 k/mh außerhalb geschlossener Ortschaften
das wird wohl noch mit einem Punkt und Bußgeld geahndet
quote:
25.04.2014 mit 40 k/mh außerhalb geschlossener geblitzt
3 Punkte und Geldbuße (bei 41 zu schnell wäre noch ein Monat Fahrverbot hinzugekommen)
quote:
Und am 16.03.2013 wurde ich mit 25 k/mh zu schnell auf der Autobahn geblitzt.
Müsste erledigt sein
Hoffe meine Meinungen sind richtig, schätze es aber mal so ein da alles noch vor dem neuen Punktesystem geschehen ist.
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"Wer sich zu groß fühlt für kleine Aufgaben ist später zu klein für große !"
-- Editiert Drempels am 15.05.2014 10:04
-- Editiert Drempels am 15.05.2014 10:06
-- Editiert Drempels am 15.05.2014 10:12
#2
Antwort vom 15. Mai 2014 | 10:15
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 2x hilfreich)
Ja so hab ich das auch schon alles nachgelesen, nur ist die Frage ob das alles zusammen gesehen einen Fahrverbot ergibt?
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#3
Antwort vom 15. Mai 2014 | 10:16
Von
Status: Schüler (179 Beiträge, 73x hilfreich)
quote:
Könnt ihr mir sagen was mir nun blüht? Muss ich meinen Lappen abgeben?
Meiner Meinung nach, nicht.
Aus vergangenen Überschreitungen resultieren nach meiner Rechnung bis 30.04.14 5 Punkte(alt) und werden so ab Mai 2 Punkte(neu).
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#4
Antwort vom 15. Mai 2014 | 10:20
Von
Status: Schüler (179 Beiträge, 73x hilfreich)
quote:
Ja so hab ich das auch schon alles nachgelesen, nur ist die Frage ob das alles zusammen gesehen einen Fahrverbot ergibt?
Nein würde ich sagen.
Ich arbeite auch im Aussendienst und bei uns ist es auch schon vorgekommen dass man kurz hintereinander geblitzt wurde. Die fahren weiterhin, müssen halt nur aufpassen.
Hast du denn auch schon einen Zahlschein mit dran?
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#5
Antwort vom 15. Mai 2014 | 10:47
Von
Status: Schüler (179 Beiträge, 73x hilfreich)
Hallo Nanny,
habe hier etwas ähnliches gefunden, schau mal
http://www.123recht.net/2-Mal-Geblitzt-2-Mal-mit-Punkten-__f418828.html
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#6
Antwort vom 15. Mai 2014 | 11:02
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 2x hilfreich)
Ne einen Zahlschein hab ich noch nicht. Erstmal zu jeden Verstoß einen anhörungsbogen die ich jetzt weg geschickt habe. Denke darauf folgt dann der Zahlschein...
Ich werde nie mehr zu schnell fahren, das ist mir grad echt eine Lehre!
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#7
Antwort vom 15. Mai 2014 | 16:25
Von
Status: Gelehrter (10677 Beiträge, 4201x hilfreich)
quote:
Hoffe meine Meinungen sind richtig, schätze es aber mal so ein da alles noch vor dem neuen Punktesystem geschehen ist.
Das ist unerheblich, es zählt nicht der Tatzeitpunkt, sondern der Zeitpunkt wann der Bescheid erlassen wird.
Da wir mittlerweile Mai haben, zählt ausschließlich das neue Punktesystem.
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