Führerscheinentzug - verjährung

27. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
muck45468
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 3x hilfreich)
Führerscheinentzug - verjährung

Mir ist 1995 der Führerschein entzogen worden (1,4 promille/kein Unfall).
Ich habe mich 2007 auf der Führerscheinstelle gemeldet und beantragt den Führerschein neu machen zu dürfen.
Die Führerscheinstelle schickte mich zum "Idiotentest" zum "TÜV" und dort wurde von mir beim Vorgespräch folgendes verlangt:
-regelmäßige feststellung der Leberwerte
-unregelmäßige Urinuntersuchung auf Anschreiben
-betreuung durch einen Psychologen
Dies alles über den Zeitraum von mindestens einem Jahr!
Dies habe ich abgelehnt,weil es für mich finanziell unmöglich ist die Anordnungen des "TÜV" einzuhalten.
Danach wurde mir von der Führerscheinstelle mitgeteilt,das am 10.11.2010 alles verjährt ist und ich ab dann problemlos den Führerschein neu machen kann.

Dies ist für mich irgendwie nicht nachzuvollziehen!
Ich soll für mindestens ein Jahr die Vorderungen des "TÜV" erfüllen ehe ich zum "Idiotentest" zugelassen werde.Ganz davon abgesehen,das die Vorderungen für einen normalen Arbeiter nicht bezahlbar sind,kurze Zeit nachdem ich dann zum "Idiotentest" zugelassen würde (wobei ja auch noch fraglich ist ob er positiv ausfällt),wäre die ganze Sache eh verjährt.

Ich hätte ansonsten keinerlei Probleme mit dem "Idiotentest",ich trinke nicht mehr.
Ich könnte auch ohne Probleme warten bis die Verjährung einsetzt,da meine Frau den Führerschein hat und ich ihn somit privat nicht benötige.

Aber beruflich brauch ich den Führerschein ganz dringend,weil mir sonst im April 2009 gekündigt werden muss und ich dann arbeitslos wäre.

Kann mir jemand einen Rat geben,ob es vieleicht doch eine Möglichkeit gibt den Führerschein vor eintreten der Verjährungsfrist machen zu können?

Vielen Dank!
muck

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3 Antworten
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#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

Kann es sein, dass es die zweite Trunkenheitsfahrt war? Bei erstmaliger Auffälligkeit mit 1,4‰ wäre eine MPU-Auflage sehr ungewöhnlich oder sogar rechtswidrig.

Ausserdem wäre die genannte Forderung des TÜV bezüglich eines Abstinenznachweises von 12 Monaten nur für Alkoholiker zutreffend deren Alkoholabhängigkeit dem Amt bekannt ist. Auch das wäre bei einer einmaligen Auffälligkeit mit 1,4‰ nicht zutreffend.

Kann es sein, dass Du eine Therapie zur Alkoholentwöhnung gemacht hast?

Zu Deiner Frage: Wenn Du den Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis 2007 zurückgezogen hattest dann verjährt die MPU-Auflage tatsächlich im Jahr 2010. Sollte Dir die Erteilung einer Fahrerlaubnis seitens der Behörde versagt worden, also der Antrag abgelehnt worden sein, würde die Auflage erst 2022 verjähren.

Vor Ablauf der Verjährung wird Dir ohne bestandene MPU keine deutsche Fahrerlaubnis erteilt werden.

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#3
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1938x hilfreich)

@Boogus: Einen solchen Nonsens habe ich, mit Verlaub, selten gelesen.

quote:
Bis zu einem BAK (Blutalkohlkonzentration) von 1,6 Promille kann die Führerscheinstelle eine MPU anordnen, muss es aber nicht. Ab 1,6 Promille führt kein Weg an einer MPU vorbei.
Richtig ist, dass ab 1,6‰ kein Weg an einer MPU vorbeiführt, und darunter eine MPU seitens der FEB angeordnet werden kann. Allerdings kann die FEB nicht willkürlich entscheiden. Für eine erstmalige Auffälligkeit mit 1,4‰ gibt es keine Rechtsgrundlage. Es muss also eine Vorgeschichte geben sonst wäre die Anordnung rechtswidrig.

quote:
Steht im Urteil drinn, dass vor der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis eine MPU angeordnet wird, kommt die Führerscheinstelle an dieser Auflage nicht vorbei.
Im Urteil / Strafbefehl wird die MPU keinesfalls erwähnt weil sie nicht Teil der Strafe sondern ein Verwaltungsakt im Zuge der Neuerteilung einer Fahrerlaubnis ist. Wird keine neue Fahrerlaubnis beantragt muss man auch nicht zur MPU. Warum also sollte es im Urteil / Strafbefehl stehen? Der Richter hat jedenfalls mit der MPU-Auflage nichts zu tun.

quote:
Es ist richtig, dass mehr als 94 % der zur MPU verdonnerten mehrfach durch den Test fallen. Der ganz überwiegende Teil fällt beim psychologischen Gespräch durch.
An welchem Stammtisch kann ich diese Aussage verifizieren? Die Durchfallquote liegt weitaus niedriger. Die meisten, die durchfallen haben sich nicht vorbereitet und gehen blauäugig zur MPU. Wenn sie dann durchgefallen sind ist der böse Gutachter schuld.

quote:
Mit 1,4 Promille müsste man nach Meinung der Psychologen kommatös auf der Intensivstation liegen.
Nicht nur nach Meinung der Gutachter sondern auch nach Meinung des Gesetzgebers, von Medizinern und der WHO. Wer definitiv keinen Alkohol gewöhnt ist für den sind 1,4‰ lebensgefährlich. Die WHO spricht von einer Gesundheitsgefährdung ab 1‰.

quote:
Wer dann noch (und erschwerend ohne Unfall ! ) ein Auto fahren kann, der muss so stark an das Gift Alkohol gewöhnt sein
Genau so ist es auch. Ohne Alkoholgewöhnung bekommt man mit 1,4‰ noch nicht einmalk die Autotüre auf. Geschweige denn dass man den Motor starten und das Fahrzeug führen könnte.

quote:
der muss so stark an das Gift Alkohol gewöhnt sein, dass er ein Suchtproblem hat.
Nein eine Sucht liegt deshalb noch nicht vor. Sehr wohl aber Alkoholmissbrauch.

quote:
Nun liegt es am Süchtigen, neben dem körperlichen Entzug (Leberwerte u. a.) auch durch eine psychologische Therapie nachzuweisen, dass nicht mehr mit einem Ausbrechen der Sucht gerechnet werden muss.
Ein Abhängiger muss in der Tat eine Therapie und mindestens 12 Monate Abstinenz nachweisen um wieder in den Besitz einer Fahrerlaubnis zu gelangen. Für einen Missbräuchler ist das aber nicht zutreffend. Für ihn sind noch nicht einmal der Nachweis der Leberwerte vorgeschrieben. Diese können die MPU allerdings erleichtern.

quote:
Ganz dringend ist von der Inanspruchnahme sog. EU-Führerscheine abzuraten. Damit verdienen nur maffiöse Strukturen Geld.
Stimmt. Zumal es auf die Umstände des Erwerbs eines solchen Führerscheins ankommt. Ein solcher Führerschein muss in Deutschland nicht zwingend anerkannt werden.

quote:
Der Führerscheinentzug der D-Fahrerlaubnis bedeutet zugleich auch ein Fahrverbot.
Der Unterschied zwischen einem Entzug der Fahrerlaubnis und einem Fahrverbot jedem bekannt sein der dieses Forum regelmäßig besucht. Zudem muss ein rechtmäßig im EU-Ausland erworbener Führerschein in Deutschland anerkannt werden. Ein Fahrverbot existiert nicht. Schon gar nicht nach Ablauf der Sperrfrist. Das Problem der EU-Führerscheine ist, dass sie häufig nicht rechtmäßig erworben und somit in Deutschland nicht anerkannt werden.

quote:
Traurig, dass Ihre Existens wegen der entzogenen Fahrerlaubnis gefährdet ist. Jedoch waren Sie es, der betrunken gefahren ist.
Der TE hatte zudem genug Zeit sich auf die MPU vorzubereiten. Wenn er sich beeilt und die Rahmenbedingungen stimmen ist die MPU auch im März zu schaffen. Ich kann mir auch keinen nachvollziehbaren Kündigungsgrund vorstellen, der eine Kündigung zum April 09 rechtfertigen würde wenn der TE schon seit 1995 nicht mehr im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Entweder konnte er seinen Job die ganzen Jahre ohne Führerschein machen, oder er wurde schon ohne Führerschein eingestellt. Aber das wäre dann das Thema der Kollegen vom Arbeitsrecht.

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