Führerscheinentzug wegen Alkohol

15. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Toto59
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Führerscheinentzug wegen Alkohol

Hallo alle zusammen!!!
Ich habe eine Frage:
Habe 1999 meinen Führeschein durch Alkohol verloren. Hatte damals eine Sperre von 11 Monaten bekommen und ihn nie angefordert in der zwei Jahres frist.Gibt es eine Möglichkeit ihn jetzt noch zu bekommen ohne große Kosten (MPU) auszugeben? Gibt es eine verjährung?
Danke für eure Hilfe!!!

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 633x hilfreich)

Da die 2 Jhre inzwischen abgelaufen sind, müssen Sie tatsächlich die theoretische und praktische Prüfung neuerlich ablegen. Allerdings gibt es hierbei keine Pflichtfahrstunden mehr.

Die Fahrschulen sind jedoch gehalten, sich vor Meldung zur Prüfung vom Können der Probanden zu überzeugen, so dass Sie um einige Fahrstunden nicht herumkommen werden.

Wenn in Ihrem Fall eine MPU erforderlich sein sollte, so müssen Sie diese immer noch beibringen. Das ändert sich erst im Jahre 2014.

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#2
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 483x hilfreich)

Genau wie Ruhrdiver sagte: 15 Jahre beträgt die Frist innerhalb derer die MPU zu erbringen ist.

-----------------
"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."

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#3
 Von 
Toto59
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für Ihre Information!
Da ich meinen Führeschein noch nicht beantragt habe,würde ich gerne Wissen,wo ich erfahren kann,ob ich eine MPU benötige.
Vielen Dank für Ihre Hilfe!!!

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#4
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Das erfärhst Du nach dem Antrag auf Wiedererteilung der FE, die zuständige Stelle entscheidet dann, ob MPU oder nicht.

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#5
 Von 
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 633x hilfreich)

Oder aber hier, wenn Sie uns Ihre damalige BAK verraten. ;)

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#6
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 483x hilfreich)

Oder indem ich Ihnen einfach sage, dass in der Regel ab 1,6 Promille MPU verordnet wird. Dafür gibt es kein direktes Gesetz aber an diesem Wert orientieren sich die Führerscheinstellen in aller Regel.

-----------------
"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."

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#7
 Von 
barchetta
Status:
Praktikant
(562 Beiträge, 76x hilfreich)

Der Wert ist in § 13 FeV (2c.) festgesetzt. Führerscheinstellen sind verpflichtet ab 1,6 ‰ eine MPU anzuordnen.

Auszug:
Zur Vorbereitung von Entscheidungen über die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis oder über die Anordnung von Beschränkungen oder Auflagen ordnet die Fahrerlaubnisbehörde an, daß

2.
ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen ist, wenn

c.
ein Fahrzeug im Straßenverkehr bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder einer Atemalkoholkonzentration von 0,8 mg/l oder mehr geführt wurde,

Sollten grundsätzlich Eignungszweifel vorliegen, können die FSST auch unterhalb dieses Wertes eine MPU anordnen.

Viele Grüße,

barchetta


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#8
 Von 
Toto59
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Habt vielen Dank für eure Beiträge,aber dann kann ich wohl meinen Führerschein vergessen.
Hatte 2,2Promille und das Geld für eine zusätzliche MPU habe ich nicht über.
Gibt es einen legalen Weg die MPU zu umgehen?
Bin in den zwanzig Jahren nur das einzige mal negativ aufgefallen.
Habe von einem Deutschen Fahrlehrer in Polen gehört,bei dem man legal seine Fahrerlaubnis machen kann!
Muß bis zum Jahresende einen FS vorweisen,sonst verliere ich meinen Arbeitsplatz.
Danke!!!

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#9
 Von 
barchetta
Status:
Praktikant
(562 Beiträge, 76x hilfreich)

Du wirst die MPU nicht umgehen können. Der einzige Weg zum FS ohne MPU führt nur über Abwarten bis die 15 Jahre abgelaufen sind.

Bis zum Jahresende hast du ausreichend Zeit zur Vorbereitung und um das Geld für die MPU zu sparen.

Wenn du kein Geld für die MPU hast, womit willst du dann den FS aus Polen bezahlen? Der ist um ein Mehrfaches teurer als eine MPU. Außerdem kann sich evtl. in diesem Jahr noch die Rechtslage ändern, so dass der Erwerb von Fahrerlaubnissen aus anderen EU-Mitgliedsstaaten erschwert wird.

Im Internet gibt es zahlreiche Informationen zur Vorbereitung auf die MPU. Außerdem bieten die Begutachtungsstellen kostenlose Informationsveranstaltungen an.

Viele Grüße,

barchetta

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#10
 Von 
Toto59
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Den Führerschein neu zu erwerben wäre kein Problem,dass Geld hätte ich,denn der kostet in Polen 1200€ inkl.Anreise und Übernachtung.

Mir geht es dabei eigentlich um die MPU! Bekanntlicherweise fällt man beim ersten mal sowieso durch und das ist das Geld,welches ich nicht über habe.

Mein Arbeitskolegen hat im letzten Jahr 3800€ bezahlt,um seine Fahrerlaubnis wieder zu bekommen.
Er ist zweimal durch die MPU gerasselt und mußte einen teuren Vorbereitungskurs machen. Erst nach diesem Kurs hatte er es geschafft und durfte seinen FS neu machen.

Ich bin der Meinung,dass ich meine Strafe verbüßt habe.
Eine neue Führerscheinprüfung ist voll ok,aber die überhöhten Kosten für eine MPU finde ich eine Frechheit.

Das ich vor acht Jahren meinen FS durch meine eigene Dummheit verloren habe,bereue ich zu tiefst und ich möchte auch nicht jammern,aber das man doppelt bestraft wird kann ich nicht verstehen.

Also auf nach Polen!!!

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#11
 Von 
barchetta
Status:
Praktikant
(562 Beiträge, 76x hilfreich)

Wer sagt, dass man beim ersten Mal immer durchfällt? Bei guter Vorbereitung kann man es durchaus im ersten Anlauf schaffen.

Wenn dein Kollege die MPU erst im dritten Anlauf gepackt hat, so lang das sicher auch an falscher bzw. nicht ausreichender Vorbereitung. Hätte er das Geld gleich zu Beginn in den Verkehrspsychologen investiert, so hätte ihm das wahrscheinlich rund 800 € gespart.

Ich kann deinen Ärger nachvollziehen, doch der Sinn der MPU liegt nicht in der Bestrafung, sondern mit ihr sollen Eignungszweifel beseitigt werden.

Viele Grüße,

barchetta

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