Führerscheinentzug nach Trunkenheit in verlängerter Probezeit

25. Januar 2021 Thema abonnieren
 Von 
Milos1234
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Führerscheinentzug nach Trunkenheit in verlängerter Probezeit

Guten Tag,

ich komme leider nicht weiter, da mir bisher niemand eine klare Auskunft geben konnte, welche Schritte ich in meinem speziellen Fall gehen muss. Daher hoffe ich hier auf Hilfe zu stoßen.

Ich habe mit 20 meinen Führerschein gemacht, musste innerhalb der Probezeit wegen eines Verkehrsunfalls (nicht alkoholisiert) eine Nachschulung absolvieren, wodurch sich die Probezeit verlängert hat. Innerhalb der verlängerten Probezeit wurde ich im
Jahr 2013 (also mit 24 Jahren) mit einem Blutalkoholwert von 1,7 Promille angehalten. Meinen Führerschein musste ich selbstverständlich sofort abgeben.

Nach Bezahlung der Strafen fehlten mir die finanziellen Mittel um eine MPU zu absolvieren und in den Folgejahren benötigte ich den Führerschein nicht zwingen, sodass ich das Thema nicht weiter verfolgte.

Im vergangenen Jahr änderte sich dies allerdings, ich würde gern wieder einen Führerschein besitzen und mir ein Auto kaufen.

Ich machte mir einen Termin bei der Führerscheinstelle, füllte vorab einen Antrag auf Wiedererteilung aus. Die Sachbearbeiterin erzählte mir, dass es nicht so einfach ist, wie ich es mir vorstelle.
Sie riet mir dazu einen Nachweis zu erbringen, dass ich ein Jahr lang keinen Alkohol getrunken und zudem eine MPU erfolgreich absolviert habe.

Anschließend machte ich einen Termin bei einer Stelle, bei der man die einjährige Abstinenz nachweisen kann. Der Berater erläuterte mir das Vorgehen und riet mir einen - sehr kostspieligen - MPU-Vorbereitungskurs zu machen. Ich ging anschließend zu einer Fahrschule und schilderte meinen Fall. Der Inhaber stellte allerdings in Frage, ob bei meinem Fall eine erfolgreiche MPU inklusive Abstinenznachweis überhaupt ausreiche...
- Verlängerung der Probezeit nach Verkehrsunfall
- Entzug der Fahrerlaubnis nach Trunkenheit am Steuer (1,7 Promille) innerhalb der Probezeit

Ich vereinbarte also einen weiteren Termin bei der Führerscheinstelle und wollte in Erfahrung bringen, was ich genau tun muss, die Dame verwies mich - selbst unwissend - an den TÜV, doch auch hier bekam ich keine aussagekräftige Antwort.

Nun zu meinen Fragen:

1.) habe ich überhaupt eine Chance auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis und wenn ja, was muss ich tun?

2.) kann ich 10 Jahre nach dem Entzug der Fahrerlaubnis (September 2023) ohne MPU eine neue Fahrerlaubnis beantragen?

Ich würde mich sehr freuen, wenn ich hier von Fachkundigen eine Information erhalte, vielleicht sogar eine Art roter Faden bzw. eine „Anleitung".

Vielen Dank im Voraus!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3591 Beiträge, 971x hilfreich)

Zitat (von Milos1234):
1.) habe ich überhaupt eine Chance auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis und wenn ja, was muss ich tun?
Selbstverständlich besteht die Möglichkeit. Die Vorgehensweise wäre:
1.) Gründliche Vorbereitung auf die MPU. Dazu gehört auch das Sammeln von Abstinenznachweisen (entfällt bei kontrolliertem Trinken), wobei die Abstinenznachweise noch die leichteste Übung sind. Du musst ergründen, was zu dem Konsummuster geführt hat (innere und äussere Motive. Weiterhin musst Du darlegen, welche Verhaltensänderung es gegeben hat, und wie Du Rückfälle für die Zukunft zuverlässig vermeiden möchtest. Klingt einfach, ist es aber nicht.

Zitat (von Milos1234):
2.) kann ich 10 Jahre nach dem Entzug der Fahrerlaubnis (September 2023) ohne MPU eine neue Fahrerlaubnis beantragen?
Nein, nach 10 Jahren noch nicht. Erst 15 Jahre nach der letzten beschwerenden Entscheidung (z.B. Verhängung einer Sperrfrist oder Versagung der Neuerteilung) ist eine Neuerteilung ohne MPU möglich. Dann wirst Du aber erneut die theoretische und praktische Prüfung ablegen müssen, wobei das vermutlich auch jetzt schon gefordert werden würde, weil die Zeit ohne Fahrerlaubnis bereits länger ist, als der Zeitraum des Besitzes einer Fahrerlaubnis. Eine komplette Fahrausbildung ist dabei nicht erforderlich. Wohl aber ein paar Fahrstunden zur Auffrischung.

Deine Probezeit ruht derzeit. Nach Neuerteilung läuft die Restprobezeit weiter. Allerdings gilt, aufgrund der vorangegangenen Entziehung der Fahrerlaubnis, für Dich eine verschärfte Probezeit. Das bedeutet, dass die nächste Probezeitmaßnahme eine erneute MPU bedeuten würde. So lange es dabei nicht um ein Alkohol- oder Drogendelikt geht, aber ohne erneute Abstinenznachweise.

Nachtrag:
Habe gerade gesehen, dass Du Deine Frage auch in einem anderen Forum gestellt hast. In jenem Forum bist Du ganz gut aufgehoben, weil es auch Hilfe bei der Vorbereitung auf die MPU anbietet. Das ist hier nicht der Fall, weil sich dieses Forum hier nur mit Rechtsfragen, aber nicht mit der MPU-Vorbereitung beschäftigt.

Nachtrag 2:
Es ist richtig, das die Tilgungsfrist 10 Jahre beträgt. Allerdings gelten diese 10 Jahr nich ab Entziehung der Fahrerlaubnis oder Rechtskraft der Entscheidung, sondern ab Neuerteilung einer Fahrerlaubnis. Sollte keine neue Fahrerlaubis beantragt oder der Antrag zurückgezogen werden, dann beginnen die 10 Jahre Jahre nach Rechtskraft der Entscheidung. Somit kommen wir auf 10+5=15 Jahre bis zur Neuerteilung ohne MPU.

-- Editiert von Demonio am 25.01.2021 21:39

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