Führerscheinentzug wegen THC (Cannabis)

12. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
Pat92
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Führerscheinentzug wegen THC (Cannabis)

Hallo zusammen
am Freitag Abend wollte ich einen Freund nach Hause fahren. Während der Fahrt hielt ich an einen Parkplatz an, um auf die Toilette zu gehen. Als ich wieder in das Auto steigen wollte, sah ich wie mein Freund im Auto Cannabis abgewogen hat. Als sich ein Auto den Parkplatz näherte, sprang mein "toller" Freund aus dem Auto und floh. Die Polizei sah das geschehen im Auto und durchsuchte dieses. Die Polizei stellte 14g Cannabis sicher und 3,5g Amphetamine. Ich wusste, dass mein Freund etwas dabei hatte, wie viel wusste ich dennoch nicht. Daraufhin machte die Polizei einen Drogen- und Alkoholtest. Alkoholtest ergab 0,0 Promille und der Drogentest war Positiv (nur THC). Somit fuhr die Polizei mit mir in ein Krankenhaus um dort Blutabzunehmen. Der Arzt stellte keine Ausfallerscheinungen fest! Ich wurde bisher nie im Straßenverkehr negativ aufgefallen, weder mit Drogen, noch mit Alkohol am Steuer. Wird mir nun der Führerschein entzogen? Fals ja, wielange? Auf was muss ich mich alles einstellen?
Fals das Bundesland interessant ist, ich komme aus Bayern.
Vielen Dank im voraus!

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17264x hilfreich)

Als sich ein Auto den Parkplatz näherte, sprang mein "toller" Freund aus dem Auto und floh. Woraufhin die Polizei was genau tat? Fröhlich pfeifend hinterhergucken? Oder anders gesagt: Vergessen Sie die Geschichte.
Wird mir nun der Führerschein entzogen? Klar - Sie sind doch mindestens unter Cannabiseinfluß gefahren.
Fals ja, wielange? Bis zum Bestehen einer MPU. Das setzt üblicherweise ein Jahr nachgewiesene Drogenfreiheit voraus.

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16509 Beiträge, 9299x hilfreich)

Zitat:
Wird mir nun der Führerschein entzogen?

Kommt auf das Ergebnis der Butprobe an.

Der THC-Werte ("aktives THC") entscheidet über ein Bußgeld und ein Fahrverbot.
THC 1,0 ng oder mehr = 1 Monat Fahrverbot + 500€ Bußgeld + Verfahrenskosten + 2 Punkte

Der THC-COOH-Wert ("passives THC") lässt erkennen, ob Sie einmalig / gelegentlich / regelmäßig kiffen.
Je nach Ergebnis passiert entweder
- nichts,
- die Führerscheinstelle fordert Sie auf, ein ärzliches Gutachten einzureichen, um Ihre Konsumgewohnheiten näher unter die Lupe zu nehmen
- der Führerschein wird direkt entzogen. Wiedererlangung nur nach MPU.

So lange die Werte nicht vorliegen, macht es keinen Sinn, sich über mögliche Konsequenzen Gedanken zu machen.

Falls Sie sich schon vorher verrückt machen wollen: Sie wissen ja selbst wann Sie das letzte mal was genommen haben und wie häufig Sie was nehmen. Da kann man ja schon mal grob über den Daumen peilen.




Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17264x hilfreich)

Na, der Besitz von Ampethaminen macht einen bei der FSST auch nicht beliebter, auch wenn es keinen (nachgewiesenen) Konsum gibt...

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#4
 Von 
Pat92
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für deine Antwort.

Hätte denn die Polizei nicht vor Ort dann meinen Führerschein sicherstellen müssen?
Ich habe am Tatort nichts geraucht. Der Konsum war in den letzten 2 Wochen regelmäßg, da ich Urlaub hatte.

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#5
 Von 
andreas124
Status:
Lehrling
(1570 Beiträge, 463x hilfreich)

Der Besitz vom Ampethaminen reicht aus, um die Fahreignung in Frage zu stellen, auf die Werte kommt es daher gar nicht drauf an.
Wenn es seinen gewohnten Gang geht und dein Freund die Schuld nicht auf sich nimmt, wirst du deine Fahrerlaubnis erst wieder erhalten, wenn du eine positive MPU bei zu bringen zu derer du 12 Monate Abstinenz Nachweisen musst.

Sollte das THC über den Grenzwert liegen, kommt zusätzlich noch das Bußgeld auf dich zu, das eingeleitete Strafverfahren wegen Besitz von Betäubungsmitteln, wird Erfahrungsgemäß bei erstmaliger Auffälligkeit eingestellt.


-- Editiert von andreas124 am 12.10.2015 17:30

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#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16509 Beiträge, 9299x hilfreich)


Zitat:
Hätte denn die Polizei nicht vor Ort dann meinen Führerschein sicherstellen müssen?

Nö.
Denn der Führerschein-Entzug wegen Nicht-Eignung ist eine Aufgabe der Führerscheinstelle, nicht der Polizei.
Der sofortige Entzug (= Beschlagnahme) durch die Polizei erfolgt bei Verkehrsstraftaten.

Das Amphetamin ist ja kein Problem, denn es gehörte doch eindeutig dem Freund, der weggelaufen ist.
Es wäre natürlich ziemlich gut für deinen Führerschein, wenn der Freund sich meldet, und die Schuld für den Amphetaminbesitz auf sich nimmt.
Sollte die Polizei - wie auch immer - zu dem Ergebnis kommen, dass das Amphetamin doch dir gehört hat, dann ist der Führerschein im Regelfall ohnehin nicht zu retten.
Denn der Besitz einer harten Droge (Amphetamin gehört dazu) rechtfertigt im Regelfall ein MPU. D.h. der Führerschein ist weg bis die MPU bestanden ist.

Zitat:
Ich habe am Tatort nichts geraucht. Der Konsum war in den letzten 2 Wochen regelmäßg, da ich Urlaub hatte.

Und wann wurde das letzte Mal vor der Kontrolle geraucht?

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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17264x hilfreich)

Das Amphetamin ist ja kein Problem, denn es gehörte doch eindeutig dem Freund, der weggelaufen ist.
Es wäre natürlich ziemlich gut für deinen Führerschein, wenn der Freund sich meldet, und die Schuld für den Amphetaminbesitz auf sich nimmt.
Der TE wird schon wissen, warum er meine Frage in Antwort Nr. 1 nicht beantwortet hat. Aber wird sind es ja gewohnt, daß die Leute erstmal ihre Stories an uns ausprobieren...

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16509 Beiträge, 9299x hilfreich)


Wieso, es könnte sich ja trotzdem ein Freund melden, der den Amphetaminbesitz einräumt ... :cheers:

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